• Falls du die Miete absetzen willst, solltest du beachten, dass deine Eltern diese Miete dann als "Einkünfte aus vermietung und Verpachtung" versteuern müssen. Durch die Absetzung stößt du das Finanzamt mit der Nase drauf - die fragen dann sicher nach und es ergeben sich eventuell Steuernachforderungen für frühere Jahre.


    Bei Mietfreiheit kannst du problemlos die Nebenkosten und die Einrichtung des Arbeitszimmers absetzen.


    Die Absetzbarkeit des Laptops zu 100% wird dir wohl nicht bewilligt, da es sich um Geräte verschiedener Bauart handelt. Anders wäre es, falls du zwei PCs oder zwei Laptops hättest. Dann könnte einer davon als "Dienstgerät" Chancen auf Anerkennung haben.


    Du kannst jedoch den dienstlichen Anteil für beide Geräte ruhig auf 70% oder 80% hochziehen. Auch das Posten im Lehrerforum ist dienstlich veranlasst ;)


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    Rechtsbelehrung: Diese Ausführungen stellen keine unzulässige Rechtsberatung dar, sondern geben nur meine eigene, unmaßgebliche Meinung wieder :doc:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    6 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    Original von alias
    Die Absetzbarkeit des Laptops zu 100% wird dir wohl nicht bewilligt, da es sich um Geräte verschiedener Bauart handelt. Anders wäre es, falls du zwei PCs oder zwei Laptops hättest. Dann könnte einer davon als "Dienstgerät" Chancen auf Anerkennung haben.


    Hm, da ich mir demnächst für die Schule noch ein Netbook anschaffen möchte, geben mir deine Ausführungen zu denken. Ich sehe die Sache allerdings etwas anders, wobei bei mir auch mindestens drei Computer in die Begründung einfließen.


    In meinem Arbeitszimmer steht ein PC und die Kosten, die hier anfallen, setze ich zu 100% von der Steuer ab. Das hat bislang auch immer geklappt.
    Den zweiten PC in meinen Privaträumen setzte ich steuerlich nicht an.


    Da ich also einen PC besitze, den ich zu 100% als "Privat-Rechner" ausweise, sind alle weiteren Computer (so auch das neue Netbook) eben zu 100% dienstlich genutzt.


    Im Notfall kann ich noch mit meinem Pendler-Status (bis zu 3 Stunden im ÖPNV täglich erfordern eine "Mobilisierung" meines Büros) und evtl. auch mit meiner Rolle als Multimediaberater argumentieren.


    Fazit: Pauschal würde ich nicht sagen, dass ein Notebook neben einem Arbeitsrechner nicht auch zu 100% steuerlich geltend gemacht werden kann. Ob ich damit durch komme, wird allerdings dann erst meine Steuererklärung für das Jahr 2010 zeigen.

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