Berechnungszeitraum für das Elterngeld

  • Zitat

    Original von MYlonith



    Was meinst Du mit Verzögerung?


    Wenn amn z.B. zu erst 3-14 angegeben hat, aber ja meist nur noch 10 Monate zur Verfügung hat, warten einige Elterngeldstellen darauf, dass man dann selber den Antrag nach Rücksendung ändert und fangen dann erst mit der Bearbeitung an :rolleyes:


    Da aber die Bearbeitung eh zwischen 6 Tagen und 6 Monaten dauert, kann das sehr ärgerlich sein!

  • Der Antrag für meine Frau ging ja mal flott. Aber zu flott.
    Offenbar haben die eine Gehaltsabrechnung nicht gesehen, so dass das Amt davon ausgeht, 5 Monate hat sie nicht gearbeitet.....
    Und einmal haben die den AV-Anteil auf 400€ angegeben statt 40€.


    Allein diese beiden Fehler sind in der Summe 400€ weniger.
    Naja, habe schonmal email hingeschrieben und Montag wieder Telefon.... Hat ja sonst nichts zu tun.


    Bin mal gespannt, wann meiner kommt.




    Aber insgesamt traurig ist die Werbung der Leyen schon:
    12 Monate , 67%


    in der Realität sind es 10 Monate und etwa 59% Elterngeld.

  • Achte darauf, dass du eine Widerspruchsfrist hast, innerhalb der musst du wenn Widerspruch einlegen. Also, sollte sich bis dahin nichts getan haben, musst der Widerspruch eingegagen sein, sonst ist es vorbei.

  • Ist ja witzig. Die haben die eine Abrechnung vom Arbeitgeber nicht beachtet, weil es nur eine war. Die sind dann einfach davon ausgegangen, meine Frau hätte dann 5 Monate gar nicht gearbeitet.



    Nunmal noch eine kleine Sache.
    Habe von der LBV NRW Kindergeldformulare speziell für Angestellte des öffentl. Dienstes erhalten. Ist das ein anderes KG als das KG, welches wir im Kreis bei der Familienkasse beantragen? Von dort beziehen wir schon KG.


    DANKE

  • Nee, das ist das Kindergeld. Nur im öffentlichen Dienst beziehst du das in der Regel mit dem Gehalt mit. Wir beziehen es aber auch über die Familienkasse und meinen Mann. Gerade beim 2. Kind geht das ja mit dem Kurzantrag viel schneller! Da wäre bei uns die Dienstpost noch nicht mal unterwegs ;)

  • Zitat

    Original von Mia



    "Bescheinigung des 12-monatigen Berechnungszeitraums vor der Geburt des Kindes bzw. Mutterschutzfrist."


    Hier knüpfe ich doch direkt mal an:
    Wie ist das bei Kind 2, wenn dieses zeitnah erwartet wird? Gibt es dann 67% vom Elterngeld?
    Also mein Beispiel:


    Kind 1, Geburtstermin 02/2010
    Elternzeit ich = Mutter 11 Monate, Vater 3 Monate (bis 04/2011)


    Kind 2 soll 2011 folgen (2. Jahreshälfte), bis dahin arbeite ich wieder (Vollzeit).


    Gelten 12 Monate vor Geburt von Kind 2 als Berechnungsgrundlage?

  • Nein, ich meine mich zu erinnern, dass die Elterngeldzeit ausgeklammert wird, also Berechnungszeitraum dann 12 Monate vor Beginn des Elterngelds ist.


  • Vom Elterngeld geht ja gar nicht, weils kein Einkommen aus Erwerbstätitgkeit, sondern eine Lohnersatzleistung ist ;)


    INteressant ist nur bis wann du Elterngeld bezogen hast, wenn du beim 2. Kind Elterngeld beziehen willst.


    Bei dir würden also die Monate Februar 2010 bis Januar 2011 nicht berücksichtigt werden. Nun sit die frage, bist du BEamtin oder nicht, denn danach werden dann auch Mutterschutzzeite außen vor gelassen.


    Wenn du identisches Elterngeld wie beim 1. Kind haben möchtest, müßte das dann als Beamtin bis spätestens Februar 2011 geboren werden.


    Wenn du aber eh dazwischen Vollzeit arbeitest, dann ist dies ja nicht interessant.
    Wenn du also zwischen Elterngeldbezug und Geburt weniger als 12 volle Kalendermonate hast, dann werden die restlichen Monate von vor der 1. Geburt genommen!

  • Wow, die Familienkasse des Kreises ist nicht mehr zuständig für Kindergeld. Das macht nun die LBV Kindergeldstelle. Na, immerhin, Dezember Januar habe ich KG bekommen. Mal schauen, wie lange die LBV benötigt......


    Man kann es auch kompliziert machen.


  • Danke für die - wie immer - kompetente Antwort!!!
    Ja, ich bin Beamtin.
    Ja, ich arbeite nach der Elternzeit bis zum nächsten Kind Vollzeit und habe auch vor Kind 1 Vollzeit gearbeitet.
    Heißt das für uns, dass es völlig wurscht ist, wann Kind 2 kommt, identisches Elterngeld bekommen wir so oder so?

  • Zitat

    Original von Susannea
    Genau, wann dann das Kind kommt macht bei dir keinerlei Unterschied, nur dass es möglichst bis 2/2012 da sein sollte, damit du durchgängig 10% mehr Elterngeld durch den Geschwisterbonus erhältst.


    ich krame diesen thread nochmals aus, in der hoffnung, dass susannea hier noch liest und schreibt.
    nr. 1 liegt gerade schlummernd auf meinem bauch, sie wird übermorgen 7 monate alt. sie ist auch der grund für meine derzeitige einarmigkeit, die mich zur kleinschreibung zwingt. :)
    der plan zu nummer 2 wird aktuell geschmiedet. ich habe mich gerade auf elterngeld.net mit dem elterngeldrechner abgemüht. demnach hätte ich kein volles elterngeld, wenn nummer 2 z. b. im august 2011 käme. stimmt der elterngeldrechner nicht (mehr) oder unterliegt das ergebnis irgendwelchen neuerungen? ich konnte übrigens nirgends eingeben, dass ich beamtin bin. liegt es daran?
    gemäß elterngeldrechner der elterngeld-website erhielten wir 300 euro + geschwisterbonus statt der zu erwartenden 1800 euro + geschwisterbonus.
    hm??? wenn es wirklich nur 300 euro elterngeld würden, müssten wir hier kassensturz machen bevor die verhütung eingestellt wird. :(


    liebe susannea, oder andere wissende, klär(t) mich auf.

  • Das du Beamtin bist musst du nicht eingeben, denn du wurdest gefragt ob du Mutterschaftsgeld erhältst. Dies tust du nicht, deswegen andere Zeiträume und deswegen wird dein Elterngeld auch geringer als bei Angestellten.


    Bei dir zählen die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt, somit wäre selbst jetzt bei sofortiger Schwangerschaft schon nur noch mit halb soviel Elterngeld wie jetzt zu rechnen.

  • Zitat

    Original von Susannea
    Das du Beamtin bist musst du nicht eingeben, denn du wurdest gefragt ob du Mutterschaftsgeld erhältst. Dies tust du nicht, deswegen andere Zeiträume und deswegen wird dein Elterngeld auch geringer als bei Angestellten.


    Bei dir zählen die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt, somit wäre selbst jetzt bei sofortiger Schwangerschaft schon nur noch mit halb soviel Elterngeld wie jetzt zu rechnen.


    Das heißt, Kind 2 dürfte frühestens am 25.01.2012 kommen, denn ab 25.01.2011 gehe ich wieder arbeiten.


    Richtig?


    Dann hatte ich das damals falsch verstanden. Du hast geschrieben: Wenn du aber eh dazwischen Vollzeit arbeitest, dann ist dies ja nicht interessant. Wenn du also zwischen Elterngeldbezug und Geburt weniger als 12 volle Kalendermonate hast, dann werden die restlichen Monate von vor der 1. Geburt genommen! Da dachte ich, dass es völlig schnuppe ist - da ich VOR und NACH der Elternzeit VOLLZEIT gearbeitet habe.


    Und wenn das richtig ist, was wäre, wenn Kind 2 früher kommt. Dann werden mir die Monate angerechnet, in denen ich gearbeitet habe. Und was ist mit der Elternzeit? Dafür gibt es nichts oder 300???


    Mann, das ist eine Wissenschaft ... Und ich dachte, ich hätte das kapiert.

  • Moment, du bist nur während des Elterngeldbezuges zu Hause und arbeitest sonst Vollzeit? DAnn ist es wirklich völlig egal, wann Kind 2 kommt-


    Und nein, wenn du bis 24.1. noch Elterngeld beziehst, dann zählt der komplette MOnat Januar für die Berechnugn nicht mit (immer volle Kalendermonate). Also dürfte Kind 2 irgendwann im Januar kommen, da dann auch der komplette Monat nicht mehr zählt!
    HAst du aber vorher Elterngeld bezogen, ist das uninteressant, denn wie gesagt, da werden dann die Monate ersetzt!

  • Zitat

    Original von Susannea
    Moment, du bist nur während des Elterngeldbezuges zu Hause und arbeitest sonst Vollzeit? DAnn ist es wirklich völlig egal, wann Kind 2 kommt-


    Und nein, wenn du bis 24.1. noch Elterngeld beziehst, dann zählt der komplette MOnat Januar für die Berechnugn nicht mit (immer volle Kalendermonate). Also dürfte Kind 2 irgendwann im Januar kommen, da dann auch der komplette Monat nicht mehr zählt!
    HAst du aber vorher Elterngeld bezogen, ist das uninteressant, denn wie gesagt, da werden dann die Monate ersetzt!


    Dann hatte ich dich damals wirklich richtig verstanden. :) Ich war auch ein wenig verwirrt, da ich irgendwo mal gelesen habe, der Abstand der Kinder darf max. 15 Monate sein oder man muss eben wieder 1 Jahr voll gearbeitet haben. Aber da gibt es Unterschiede zw. Beamten und Angestellten, oder?


    Und ja, ich arbeitete bis zum Mutterschutz in Vollzeit, bekam dann während des Mutterschutzes meine vollen Bezüge und seit 25.04.10 Elterngeld. Ich bin 11 Monate in Elternzeit und gehe danach wieder voll arbeiten, dann wird mein Mann noch 3 Monate in Elternzeit gehen und diese 3 Monate bezieht er Elterngeld. Auch er arbeitet danach, wie jetzt auch, Vollzeit.
    Bei Kind 2 wollen wir auch 14 Monate Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, evtl. mit einer anderen Aufteilung.
    Jetzt steht halt nur die Entscheidung, wann Nummer 2 kommt, was wiederum auch ein wenig vom Elterngeld abhängt. ;) Und ich habe mir wirklich schon ganz verrückte Gedanken gemacht, z. B. was ist, wenn Nr. 2 VOR dem errechneten Geburtstermin käme, so vor dem 25.01.2012 ... achja. :mad:


    Wir sind hier wirklich ein bisschen am rechnen. Das wirkt vielleicht merkwürdig, aber wir wollen ein 2. Kind. Nicht, dass hier jemand denkt, wir bekommen das nur wegen des Elterngeldes. Allerdings - das gebe ich zu - würden wir ohne Elterngeld die Verhütung für einige Jahre etwas ernster nehmen müssen.


    Liebe Susannea, vielen Dank für deine schnellen Antworten! Ich finde das echt toll, wie kompetent und schnell (und geduldig) die (vermutlich) immer wieder gleichen Fragen beantwortest, auch im Elterngeld-Forum. Ich habe das Forum übrigens schon vielen werdenden Eltern im Bekanntenkreis oder meinen Schülern empfohlen und höre immer wieder Dankesworte für den Tipp.

Werbung