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*schleck*
Schokoeis oder Vanilleeis? (Vormals: Was meint ihr ...?)
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**HUCH** was ist das da ????
und mein Eis ist - Cookies, Mokka oder Eierlikör und das darf alles drei schlimzen, während ich auf der Terrasse löffle, nicht aber, wenn es in einer Waffel steckt und ich damit in der Fußgängerzone unterwegs bin
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*hihi* Das ist ein Eisfrosch. Oder ein Froscheis. Ich weiß nur nicht, nach welcher DIN-Norm das festgelegt ist
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Ich habe da mal eine Frage zum Thema "Eisessen". (Wichtig für Neu-user: vorm weiterlesen bitte erst den ganzen Thread lesen. )
Ich gehe manchmal in eine Tausch-Eisdiele. Dort kann man sich Eiskugeln bestellen und diese dann im Vorbeigehen mit anderen Eisdielen-Besuchern tauschen. (So "Swiiiing" und der andere hat die Kugel. )
Kürzlich saß ein ehemaliger Schüler in dieser Tausch-Eisdiele und hat mich gesehen. Muss ich mir Gedanken machen, falls mich mal wer anderes dort sieht? Mein Schulleiter, andere Eltern? Ist das schlimm, dass ich Mitglied in einer Tausch-Eisdiele bin?kl. gr. frosch
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Ich vermute, das hängt davon ab, ob du das Eis schon angeleckt hast oder nicht...
*flücht* -
Wenn ich mehrere Eiskugeln gleichzeitig esse, ist das dann Polyglacie? Kann ich als Pologlacist noch verbeamtet werden?
Nele
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Wenn überhaupt, dann ist das Polyglacy!
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Um der von dir aufgeworfenen Problematik gerecht zu werden, nehem ich Bezug zum Beamtenrecht:
Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen
gerecht werden, die das Eis erfordert.Diese Formulierung lässt m. E. die Deutung zu, dass du Polyglacist sein darfst, aber nur im verschwiegenen Kämmerlein, wo dich niemand sehen kann und das Ansehen der Lehrköper in der Öffentlichkeit nicht geschadet wird.
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Ich würde halt nur mit Gleichaltrigen Eiskugeln tauschen. Dann bist du auf der sicheren Seite, falls dich doch mal einer sieht.
Von Polyglacie halte ich nicht so viel. Das ist doch nur eine Notlösung, wenn man sich nicht für eine Sorte entscheiden kann!
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Wenn überhaupt, dann ist das Polyglacy!
Wer an Fröschen leckt, sollte besser stille schweigen!Von Polyglacie halte ich nicht so viel. Das ist doch nur eine Notlösung, wenn man sich nicht für eine Sorte entscheiden kann!
Nix da - das ist göttlich gesetzt, das kannst du bei Vanillicus 13:2 nachlesen:
ZitatUnd Schokolade erkannte Pistazie; und darauf erkannte Erdbeere wie auch Citrona. Denn sie waren seine Mägde und der Schmuck seiner Waffeln. Und siehe es war dem Herrn ein Wohlgefallen, auf das er goss seine segreiche Sahne auf sie und fügte sie auf Ewigkeit in eine Schale von Glas.
Nele
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Wer an Fröschen leckt, sollte besser stille schweigen!
*Nele abschlabber* -
Warum sollte man sich immer für eine Sorte entscheiden müssen? Dann dürfte man auch immer nur eine Sorte kaufen dürfen und dann hat das mit Polyglacie nichts mehr zu tun, oder?
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Ich bin Befürworterin der Polyglacie und verabscheue die Monoglacie! Nur immer eine Sorte auf einmal ist langweilig! Und macht auch längst nicht so glücklich wie viele Sorten auf einmal. Mit denen kann man auch besser "swingen", weil mehr Auswahl.
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*Nele abschlabber*
Iiiiiiiiihhh! I got the cooties!!!
Ne "wenn das die Frau erfährt" le
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Nix da - das ist göttlich gesetzt, das kannst du bei Vanillicus 13:2 nachlesen:Nele
Ach so. Na dann...
Hermine, ich weiß nicht, wie das mit dem Beamtenrecht vereinbar ist. Aber es ist sicher weniger schlimm, als bei einem gewerblichen Eishändler zu kaufen? Denn dessen Arbeitseinsatz beruht nicht immer unbedingt auf freiwilliger Basis. Dann doch lieber polyglace tauschen.
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Ich möchte, dass das hier jetzt mal ernsthaft und vornehmlich juristisch und mit ein bisschen Respekt vor dem Anliegen diskutiert wird!
Zitat209. Verordnung über Speiseeis
Vom 15.Juli 1933
(RGBl. I S. 510), zuletzt geändert durch Art. 15 VO zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe v. 29. 1. 1998 (BGBl. I S. 230, 297)
BGBI. III/FNA 2125-4-7Auf Grund des § 5 Nr. 1 a, b, Nr. 3 a, b, Nr. 4 des Lebensrnittelgesetzes vom 5. Juli 1927 (Reichsgesetzbl. I S. 134) in der Fassung vom 31. Juli 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 421) und der Verordnung des Reichspräsidenten zur Vereinfachung des Erlasses von Ausführungsvorschriften vom 30. März 1933 (Reichsgesetzbl; I S. 147) wird nach Zustimmung des Reichsrats und nach Anhörung des nach § 6 des Lebensmittelgesetzes verstärkten Reichsgesundheitsrats verordnet:
Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 5 Kennzeichnung. Speiseeis darf lose gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Verkehrsbezeichnung nach Maßgabe des § 4 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung auf einem Schild neben der Ware oder in einem Aushang deutlich lesbar und unverwischbar angegeben ist. 2Ist das Speiseeis zum Verzehr in der Verkaufsstätte bestimmt, ist die Verkehrsbezeichnung zusätzlich auf der Speisekarte nach Maßgabe des Satzes 1 anzugeben. http://www.antonbecker.de/info…tsche-speiseeisgesetz.phpIm Falle des Swingens des Eises sehe ich
Zitatwenn die Verkehrsbezeichnung nach Maßgabe des § 4 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung auf einem Schild neben der Ware oder in einem Aushang deutlich lesbar und unverwischbar angegeben ist
nicht gewährleistet und muss folglich davon abraten.
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"Tach, ich hätte gerne 5 Kugeln Schokoeis!"
"Aber Sie haben doch nur zwei Hände."
"Ich hätte sie gerne in einer einzigen Tüte."
Wie soll man denn auf diese Idee kommen? Ist doch total unlogisch!" -
Hände? Tüten? Cool, dann heißt das doch, ich kann hier auch einen Becher bekommen!
Wie heist eigentlich die zuständige Behörde, an die ich mich wenden kann, wenn ich eine Ausnahmegenehmigung brauche? Es wurde ja schon einmal von einem User auf den ersten Seiten angesprochen - Sonderbehandlung für Laktoseinterolerante!! Ich kann das natürlich auch aussitzen, aber....
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Ist jetzt eh viel zu kalt für Eis...
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Ich wollte den Thread reaktivieren, stehe aber vor dem Problem, dass ich keine Ahnung habe, wie man etwas so abstruses auf Eis übertragen könnte.
Da fehlt mir die leitende göttliche Hand.
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