Klasse 2: Lern- und Förderempfehlungen

  • Hallo, vielleicht könnt ihr helfen.


    Müssen in NRW zum Halbjahr in Klasse 2 Lern- und Förderempfehlungen geschrieben werden?
    Die Zweitklässler bekommen ja kein Zeugnis.


    Vielen Dank!



    Sina

  • Hallo,
    uns ist letztes Jahr von der Schulleitung gesagt worden, dass auch die Zweitklässler zum Halbjahr bei nicht ausreichenden Leistungen eine Lern- und Förderempfehlung bekommen müssen. Das ist nicht ans Zeugnis gekoppelt.
    Tootsie

  • unser schulleiter (nicht immer der informierteste) sagte, dass die zweitklassenlehrer dies nicht tun müssen, weil die an ein zeugnis gebunden wäre. stattdessen jedoch einen fö-plan.

  • Unsere Schulleitung (auch "nicht immer" gut informiert) war sich unsicher, meinte aber, dass es so sein müsste.


    Hat jemand denn einen Hinweis auf die entsprechende Rechtsgrundlage?


    Sina

  • Hallo,


    das Thread hole ich noch einmal wieder hoch aus aktuellem Anlass.


    Hat inszwischen jemand eine Rechtsgrundlage dazu für NRW gefunden?


    Alema

  • §7 (AO-GS)


    Versetzung


    (1) Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung vom ersten
    Schulbesuchsjahr in das zweite Schulbesuchsjahr über. Der Übergang in
    die Klassen 3, 4 und 5 beruht auf einer Versetzung
    . Im Schuljahr 2006/07


    sind die Leistungen im Fach Englisch nicht versetzungswirksam.


    (2) Die Grundschule hat ihren Unterricht so zu gestalten, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern-
    und Förderempfehlung.
    Erkannte Lern- und Leistungsdefizite sollen durch
    entsprechende Förderung bis zur Versetzungsentscheidung unter Einbeziehung der Eltern behoben werden.



    Viele Grüße

  • Zu diesem §7 gibt es in der Bass noch eine Verwaltungsvorschrift, die genau besagt, wann eine Förderempfehlung geschrieben werden muss:

    "Lern- und Förderempfehlungen (

    § 50 Abs. 3 SchulG) werden erstmals zum Halbjahr des zweiten Schulbesuchsjahres erteilt. Die Lern- und Förderempfehlung richtet sich an die Eltern, die Schülerin oder den Schüler und an die Schule selbst. Sie wird schriftlich erteilt und ist nicht Bestandteil eines Zeugnisses. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer erläutert sie bei Bedarf mündlich."

    Viele Grüße

Werbung