Guten Abend allerseits,
ich habe gerade online meinen Steuerbescheid für das Jahr 2008 abgerufen. Wie erwartet, wurden natürlich die Kosten für mein Arbeitszimmer nicht anerkannt. (Bekannte Begründung: Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit.)
Jetzt findet sich im Begleittext zum Bescheid die folgende Formulierung in wunderbarem Amtsdeutsch:
Zitat
Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO vorläufig hinsichtlich [...]
- der Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszim-
mer (§ 4 Abs.5 Satz 1 Nr.6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007, § 9 Abs.5
Satz 1 EStG)
Verstehe ich das richtig, dass ich somit keinen Einspruch zum Thema "Anerkennung der Kosten meines Arbeitszimmers" einreichen brauche? Ich bin mir einfach nicht sicher, ob die zitierten §§ genau den für uns Lehrer relevanten Rechtsstreit berühren oder ob es da noch um andere Streitigkeiten geht.