Hallo liebe Mitstreiter,
habe 25 Jahre in NRW gearbeitet und kenne mich hier bestens zum Thema aus, jetzt habe ich ein Problem in SH, denn ich kann dazu nirgendwo etwas Sinnvolles finden. Also: Kann mir jemand sagen, ob es eine Vorschrift in SH gibt, die festlegt, dass es auch hier erst in der SEkII eine Bringschuld seitens der SchülerInnen gibr? Es ist wichtig, da ich mal wieder den altbewährten Streit im Kollegium dazu führen.
Ich danke im Voraus.
Susanne