Formulierung im Einkommenssteuerbescheid bezüglich Arbeitszimmer - Einspuch nötig oder nicht?

  • Guten Abend allerseits,


    ich habe gerade online meinen Steuerbescheid für das Jahr 2008 abgerufen. Wie erwartet, wurden natürlich die Kosten für mein Arbeitszimmer nicht anerkannt. (Bekannte Begründung: Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit.)


    Jetzt findet sich im Begleittext zum Bescheid die folgende Formulierung in wunderbarem Amtsdeutsch:


    Zitat


    Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO vorläufig hinsichtlich [...]


    - der Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszim-
    mer (§ 4 Abs.5 Satz 1 Nr.6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007, § 9 Abs.5
    Satz 1 EStG)


    Verstehe ich das richtig, dass ich somit keinen Einspruch zum Thema "Anerkennung der Kosten meines Arbeitszimmers" einreichen brauche? Ich bin mir einfach nicht sicher, ob die zitierten §§ genau den für uns Lehrer relevanten Rechtsstreit berühren oder ob es da noch um andere Streitigkeiten geht.

  • Du hast das völlig richtig verstanden. Wenn das Bundesverfassungsgericht die anhängigen Klagen im Sinne der Lehrer entscheidet, zahlt das Finanzamt automatisch die dann zuviel einbehaltene Steuer zurück. Ein Einspruch ist definitiv nicht notwendig.


    Dasselbe gilt auch für die Steuererklärung 2009, die wir alle zur Zeit machen. Das FA wird die Aufwendungen auch in diesem Jahr streichen (wegen der noch immer gültigen Rechtslage), es wird aber den Steuerbescheid in diesem Punkt offenhalten.


    So stand es in den Mitteilungen der Berufsverbände, und genau so steht es auch in den "Steuertipps".

  • Zitat

    Original von Dalyna
    Mhhhh... mein Steuerberater hat da trotzdem Einspruch erhoben.


    KLar, kann man machen. DAnn wird das Arbeitszimmer sofort anerkannt, sollte aber das Urteil anders lauten, dann müßte man das evtl. mit Zinsen zurückzahlen. Macht man nichts und es muss ein Arbeitszimmer geben, dann kriegt man genauso wie mit der Entferungspauschale das unaufgefordert nachgezahlt!

  • Ich muss auch mal nachfragen, sitze gerade vor meinem Steuerprogramm. Dieses will wissen, ob a) mein Arbeitszimmer den Mittelpunkt meiner Arbeit darstellt - da habe ich nein angekreuzt und b) ich keinen anderen Arbeitsplatz in der Schule/Arbeitsstelle habe - habe ich auch nein angekreuzt, weil ich mich auch an den Lehrertisch setzen könnte.


    Nun sieht das Programm die Vorgaben für Arbeitszimmerabsetzung nicht erfüllt und lässt mich meine Daten nicht eingeben.


    Wie macht ihr das, gebt ihr an, das Zimmer ist euer Mittelpunkt? Oder dass ihr keinen anderen Arbeitsplatz habt?


    Ich bin verwirrt!

  • [quote]Original von Susannea
    also entweder legst du hin´terher Widerspruch ein



    Den Widerspruch kannst du natürlich nicht einlegen, wenn du die Kosten gar nicht geltend gemacht hast. Gib in jedem Fall alles für dein Arbeitszimmer ein, sonst hast du später keine Ansprüche.
    Ich nutze die Elster Software und habe damit keine Probleme. Bei mir fällt alles in Sachen Arbeitszimmer unter Werbungskosten. Büromöbel, Lampe etc. setze ich zur Zeit unter Arbeitsmittel ab, damit diese Kosten nicht mit den Arbeitszimmerkosten abgelehnt werden.
    In den letzten 2 Jahren wurden die Arbeitszimmerkosten dann immer abgelehnt, ich habe mir damit jedoch auch rückwirkend die Ansprüche erhalten.


  • Es gibt die Möglichkeit Widerspruch einzulegen innerhalb der Frist und zu sagen, es kommen noch die und die Punkte dazu, die bisher nicht angegeben waren. ;)

  • Zitat

    Original von Susannea
    Es gibt die Möglichkeit Widerspruch einzulegen innerhalb der Frist und zu sagen, es kommen noch die und die Punkte dazu, die bisher nicht angegeben waren. ;)



    Das ist eine tolle Info! Da kann ich doch demnächst die Belege noch einreichen, die ich immer zu spät wiederfinde. ;)
    Das Arbeitszimmer wird bei mir jedoch nicht zu den vergessenen Dingen gehören. Warum bis zum Widerspruch warten? Das macht nur mehr Arbeit und ich muss wieder eine Frist beachten. Dann kann ich das auch direkt geltend machen.

  • Zitat

    Original von Tootsie
    Dann kann ich das auch direkt geltend machen.


    Klar, wenn das das Programm hergibt. Aber bevor man dann alles mit der Hand machen muss, ist das sicher die einfachere Methode.

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