KV: Bezahlung / Ausgleich für Mehrarbeit

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne folgendes wissen:


    Kriegt man als KV in BaWü zusätzliche Unterrichtsstunden bezahlt, die sich in folgenden Situationen ergeben?


    1.) Man muss an einem Tag unterrichten (z.B. weil Klassenlehrerunterricht ist), an dem man sonst frei hätte.


    2.) Es ist Projektwoche und man muss daher einige Stunden mehr unterrichten als es im Vertrag vorgesehen ist.


    3.) Man vertritt zusätzlich einen spontan erkrankten Kollegen. (Ist dies überhaupt erlaubt? Kam bei mir bisher nämlich noch nie vor und habe auch noch nie gehört, dass eine andere KV dies tun musste.)


    Danke und viele Grüße
    SchafimWolfspelz

  • Hmmm... weiß keiner was?
    Wo könnte ich dann evtl. dann eine Auskunft bekommen? Beim Schulamt möchte ich nicht unbedingt anrufen. Wahrscheinlich wird die zusätzliche Arbeit eh als selbstverständlich betrachtet und wegen der paar Stunden möchte ich dann auch nicht riskieren, da einen komischen Eindruck zu hinterlassen.

  • Wie wäre es denn mit dem Personalrat?
    Die haben doch auch eine Rechtsabteilung!
    Also bei uns klären die das relativ fix!
    LG
    Pet

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Zitat

    Original von SchafimWolfspelz
    Beim Schulamt möchte ich nicht unbedingt anrufen. Wahrscheinlich wird die zusätzliche Arbeit eh als selbstverständlich betrachtet und wegen der paar Stunden möchte ich dann auch nicht riskieren, da einen komischen Eindruck zu hinterlassen.


    Du brauchst keine Scheu vor dem Schulamt oder anderen Vorgesetzten zu haben. Die sind für Dich da und nicht umgekehrt. Wenn Du mehr arbeitest, hast Du auch Anspruch auf Bezahlung. Lehrer sind keine Bittsteller.


    Konkret: Ich hatte an meiner Schule im letzten Schujahr (wegen Personalmangel) Angestellte mit Zeitvertrag auf KV-Stellen. Im Arbeitsvertrag war die Wochenstudenzahl festgelegt. Jede Stunde, die darüber hinaus geleistet wurde, wurde als MAU-Stunde bezahlt. (Für Nicht-Baden-Württemberger: MAU = Mehrarbeitsunterricht)


    Ich habe es als meine Fürsorgepflicht als Schulleiter angesehen, diese Dinge mit den Kollegen im Vorfeld abzuklären und die MAU-Formulare für sie auszufüllen, denn die TV-L-Bezahlung ist sowieso schlecht genug.


    Und lass Dir nicht einreden, es sei kein Geld im MAU-Topf: das Gegenteil ist richtig.

  • Danke Magister!
    Dann werde ich demnächst wirklich beim Schulamt anrufen.
    Vorab würde ich trotzdem mal gerne hören, was genau zu den MAU-Stunden gehört. Nur zusätzlicher Vertretungsunterricht? Oder auch das, was ich bei Punkt 1.) und 2.) geschrieben habe? Und Konferenzen?

  • Zu 1: Wenn die Stunden nur verlegt sind, das heißt wenn die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden unverändert bleibt, ist kein MEHRabeitsunterricht angefallen, dann gibt es auch keine MAU-Stunden.


    Zu 2: Wenn jede einzelne Stunde im Klassenbuch dokumentiert ist, kann man sie auch zählen. Für die die Vertrags-Wochenstunden übersteigende Zahl gibt es MAU-Vergütung.


    Konferenzen, selbst wenn sie lang oder häufig sein sollten, gehören nach der Rechtslage zu den üblichen Lehrerpflichten und werden nicht extra vergütet.


    Noch etwas, auch wenn Du danach nicht gefragt hast: Geht ein angestellter Lehrer mit Teildeputat ins Schullandheim, hat er für diese Zeit Anspruch auf volle Bezahlung!


    Besprich die Sache am besten mit Deinem Schulleiter. Er muss schließlich das MAU-Formular unterschreiben und an das LBV schicken.

  • Und noch einmal hallo :-),


    ich habe gerade auf dieser Seite http://www.tresselt.de/ (die hier im Forum an anderer Stelle empfohlen wurde) folgendes gelesen:


    "Lehrkräfte mit einem befristeten Arbeitsvertrag dürfen keine Mehrarbeit übernehmen, da andernfalls immer eine Änderung des Arbeitsvertrages erfolgen müsste."


    Was bedeutet das nun für mich als KV? Ich müsste nächste Woche normalerweise an einem Tag arbeiten, an dem ich eigentlich frei hätte, da Klassenlehrerunterricht ist. Die Schulleitung hat sich nicht dazu geäußert, ob ich diese zusätzlichen Stunden bezahlt bekomme oder ob ich die Stunden "gutgeschrieben" bekomme. Gefragt habe ich bisher noch nicht.
    Wenn der oben zitierte Satz stimmt, heißt das, ich dürfte gar keinen Tag mehr arbeiten? Letztendlich bedeutet das wohl wiederum, dass die Schulleitung von mir erwartet, dass ich umsonst arbeite, sprich mir die Stunden nicht aufschreibe, oder?
    Was würdet ihr an mener Stelle tun?

  • Ich kenne die Situation nur in NRW, da ist es offiziell wirklich so.


    Als Vertretungskraft bist du beim Schulamt angestellt und nur dort kann über Mehrarbeit entschieden werden. Auf meine Nachfrage hin, hieß es dann, dass nur dort über die Kosten entschieden werden kann. Du möchtest ja schließlich für deine Mehrheit bezahlt werden und es kommt hat manchmal vor, dass die diversen Töpfe leer sind.


    Ich habe immer gute Erfahrungen damit gemacht, diese Mehrarbeit inoffiziell zu "sammeln" und dann bei Bedarf einzusetzen und abzuhängen. Damit war mir mehr geholfen, als hätte ich die Stunden zusätzlich bezahlt bekommen. Dazu müsstest du allerdings mit der Schulleitung über die Situation sprechen und dich auf die Vereinbarung verlassen können.


    Es ist vielleicht auch abhängig vom Umfang der von dir zu leistenden Mehrarbeit.


    Viele Grüße

  • Gilt die Bestimmung aus NRW (befristete Arbeitsverträge=keine Mehrstunden) eigentlich auch in Niedersachsen oder gibt es dort ähnliche Verordnungen?

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