beratung versicherung, mal wieder

  • hallo :)


    ich habe nun beschlossen, eine versicherung zu kündigen, weil ich mir die hohen beiträge nicht leisten kann und nicht sicher bin, ob ich diese "super"-versorgung überhaupt brauche bzw. mir als alleinerziehende überhaupt leisten kann.
    mittlerweile zahle ich 22% meinen monatlichen einkommens (inkl. kindergeld) an die debeka, wobei ich dort alle versicherungen habe und jede monatlich zahle. aber ich finde, das ist zuviel, ich kann kaum noch nebenbei für urlaub etc sparen.


    nun zu den 3 versicherungen, von denen ich vermutlich eine kündigen "kann":
    1. seit über 5 jahren habe ich eine lebensversicherung, für die ich anfangs 50€ und nun ab dem 6. jahr monatlich 96 euro zahle.
    2. seit gut 2 jahren habe ich eine BU, für die ich nach anfangs 75 nun 84 euro zahle. darin integriert ist eine rentenversicherung, die mir aber nur knapp 100 euro rente garantiert.
    3. ich habe seit ca. 4-5 jahren eine riester-versicherung, deren volle beiträge ich mir nicht mehr leisten kann und deswegen seit 1,5 jahren auf 50 euro reduziert habe.
    nun überlege ich, da ich jetzt 5 jahre im dienst bin, also von land nrw eine mindestversorgung bekäme, die BU zu streichen
    oder
    die riester zu kündigen, wobei ich dann keine staatl. zulagen bekäme
    oder
    die LV zu kündigen, so dass ich "nur" noch die BU und eine altersversorge, die riester, hätte. eigentlich auch nicht wenig für mich ;)


    nur würde ich bei der LV nur ca. 45% der beiträge rückerstattet bekommen, hätte also einen verlust von ca.1600 euro, aber das ist ja immer so, wenn man LV's vorzeitig kündigt.


    mir ist natürlich klar, dass viele fälle eintreten können, in denen man sich eine versicherung wünscht, wie unfall, rechtsstreit oder dienstunfähigkeit, aber da ich ein begrenztes budget zur verfügung habe, kann ich mir nur die wichtigsten versicherungen leisten und das sind meiner meinung krankenvers., hausrat, kfz, haftpflicht und eben etwas für die altersversorge.


    ich würde mich sehr, sehr freuen, wenn ihr mir eure meinung geben könntet!!!! :)


    beim landesamt konnte man mir nur die info geben, dass ich nun nach 5 jahren dientzeit im falle einer DU eine mindestversorgung bekäme, die mit zunehmenden dienstjahren ansteigt und die besse rist als in den meisten anderen berufsgruppen, aber trotzdem weit unter meinen jetzigen monatlichen bezügen liegt. eine möglichkeit wäre auch, die bu für so einige jahre zu behalten und dann zu küdnigen, wenn die staatl. grundversorgung hoch genug ist.


    mehr beratung/infos staatlicher seite habe ich dazu leider nicht bekommen, schlussendlich muss ich meine entscheidung alleine für mich treffen, aber ich fühle mich schon wohler, wenn ich weiß, wie das andere 20-30 lehrer machen :)
    übrigens hat keine meiner 20 kolleginnen eine BU, wobei viele von dene mitte 30 sind und keine kinder haben.


    ich freue mich über jegliche rückmeldung!


    lg
    silke

  • Also meine Prioritätenliste bei knapper Kasse sähe so aus:


    [list=1]
    [*]Haftpflicht
    [*]DU (Dienstunfähigkeit NICHT Berufsunfähigkeit)
    [*]Altervorsorge
    [/list=1]
    Danach kommt lange nichts. (Edit: Pflichtversicherungen zähle ich bewusst nicht auf.)


    Seit einiger Zeit höre ich immer wieder, dass kapitalbildende Lebensversicherungen wenig Sinn machen, weil die Rendite nicht überzeugend ist und die Produkte häufig nicht durchschaubar sind. Stiftung Warentest hat auch immer wieder mal in diese Richtung argumentiert. Eine bestehende LV mit herben Verlusten zu kündigen ist natürlich unangenehm. Ich bin mir wirklich nicht sicher, wie ich da vorgehen würde.


    Was die DU anbelangt. Gerade mit Kind im Hintergrund halte ich diese Versicherung neben einer Haftpflicht für extrem wichtig. Ich sehe es gerade im engsten familiären Umfeld und auch im weiteren Freundeskreis anhand mehrere Fälle (zumeist schwere Erkrankungen) wie schnell sich das Blatt wenden kann. Viele meiner Kollegen haben übrigens auch keine DU - wobei es sich, wie bei dir auch, hier meist um Singles handelt.


    Solltest du aber tatsächlich eine BU anstatt einer DU abgeschlossen haben, wäre das die erste Versicherung, die ich kündigen würde. Die bringt dir als Beamte nämlich nur wenig.


    Was mir noch aufgefallen ist, ist deine Hausratsversicherung. Auf den Monat gerechnet werden die Beiträge zwar nicht besonders hoch sein, aber wenns auf jeden Euro ankommt, würde ich persönlich darauf verzichten.


    Bei der Riesterrente, die du im Moment nicht ausreichend bedienst, bekommst du aktuell ja auch keine oder nur sehr geringe Zulagen. Ich bin mir hier nicht ganz sicher, wie die RV verfährt, wenn man seinen Mindesteigenbeitrag nicht voll leistet. Bekommt man keine Zulagen oder nur Anteile?

  • hmm....danke für deine einschätzung!
    du hast auf jeden fall recht, dass die rendite bei meiner LV nicht besonders hoch ist, die der riester auch nicht. es kommt fast das gleiche dabei raus, wenn ich die monatl. summe selbst spare/anlege und mit 3% zinsen rechne.
    aber immerhin würden sie im todesfall eine recht große summe an mein kind zahlen.
    warum hat mir die debeka dann keine DU angeboten, wenn die für mich besser ist als eine BU??!!

  • Zitat

    Original von silke111
    warum hat mir die debeka dann keine DU angeboten, wenn die für mich besser ist als eine BU??!!


    Es ist durchaus möglich, dass deine BU eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält und damit zur DU wird. Allerdings handelt es sich bei der Debeka nach meinem Kenntnisstand - wie bei den meisten anderen Anbietern auch - um eine "eingeschränkte Dienstunfähigkeitsklausel". Nur noch sehr wenige Anbieter bieten eine uneingeschränkte Klausel an.


    Du müsstest da wirklich nochmal genau in das Vertragswerk schauen und im Zweifel bei der Debeka nachhaken. Falls man dir tatsächlich eine reine BU ohne DU-Klausel angeboten hat, hat der Vertreter echt Mist gebaut. Vorausgesetzt er wusste zum Zeitpunkt des Abschlusses, dass du einmal Beamtin wirst.

  • hmm... ich war zu dem zeitpunkt bereits beamtin ;)


    d.h. ich soll in dem vers.-schein nach der bezeichnung DU suchen? also genau nach dem begriff und evtl. bei der Debeka nachhaken?


    also bist du der ansicht, dass es für mich "besser" wäre, mich für den fall einer DU abzusichern, weil ich da besonders in den ersten dienstjahren nur wenig vom staat bekomme (das mindestruhegehalt fängt ja erst bei gut 1300 euro an) und somit einen gewissen lebensstandard halten kann, falls ich dienstunfähig werden würde, was ich ja nicht erwarte und hoffe?


    diese anfängliche mindestversorgung ist ja im vgl. zum vollzeit-gehalt recht gering, während die "end"-versorgung im bestfall, also nach ca. 40 dienstjahren doch recht gut ist und schon alleine zum leben reichen würde. damit meine ich, dass man nicht unbedingt eine zusätzliche rente neben den pensionsbezügen braucht, während man nur von einer mindestversorgung im DU-Fall kaum leben kann.


    und dass es nicht so viel bringt, monatlich in eine LV zu zahlen, da die rendite ehe sehr gering ist?


    da könnte ich ja fast besser selbstständig nebenbei sparen, wenn ich etwas "über" habe oder mir irgendwann eigentum anschaffen und das abzahlen, statt bei einer LV so abhängig und gebunden an die festen beiträe zu sein, ohne am ende besonders viel zu bekommen...


    und zur riester: natürlich bekomme ich bei gemindertem beitrag auch nicht die vollen staatl. zulagen...

  • also, ich habe im vers-schein nachcgeschaut, dort steht diesbzgl.:
    der begriff berufsunfähigkeit umfasst enstprechend den BUZ-bedingungen für beamte und richter auch die deinstunfähigkeit und ggf., für einen begrenzten zeitraum, die beschränkte dienstunfähigkeit (z.b. polizei-, justizvollzugsdienst, feierwehr).
    ist das nun gut oder schlecht?

  • Zitat

    Original von silke111
    hmm... ich war zu dem zeitpunkt bereits beamtin ;)


    d.h. ich soll in dem vers.-schein nach der bezeichnung DU suchen? also genau nach dem begriff und evtl. bei der Debeka nachhaken?


    Schau mal nach Aussagen, wie du sie auf der hier verlinkten Seite findest:
    http://www.dienstunfaehigkeits…unfaehigkeitsklausel.html


    Zitat

    Original von silke111
    also bist du der ansicht, dass es für mich "besser" wäre, mich für den fall einer DU abzusichern, weil ich da besonders in den ersten dienstjahren nur wenig vom staat bekomme (das mindestruhegehalt fängt ja erst bei gut 1300 euro an) und somit einen gewissen lebensstandard halten kann, falls ich dienstunfähig werden würde, was ich ja nicht erwarte und hoffe?


    Ja, ich halte eine DU für unverzichtbbar. Gerade wenn es dir langfristig nicht gut geht, willst du nicht auch noch jeden Euro umdrehen müssen. Erstrecht möchtest du nicht, dass dein Kind - das in diesem Fall ja eh schon belastet wäre - ständig finanzielle Einschränkungen erfahren muss.


    Man kann die Laufzeit ja begrenzen. Wenn du der Meinung bist, dass dir ab einem gewissen Betrag die Versorgungsbezüge vom Staat reichen, dann schließt du den Vertrag eben nur bis ins Jahr xy ab.


    Zitat

    Original von silke111
    und dass es nicht so viel bringt, monatlich in eine LV zu zahlen, da die rendite ehe sehr gering ist?


    da könnte ich ja fast besser selbstständig nebenbei sparen, wenn ich etwas "über" habe oder mir irgendwann eigentum anschaffen und das abzahlen, statt bei einer LV so abhängig und gebunden an die festen beiträe zu sein, ohne am ende besonders viel zu bekommen...


    Das sehe ich grundsätzlich auch so und schließe deshalb keine kapitalbildende LV ab. Der Verlust bei Kündigung einer bestehenden Versicherung ist aber natürlich sehr unangenehm.

  • ich danke dir schon mal sehr für deine kompetente einschätzung! :)


    in den allg. bedingungen für die berufsunfähigkeits-zusatzversicherung für beamte und richter (BUZ 2007 B) steht zudem noch:
    §2 Was ist eine Berufsunfähigkeit im sinne dieser bedingungen?
    Allg. Dienstunfähigkeit
    (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzl. vorgesehenen Altersgrenze ausschließl. infolge seines Gesundheitszustanden wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.


    dann geht es unter (2) und (3) noch mit begrenzter und beschränkter Dienstunfähigkeit weiter.


    entspricht das so der echten dienstunfähigkeitsklausel?

  • Vollständig uneingeschränkt ist das nicht, denn hier wird ein ärztliches Zeignis vorausgesetzt. Bei einer "echten" DU gilt eben nur die Entscheidung des Dienstherren zur Versetzung in den Ruhestand aus Gründen der Dienstunfähigkeit - aus welchen Gründen auch immer - als relevant.


    In aller Regel fällt der Dienstherr seine Entscheidung natürlich auf der Grundlage einer amtsärztlichen Untersuchung. Insofern greift diese DU-Klausel wohl in den meisten Fällen einer DU. Aber der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen...

  • ja klar, vollkommen sicher sein, dass die versicherung dann auch zahlt kann ich vermutlich nie...


    aber ich denke, ich werde diese BU behalten und mir stattdessen gedanken machen, die LV zu kündigen - trotz des schmerzlichen Verlustes - und mich dann nochmal bereten lassen, ob es wirklich noch etwas nutzt, den vollen Riesterbeitrag zu zahlen. Immerhin müsste der "Gewinn" dort höher sein als bei der LV, da die staatl. Zulagen ja dazukommen.


    Ich danke dir herzlich und wünsche inen guten Start in die kurze Schulwoche!
    :)

  • Zitat

    Original von silke111
    aber ich denke, ich werde diese BU behalten und mir stattdessen gedanken machen, die LV zu kündigen


    Ich denke auch, dass du mit dieser leicht eingeschränkten DU gut leben kannst.


    Bevor du relativ kurzschlussartig die ein oder andere Versicherung kündigst, würde ich mal darüber nachdenken, ob es nicht auch Sinn macht, mal einen wirklich unabhängigen Experten daran zu lassen.


    Evtl. bietet z.B. deine örtliche Verbraucherzentrale hier Hilfestellungen an. Der Service ist zumeist nicht kostenlos. Nach allem was ich bislang von Freunden gehört habe, die hier z.B. Beratungsangebote zum Thema Immobilienfinanzierung wahrgenommen haben, lohnt sich diese Investition aber auf jeden Fall.

  • ja, an die verbraucherzentrale habe ich auch schon gedacht.


    werde ich wahrscheinlich auch machen. kostet pro 1,5 std. stolze 150€, aber lohnen würde es sich sicherlich.


    habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass der höchstsatz an versorgungsbezügen nach 40 dienstjahren 75% der letzten bezüge beträgt? also wenn man ganz normal und nicht aus gründen von altersteilzeit, DU usw. in den ruhestand kommt und evtl.vorher durchgehend beschäftigt und in vollzeit war?
    dann könnte man ja relativ genau berechnen, wie hoch die "versorgungslücke" ist und ob bzw. inwiefern man die noch absichern will, um im ruhestand etwa das gleiche geld zur verfügung zu haben...
    :)

  • 150 Euro hört sich wirklich erstmal teuer an. Meine Freunde haben vor einigen Wochen einen ähnlichen Betrag für ihre Finanzierungsberatung bezahlt. Sie meinten danach, das Gespräch hätte ihnen die Augen geöffnet und es hätte sich sehr gelohnt.


    Falls du das Angebot tatsächlich wahrnimmst, würde mich dein Eindruck interessieren. Vielleicht kannst du den ja dann zu gegebener Zeit hier oder per PN mal schildern.


    Was deine letzte Frage anbelangt, bin ich leider überfragt. Hier müssten aber doch auch über das LBV entsprechende Auskünfte zu bekommen sein.

  • Zitat

    Original von silke111


    habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass der höchstsatz an versorgungsbezügen nach 40 dienstjahren 75% der letzten bezüge beträgt?


    Das war mal in der "guten alten Zeit" so. Für alle heute Aktiven wird die Maximalpension 71,75 % nach 40 Dienstjahren mit Volldeputat betragen.

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