400 Euro-Job als KV in BW

  • Hallo zusammen,
    ich arbeite momentan als Krankheitsvertretung. Da ich kein volles Deputat habe und mir kürzlich ein 400 Euro-Job angeboten wurde, würde ich diesen sehr gerne annehmen. Nun möchte ich wissen, ob ich dazu eine Genehmigung brauche oder ob ich einfach nur die SL (oder das Schulamt? Oder das LBV??) darüber informieren muss. Egal, ob ersteres oder letzteres der Fall ist, muss ich wohl irgendwelche Formulare ausfüllen. Wo finde ich die?
    Viele Grüße
    SchafimWolfspelz

  • Für die Genehmigung von Nebentätigkeiten ist seit einiger Zeit allein die Schulleitung zuständig. (So etwas nennt sich "Abschichtung von Verwaltungszuständigkeiten")


    Das Formular muss der Schulleiter mit seinem KISS-Rechner aus dem Intranet herunterladen, falls im Schulsekretariat keine Formulare mehr vorhanden sind.


    Weiterhin schöne Ferien wünscht
    W.D.
    (Schulleiter)

  • Danke für Deine Antwort. Also ist ein 400 Euro tatsächlich genehmigungspflichtig, auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit (Unterricht inkl. Vor-/Nachbereitung + 400 Euro-Job) gerade mal 30-35 Stunden betragen würde?


    Wünsche Dir ebenfalls noch schöne Ferien! :)

  • Es handelt sich formal tatsächlich um eine Genehmigung der Nebentätigkeit, in der Praxis aber eher nur um ein Anzeigen des Zusatzjobs.


    Kein vernünftiger Schulleiter wird Dir jedoch die Genehmigung versagen, denn bei Deinem geringen Deputat ist kaum vorstellbar, dass durch die Nebentätigkeit die Arbeit in der Schule beeinträchtigt wird. Das wäre nämlich ein Ablehnungskriterium.


    Gruß
    W.D.

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