Holschuld nochmal :)

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    habe 25 Jahre in NRW gearbeitet und kenne mich hier bestens zum Thema aus, jetzt habe ich ein Problem in SH, denn ich kann dazu nirgendwo etwas Sinnvolles finden. Also: Kann mir jemand sagen, ob es eine Vorschrift in SH gibt, die festlegt, dass es auch hier erst in der SEkII eine Bringschuld seitens der SchülerInnen gibr? Es ist wichtig, da ich mal wieder den altbewährten Streit im Kollegium dazu führen.


    Ich danke im Voraus.


    Susanne

    • Offizieller Beitrag

    Was für einen altbewährten Streit? Und was sollen die Schüler bringen? Atteste? Leistung? Mitarbeit im Unterricht?


    Ich denke, im Falle dass es um die Mitarbeit geht, dass das ein Geben und Nehmen ist - weder kann sich ein Schüler ganz rausnehmen (und gute Noten erhoffen) noch kann ich als Lehrer hoffen, dass die Lieben so ganz ohne Motivation und Aufforderung, Angebote und Nachhaken, Beratung und Bespaßung "in die Puschen kommen".
    Irgendwas von "Bringschuld zu faseln und sich damit der Verantwortung gänzlich zu entledigen, finde ich genauso falsch, wie irgendwas von Holschuld zu faseln und zu hoffen, dass man damit dem Lehrer danz allein die Verantwortung für die eigenen Leistung zuschieben kann - was übrigens auch kein echtes Training für's "richtige Leben" ist: die Chefs oder Professoren, die durch ständiges pädagogisches Nachhaken die Leistung herauskitzeln, gibt es eher selten bis gar nicht.


    Braucht es für diesen common sense eine Vorschrift? Ich kenne sie für SH übrigens nicht.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

    • Offizieller Beitrag


    Nach dem widerlichen Tonfall kannst du das vergessen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich nehme auch mal an, dass dir nach diesem Einstand nicht mehr viele helfen werden.
    Daher hier nur ein kurzer Hinweis auf die Seiten des Kultusministeriums. Vielleicht findest du dort was.
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html


    Viel Erfolg.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: inhaltlich stimme ich Meike übrigens zu. Es sollte ein Kompromis aus beidem sein.

    • Offizieller Beitrag


    Sie ist in SH, wir haben hier diese Seite: http://www.schulrecht-sh.de/
    Eine Forumlierung um den (vielleicht nur in NRW üblichen) Begriff "Bringschuld" gibt es nicht.


    Ist übrigens wie in Foren. Man hat eine Bringschuld "Stell die Frage so, dass sie verständlich ist und sei im Idealfall nett, sonst einfach neutral dabei" und eine Art Holschuld, denn wer sich total patzig benimmt, wird halt vom restlichen Forum zurechterzogen. Oder er geht.

  • Also bei aller Liebe, aber diese Form von Klassenkeile finde ich jetzt aber auch wieder übertrieben. Der Tonfall war unangemessen, das wurde kommentiert - und jetzt dürfte es wieder gut sein, oder?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von philosophus
    und jetzt dürfte es wieder gut sein, oder?

    Klaro :)


    [Blockierte Grafik: http://files.edelight.de/img/posts/228x228_blumen-schaf-kinderbild-kinderzimmerbild-dekoration-von-sasue-bilder.jpg]

    • Offizieller Beitrag

    Oh, wow, diese charmante Reaktion auf meine Antwort seh ich ja jetzt erst! Na, dann habe ich eine ungefähre Vorstellung vom "altbewährten Streit" (nicht, dass sich in meiner Welt ein Streit schon mal bewährt hätte). Zum Thema Deutschlehrerinnen und wie die so schreiben können / dürfen, könnte ich jetzt was zu dieser Satzstruktur sagen...

    Zitat

    Es ist wichtig, da ich mal wieder den altbewährten Streit im Kollegium dazu führen.

    , da ich aber weiß, dass ein Forenbeitrag kein akademischer essay, ja noch nicht mal ein Tafelanschrieb sein muss, lass ich es auch gleich wieder. :D



    Aber ich spar mir lieber weiteres Gefasel. Offensichtlich scheint ja auch sonst keiner rechtliche Regelungen zu kennen ... und die Regel fürs (!col.!) richtige Forenleben - bezüglich Höflichkeitsbasics etc - wurde ja auch schon von anderen Menschen hier weitergegeben.


    Und die ist ja auch was wert. :D


    *koppschüttelnd den thread verlass*
    :) Meike


  • Naja, also ich fand deine erste Antwort auch recht patzig. Zumindest den Teil mit dem Faseln. Das mag ja allgemein gemeint gewesen sein und nicht auf die Threadstarterin bezogen, die dass dann vielleicht zu persönlich genommen haben mag und daraufhin etwas zu arg zurückgeschossen hat. Aber ihr jetzt alle Schuld in die Schuhe schieben, finde ich auch unfair.

  • Hallo Susanne,


    ich habe den Eindruck, deine Frage bezieht sich auf das Problem Leistungsbewertung und wurde möglicherweise auch durch diese Diskussion angeregt:
    schriftlich 1 - mündlich nur auf Nachfrage


    Eine grundsätzlich andere Regelung im Vergleich zu NRW vermag ich nicht zu erkennen. Die Begriffe "Bring- und Holschuld" tauchen weder in NRW noch in SH auf. Entscheidend bei der Leistungesbewertung ist, dass die Kriterien für die Bewertung den Schülern bekannt sind. Dabei gehören beide Dinge sowohl in der Sek I als auch in der Sek II m.E. zusammen. Wird eine Leistung im Bereich der sonstigen Mitarbeit (das hat in SH eine andere Bezeichnung)durch den Schüler erbracht, muss sie selbstverständlich auch zur Kenntnis genommen werden.


    Hier Ausführungen aus der Zeugnisverordnung (ZVO), Oberstufenverordnung (OAPVO) und Grundschulverordnung
    http://www.gesetze-rechtsprech…l=bsshoprod.psml&max=true


    http://www.gesetze-rechtsprech…l=bsshoprod.psml&max=true


    http://www.gesetze-rechtsprech…l=bsshoprod.psml&max=true


    Worum dreht sich die Auseinandersetzung im Kollegium denn genau?


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Das mag ja allgemein gemeint gewesen sein und nicht auf die Threadstarterin bezogen

    Genau. Um ganz genau zu sein, bezog sich das auf ein paar wenige meiner Kollegen, die diese Debatte gerne immer wieder anfangen und zwar meist, wenn es Beschwerden seitens der Schüler gibt, weil sie (also die Kollegen) am liebsten hätten, dass sie selbst zum Gelingen der Lernprozesses gar nichts beitragen müssten und gemütlich auf das "Bringen" der Schüler warten - was natürlich irgendwie auch in der Oberstufe nicht Sinn der Sache sein kann. Und genau das

    Zitat

    Entscheidend bei der Leistungesbewertung ist, dass die Kriterien für die Bewertung den Schülern bekannt sind. Dabei gehören beide Dinge sowohl in der Sek I als auch in der Sek II m.E. zusammen.

    meinte ich dann mit common sense.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
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    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Hallo,
    danke fürs Erziehen :)
    Da dieses Thema kurze Zeit zuvor im selben Forum behandelt worden war, sah ich keinen Grund, dies noch einmal zu konkretisieren, dachte, es wäre bekannt und die Begriffe geläufig. Tatsächlich sprechen wir in NRW von Hol-und Bringschuld, wenn es um die sonstige Mitarbeit der Schüler geht. Bis zum Eintritt in die Oberstufe hat der Lehrer in NRW die Pflicht, dem Schüler Gelegenheiten zur sonstigen Mitarbeit zu geben und darf nicht "das Stillsein" eines Kindes bewerten.


    Hallo Anton,
    danke für deine engagierte und sachliche Antwort.
    In den Gesprächen mit der Kollegin ging es darum zu klären, ob ein Schüler wegen seiner geringen mündlichen Beteiligung eine sehr viel schlechtere Note bekommen dürfe. Ich bin der Überzeugung, dass man Kindern auch andere Angebote schaffen muss, in denen sie ihre Fähiglkeiten unter Beweis stellen können, als sie im Unterrichtsgespräch mündlich zu befragen. Wobei wir dann eigentlich bei der Methodendiskussion angelangt waren ......



    S.

  • Hallo S.[usanne]?,


    danke für die verbal überreichten Blumen ;) Ich hoffe, es enttäuscht dich nicht zu sehr, dass z.B. Meike m.E. offenbar im Grunde offenbar die gleichen Ansichten vertritt wie du, aber den besagten Threat nicht gelesen hat und mit deiner Frage nichts anfangen konnte.


    Ein wenig ärgerlich finde ich allerdings schon, dass du ohne jegliche Begründung nach wie vor behauptest, dass es in NRW nach Sek. I/II zu entscheidende "Hol-Und Bringschuld" gebe und diese auch irgendwie für Schleswig-Holstein gelte oder gelten könnte. Das ist nicht so.


    In der Sache stimme ich dir zu: Stille Schüler dürfen bei der Benotung nicht benachteiligt werden. In der Tat müssten für diese Schüler auch andere Angebote geschaffen werden, um ihre Leistungsfähigkeit zu zeigen. Am besten ist natürlich eine Methodenvielfalt, die die unterschiedlichen Begabungen deutlich macht.


    Darüber befindet aber sowohl in NRW als auch in SH die jeweilige Fachkonferenz. Dort gehört die Diskussion auch hin. Wer den Frontalunterricht (den ich ausdrücklich nicht verteufeln möchte) bevorzugt, muss ggf. auch Angebote schaffen, die stillen Schülern zu einer guten Note verhelfen kann.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

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