Guten Abend, ich habe folgende Frage, die ich bislang auch nach langer Lektüre einschlägiger Gesetzestexte nicht lösen konnte:
Ich werde voraussichtlich mit jeweils 5 Stunden an eine andere Schule abgeordnet werden (Grundschule Niedersachsen).
Wie sieht es hier mit meiner Teilnahmepflicht in Hinsicht auf die Schule, an die ich für wenige Stunden nur abgeordnet werde, aus bzgl.
GESAMTKONFERENZEN
und
Zeugniskonferenzen?
Ich fand bislang nur Texte zur alten (offenbar mit Einführung der eigenverantwortlichen Schule) aufgehobenen Konferenzordnung.
Dort steht:
1) Zur Teilnahme an der Gesamtkonferenz sind verpflichtet:
1. hauptamtlich tätige Lehrkräfte, die mindestens die Hälfte der von ihnen erteilten Pflichtstunden an der Schule unterrichten,
(...)
(3) Hauptamtlich tätige Lehrkräfte, die an keiner Schule mindestens die
Hälfte der von ihnen erteilten Pflichtstunden unterrichten, sind zur Teilnahme an der Gesamtkonferenz ihrer Stammschule verpflichtet.
Demnach wäre ich, was die Gesamtkonferenz angeht, offensichtlich NICHT teilnahmepflichtig.
Mein Schulleiter ist anderer Meinung.
Und was gilt für Zeugniskonferenzen?
Ist hier eine Teilnahmepflicht beschränkt auf die Zeit oder Klassen, bei denen es z.B. um versetzungsrelevante Fragen geht und ich den/die Schüler unterrichte.
Danke für jeden Beitrag!
Mir würde auch schon helfen, wenn ihr mir sagen könntet, inwiefern die Konferenzordnung doch noch, ggf. analog , gilt!
Wie läuft es bei euch bei Konferenzen?
Ist niemand in einer ähnlichen Situation und kann berichten?