Nach Studium, vor Ref: Arbeitslos melden?

  • Hallo,


    ich habe gerade mein 1. Staatsexamen bestanden, aber das Ref beginnt erst im September.


    Muss/soll/darf ich mich arbeitslos melden? Oder geht das gar nicht, weil ich ja quasi noch nie gearbeitet habe? Oder muss ich Hartz iV beantragen?


    Hat da jemand ein paar Infos für mich? ?(


    Danke und LG

  • Solange du keine Arbeit hast, solltest du dich arbeitssuchend melden. Falls du später nicht verbeamtet wirst, sondern angestellt arbeitest (ob in der Schule oder in irgendeiner anderen Tätigkeit), kann sich diese nachgewiesene Zeit der Erwerbslosigkeit auf deine Rentenansprüche auswirken (so zumindest war die Information, die ich erhielt).


    Von irgendetwas musst du doch auch leben, irgendwo wohnen. Wenn im Moment jemand für dich zahlt, könnte diese Person die Kosten hierfür evtl. steuerlich geltend machen. Wäre nur fair, wenn du deinen Eltern, deiner besseren Hälfte hierzu die Möglichkeit gibst.


    Außerdem: Die Arge hat vielleicht einen Job für dich. Das geht bei gut ausgebildeten Menschen ruck zuck. Die arbeiten oft mit privaten Jobvermittlungen zusammen - das bedeutet, dass die Jobvermittlung einen Teil deines Lohnes erhält, du also ziemlich miserabel bezahlt wirst...


    Am Tag nach dem Ende meines Referendariats hatte ich die Ämter abgeklappert in der vorgeschriebenen Reihenfolge: Erst Arbeitsamt, dann Sozialamt (da waren's noch zwei). Bei letzterem zog man einen Job aus dem Hut (Vollzeit, Nachtschicht an der Hotelrezeption - meine Qualifikation: ein Englischstudium - , Vorstellungsgespräch sollte zwei Tage später sein). Danach ging ich noch zur Jobvermittlung des Arbeitsamtes (war sowieso so geplant), dort fand sich ein Job (Teilzeit, 2,5 Tage pro Woche, tagsüber, flexible Arbeitszeiten (wichtig für Vorstellungsgespräche in Schulen...), genauso gut bezahlt wie der Vollzeitjob für die halbe Arbeit), ich habe mich noch an dem Tag vorgestellt, bekam sofort den Vertrag und bin somit nicht mehr zum Vorstellungsgespräch für die Nachtschicht im Hotel...


    Fazit: Melde dich arbeitssuchend; du wirst aber nicht nur einfach so Geld bekommen, landest evtl. in einem Job, der dir (aus welchen Gründen auch immer) nicht unbedingt gefällt. Deshalb bemühe dich parallel um irgendetwas Akzeptables (und nicht um deinen Traumjob!).

  • schau doch auch mal nach vertrettungsstellen für lehrer, hier in nrw werden da auch studenten und leute mit erstem staatsexamen genommen.


    aber wenn du geld bekommst dann Hartz 4

  • Du kannst Hartz IV beantragen, lohnt sich dann, wenn du noch nicht 25 bist, da du dann weiterhin über deine Eltern mitversichert sein kannst. Ansonsten nicht (Kosten ohne Familienversicherung ca. 150 EurO) .Außerdem musst du dann deine Miete nicht selbst zahlen, aber ob das unbedingt sein muss, musst du selbst wissen...


    Aber irgendeinen Job solltest du doch finden können, oder!?


    Bin in der gleichen Situation und mache bis dahin 2 Jobs. So hab ich auch die Möglichkeit Geld zu sparen und im Ref hoffentlich nicht ganz so knapp dazustehen. Außerdem bin ich bis zum Ref wieder zu meinen Eltern gezogen -> kaum Kosten, vor allem keine Miete. Da die Zeit begrenzt ist, ist das auch in Ordnung, wenn das nicht so wäre, hätte ich es wahrscheinlich auch nicht gemacht, aber so ist es für mich die Beste Lösung.

  • Zitat

    Original von Niggel
    Du kannst Hartz IV beantragen, lohnt sich dann, wenn du noch nicht 25 bist, da du dann weiterhin über deine Eltern mitversichert sein kannst. Ansonsten nicht (Kosten ohne Familienversicherung ca. 150 EurO) .


    Das stimmt nicht.
    Jeder, der Hartz IV bekommt und nicht in einer privaten Krankenversicherung ist, ist automatisch über die gesetzliche Krankenkasse pflichtversichert. Den Anteil bezahlt das Jobcenter, selbst zahlt man da nichts.


    Ich selbst habe auch zwischen Studium und Ref. ALG II beantragt. Mir wurde in den 4 Monaten kein einziges Jobangebot unterbreitet. Als ich vorlegen konnte, dass ich das Ref. beginne und einen Platz bekommen habe, haben sie eh nichts mehr unternommen.

  • Natürlich spricht grundsätzlich nichts dagegen zu arbeiten. 8)


    Die Gesamtsituation ist aber etwas verzwickter: Ich lebe ab sofort alleinerziehend mit meinem Sohn (30 Monate), der erst ab Juni einen Kindergartenplatz hat, sprich vorher nicht betreut werden kann (außer eben von mir).
    Unterhalt bekomme ich nur für mein Kind, nicht für mich, da ich nicht verheiratet bin /war.
    Deshalb bin ich auf finanzielle Unterstützung leider angewiesen; darum die Frage.
    Zu meiner Mutter zurückziehen geht nicht, sie lebt im Ausland; ist mit Kind eh ein bisschen unnötig, zumal ich ja zum Ref dann wieder zurück nach Bayern kommen müsste/kommen wollen würde. Ich möchte ihn auch nicht aus seinem sozialen Umfeld reißen.


    ALG II habe ich mir notiert, ich wende mich mal ans örtliche Arbeitsamt.


    Vielen Dank

  • Zitat

    Original von Lisisanni
    Unterhalt bekomme ich nur für mein Kind, nicht für mich, da ich nicht verheiratet bin /war.
    Deshalb bin ich auf finanzielle Unterstützung leider angewiesen; darum die Frage.
    Zu meiner Mutter zurückziehen geht nicht, sie lebt im Ausland; ist mit Kind eh ein bisschen unnötig, zumal ich ja zum Ref dann wieder zurück nach Bayern kommen müsste/kommen wollen würde. Ich möchte ihn auch nicht aus seinem sozialen Umfeld reißen.


    ALG II habe ich mir notiert, ich wende mich mal ans örtliche Arbeitsamt.


    Vielen Dank


    ALGII gibts aber nicht beim Arbeitsamt sondern bei der Arge ;)
    Unterhalt steht dir für die ersten 36 Monate deines Kindes auch für dich zu, so genannter Betreuungsunterhalt! Ohne Kinderbetreuung kannst du dich nicht mal arbeitssuchend melden, somit solltest du den Betreuungsunterhalt auch in Anspruch nehmen, dafür ist es vollkommen egal, ob du verheiratet warst oder nicht und ob ihr zusammengelebt habt oder nicht!

  • Das mit der Versicherung (s. o.) hat mir eine Bekannte erzählt, die es so macht, aber wenns anders ist, ists auch ok ;)

  • Zitat

    Original von Lisisanni
    Ich lebe ab sofort alleinerziehend mit meinem Sohn (30 Monate), der erst ab Juni einen Kindergartenplatz hat, sprich vorher nicht betreut werden kann (außer eben von mir).


    Diese nicht unerhebliche Zusatzinfo hättest Du am Anfang dazuschreiben sollen. Viele ratschläge , die hier mühsam aufgezählt wurden, erübrigen sich damit... :rolleyes:

  • Zitat

    Diese nicht unerhebliche Zusatzinfo hättest Du am Anfang dazuschreiben sollen. Viele ratschläge , die hier mühsam aufgezählt wurden, erübrigen sich damit... Augen rollen


    Warum? Die Anfangsfrage war doch ganz deutlich:


    Zitat

    Original von Lisisanni
    Muss/soll/darf ich mich arbeitslos melden? Oder geht das gar nicht, weil ich ja quasi noch nie gearbeitet habe? Oder muss ich Hartz iV beantragen?



    Da steht doch genau, dass sich die Frage auf ALG I oder ALG II bezieht. Von arbeiten gehen oder sonstwas, war doch gar keine Rede... Das haben die hier antwortenden Personen daraus gemacht, nicht aber die Threaderstellerin ;)


    Lg, Rosenfee

  • Zitat

    Original von Rosenfee
    Da steht doch genau, dass sich die Frage auf ALG I oder ALG II bezieht. Von arbeiten gehen oder sonstwas, war doch gar keine Rede... Das haben die hier antwortenden Personen daraus gemacht, nicht aber die Threaderstellerin ;)


    Lg, Rosenfee


    Sie sprach von ALGI und das bedeutet, dass sie arbeiten gehen will, denn nur wer dazu bereit ist und auch die zeit dafür hat und die Kinderbetreuung kann welches kriegen ;) Also auch nur der kann sich arbeitslos melden ;)

  • Ruhig Blut! =) Wer nicht die Zeit und die Muße hat, in einem Forum zu antworten, der MUSS es ja nicht tun; Fragestellung hin oder her! ;)


    Susannea: Danke, mir hatte man gesagt, er sei mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Gut zu wissen.



    @All: Danke für Eure zahlreichen Informationen.

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