Bürgerentlastungsgesetz

  • Bei uns wurden die Bescheinigungen zentral von der Sekretärin eingesammelt und dann ans LBV geschickt. Ich denke aber, dass war einfach eine nette Serviceleistung unserer Schulverwaltung und du kannst das Schreiben auch selbst an das LBV schicken.

  • In Baden-Württemberg bekommt jeder Kollege im Januar eine neue Gehaltsmitteilung. Dieser liegt auch ein Infoschreiben zum Thema Bürgerentlastungsgesetz bei.


    Jeder Kollege hat nun genau zwei Möglichkeiten:


    Entweder er tut jetzt nichts, dann kann er seine Krankenversicherungskosten mit der Steuererklärung 2010 im nächsten Jahr geltend machen,


    oder er schickt jetzt den Nachweis, den ihm seine PKV übermittelt hat, an das LBV. Personalnummer nicht vergessen!


    In diesem Fall werden die Versicherungskosten schon im laufenden Jahr beim Steuerabzug berücksichtigt.


    Natürlich ist es möglich, dass die Schule die gesammelten Nachweise des Kollegiums verschickt. So machen wir es an meiner Schule auch mit den Lohnsteuerkarten und den ELENA-Formularen.

  • Nach langen recherchieren hab ich's geschnallt.


    Wenn du mehr als 158 Euro pro Monat PKV Beiträge zahlst (entsprechend der bescheinigung deiner pkv), dann solltest du deine Bescheinigung einschicken, weil du dann mehr Netto bekommst. Ansonsten wird ein Pauschalbetrag von 1900 Euro veranschlagt und du musst (bzw. solltest) nichts weiter tun.


    Ab 2011 kommt der Arbeitgeber über ein Datenbanksystem direkt an deine PKV-Beitragsdaten und du musst sowieso nichts mehr tun.

  • Ich habe heute mit einer Freundin darüber gesprochen, die wiederum gestern u.a. darüber mit ihrem Versicherungsvertreter gesprochen. Der riet ihr - wenn sie nicht 'gläsern' für das LBV sein wolle - die Bescheinigung nicht dem LBV zu schicken.
    Wenn es so ist, wie schlauby schreibt, würde ich aber ja einen Verlust machen, wenn ich die Bescheinigung nicht ans LBV schicke, denn ich zahle mehr als die genannte Summe.
    Außerdem frage ich mich, ob es ein 'Problem' ist, wenn man im LBV weiß, wie viel ich an Versicherung zahle, denn mehr steht ja nicht drauf auf der Bescheinigung, keine Tarife.

  • Zitat

    Original von Aktenklammer
    Wenn es so ist, wie schlauby schreibt, würde ich aber ja einen Verlust machen, wenn ich die Bescheinigung nicht ans LBV schicke, denn ich zahle mehr als die genannte Summe.


    Das Geld wäre ja nicht weg. Du müsstest es dir aber dann im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung wieder zurück holen. Bis du es wieder in den Händen hast, entgehen dir natürlich z. B. potentielle Zinseinnahmen für den Fall, dass du die paar Euro pro Monat irgendwo gewinnbringend auf die Seite legen würdest.

  • Zitat

    Original von Schubbidu



    Das Geld wäre ja nicht weg. Du müsstest es dir aber dann im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung wieder zurück holen. Bis du es wieder in den Händen hast, entgehen dir natürlich z. B. potentielle Zinseinnahmen für den Fall, dass du die paar Euro pro Monat irgendwo gewinnbringend auf die Seite legen würdest.


    Ich hatte schlauby so verstanden, dass die Abrechnung per Pauschbetrag einem weniger einbringt als die monatliche Berücksichtigung während des Jahres, dann habe ich es missverstanden.

  • Nein, Du machst keinen Verlust, wenn Du die Bescheinigung nicht an das LBV schickst. Du bekommst das Geld dann bei Deiner Steuererklärung im nächsten Jahr zurück.


    Das LBV kann auf der Bescheinigung sehr wohl sehen, welche Tarife Du abgeschlossen hast, wenigstens steht es auf dem Schrieb meiner Versicherung drauf. Aber das spielt für die Steuerberechnung keine Rolle, weil ja nur der Betrag berücksichtigt wird, der dem Leistungsumfang der GKV entspricht, und dieser Betrag ist extra ausgewiesen.

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