Berechnungszeitraum für das Elterngeld

  • Hallo zusammen,


    ich sitze mal wieder über dem Antrag für das Elterngeld und mir erschließt sich die Sache mit dem Berechnungszeitraum nicht so ganz.


    Bei meinem Sohn, der 2007 geboren ist, war der Antrag ein klein wenig anders und damals wurden die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes dem Elterngeld zugrunde gelegt.
    Bei dem aktuellen Antrag, den ich jetzt hier liegen habe, geht aber nicht mehr eindeutig hervor, ob das immer noch so ist oder ob es da evtl. eine Änderung gab.


    Ich muss diesmal selbst ausfüllen, wie hoch mein Bruttogehalt in den Monaten des Berechnungszeitraums liegt. Und was genau der Berechnungszeitraum ist, ist mir absolut unklar. Da steht nämlich:


    "Bescheinigung des 12-monatigen Berechnungszeitraums vor der Geburt des Kindes bzw. Mutterschutzfrist."


    Ja was nu? Ist der Stichtag die Geburt des Kindes oder der Beginn der Mutterschutzfrist?
    Im Internet habe ich sehr widersprüchliche Infos gefunden, die Sachbearbeiterin vom Amt schien mir wenig bis gar keine Ahnung zu haben (Nach ewigen Rumgedruckse: "Ja ich glaub, die Mutterschutzfrist ist gemeint.") und ich finde auch sonst nirgendwo eindeutige Aussagen dazu. Auch im Freundeskreis mit Kindern höre ich da immer wieder was anderes.


    Da ich im Berechnungszeitraum meine Stunden aufgestockt habe, macht es für mich aber einen Unterschied, bis zu welchem Stichtag genau nun das Elterngeld berechnet wird.


    Weiß jemand von euch Genaueres?


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo Mia,
    Stichtag ist meines Wissens der Geburtstermin. Von der Elterngeldstelle bekam ich damals (wie sich das anhört ;-)) einen Vordruck, den ich an die Besoldungsstelle geschickt habe. Die haben dann meinen Verdienst der letzten 12 Monate ausgefüllt. Das hab ich nicht selbst tun dürfen. Dieser Antrag war aber bei den Unterlagen zuerst nicht dabei, sondern wurde mir erst auf Nachfragen hin zugestellt.



    Alles Liebe für dich :)

  • Zitat

    Original von Mia
    "Bescheinigung des 12-monatigen Berechnungszeitraums vor der Geburt des Kindes bzw. Mutterschutzfrist."


    Ja was nu? Ist der Stichtag die Geburt des Kindes oder der Beginn der Mutterschutzfrist?


    Das geht nur aus dem Gesetzestext eindeutig hervor, nicht aus einigen Vordrucken ;)


    Zeiträume in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, werden cniht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass du Beamtin bist? Dann kriegst du ja kein Mutterschaftsgeld und somit zählen die letzten 12 vollen (!) Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.


    Falls du es nachlesen möchtest im Gesetz, §2, Absatz 7, unterer Teil (war zu faul die Sätze zu zählen ;) )

  • Ah super, danke für die Infos!!! :)
    Ja, mit dem Mutterschaftsgeld war ich mir auch nie 100%ig sicher, ob die Bezüge, die wir im Mutterschutz kriegen als Äquivalent zum Mutterschaftsgeld gesehen werden. Aber du dürftest Recht haben - ich kann da auch nix Gegenteiliges rauslesen.


    So, dann drückt mir mal die Daumen, dass sich unser Kleiner noch bis Januar gedulden kann! :D


    Liebe Grüße
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Zitat

    Original von Mia
    So, dann drückt mir mal die Daumen, dass sich unser Kleiner noch bis Januar gedulden kann! :D


    Mache ich, kommt mir bekannt vor. Bei uns wars bei der Großen so, die ist Anfang Januar 2007 geboren, ohne Elterngeld hätte mein Mann niemals Elternzeit nehmen können.


    2009 bei der Kleinen wars aber auch ähnlich, denn da war die Hebamme weg. Bei mir hats imemr geklappt. VET war beide Male 23.1. also hoffe ich, dass es bei dir auch klappt!

  • Nur noch 2 Tage zu überstehen..... :D


    Aber es wird eng bei mir. Hab zwar eigentlich auch erst am 16.1. Termin, aber war schon letztes Wochenende mit regelmäßigen Wehen in der Klinik. Mit Wehenhemmer haben die sich zwar nochmal beruhigt, aber ganz weg sind sie nicht. Kann also jeden Moment wieder richtig losgehen und Wehenhemmer würde ich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr kriegen.


    Mehr als Füße still halten und dem Kleinen gut zureden, dass der 01.01.2010 doch ein total schönes Geburtsdatum wäre, kann ich grad nicht machen. :D


    Also drückt mal schön weiter Daumen. :D

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • piepsi: Laut Messung und Schätzung von Frauenarzt und Klinik war er gewichtsmäßig noch an der unteren Grenze, evtl. sogar leicht drunter - das kann man ja nicht exakt feststellen. Und er wäre ja immerhin noch 3 Wochen zu früh gewesen - ich hatte ja noch nichtmal die 37. Woche ganz fertig, da kann ein wenig mehr allgemeine Reifung auch nicht schaden.
    Da noch alles in Ordnung war, genügend Fruchtwasser vorhanden und das Mäuschen rundum gut versorgt, wollten wir ihm noch ein paar Tage im Bauch gönnen.
    Ich habe auch schon seit Oktober immer wieder mit vorzeitigen Wehen zu tun, daher glaube ich auch nicht, dass er wirklich schon ganz "fertig" war.
    Meine Hebamme meinte auch, dass der Wehenhemmer nix nutzen würde, wenn wirklich schon alles geburtsreif wäre. Wenn der Körper meint, es ist soweit, dann kann man ihn wohl auch nicht mehr ausbremsen.


    Unsere Theorie war ja, dass der Kleine mitgekriegt hat, was sein großer Bruder an Weihnachten für tolle Geschenke bekommen hat und nur deswegen ganz schnell raus wollte, um auch noch ein paar abzusahnen. :D

    Aber inzwischen hat der Kleine laut Frauenarztschätzung auch schon wieder etwas zugelegt, 37 Wochen habe ich nun auch voll und daher würde nun auch nichts mehr gegen eine Geburt sprechen. Außer die paar Euronen halt.^^


    Also seh ich das auch locker jetzt - es kütt wies kütt. Hauptsache gesund, das ist ja klar! :)
    Aber da es halt auch für ihn keinen Unterschied zu machen scheint, ob er heute, morgen oder erst übermorgen kommt, versuche ich ihm schönzureden, dass er noch bis Freitag die perfekte Rundumversorgung im Warmen genießen soll. :D

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Mach mal keine Panik, so viel dürfte der eine Monat mehr Verdienst in der Berechnung nicht ausmachen.
    2009 gabs für alle Kinder einen Kinderzuschlag (ich glaub 200 Euro, ich hab ihn allerdings noch nicht), das gibts einmalig nur für Kinder, die in 2009 geboren wurden. Und den Dezember würdest du ja auch noch Kindergeld kriegen.
    Ich drück dir trotzdem die Daumen, jetzt wirds wohl doch ein 2010 Kind.
    Die Bezügestelle hat mir das übrigens bescheinigt, ohne dass ich was hinschicken musste. Ich hab da nur angerufen. Wenn die Geburtsurkunde an deinem Schulamt ist, können die aktiv werden und schicken dir den Wisch zu, wie viel zu verdient hast.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Zitat

    Original von MrsX
    Mach mal keine Panik, so viel dürfte der eine Monat mehr Verdienst in der Berechnung nicht ausmachen.
    2009 gabs für alle Kinder einen Kinderzuschlag (ich glaub 200 Euro, ich hab ihn allerdings noch nicht), das gibts einmalig nur für Kinder, die in 2009 geboren wurden. Und den Dezember würdest du ja auch noch Kindergeld kriegen.
    Ich drück dir trotzdem die Daumen, jetzt wirds wohl doch ein 2010 Kind.
    Die Bezügestelle hat mir das übrigens bescheinigt, ohne dass ich was hinschicken musste. Ich hab da nur angerufen. Wenn die Geburtsurkunde an deinem Schulamt ist, können die aktiv werden und schicken dir den Wisch zu, wie viel zu verdient hast.


    Der Kinderzuschlag beträgt 100 Euro je Kind und mit dem Kidnergeld ist es eine Milchmädchenrechnung, denn das gibts dann eben einen Monat früher nicht mehr ;)


    18 Euro Unterschied im Jahres-Einkommen machen übrigens schon einen Euro im monatlichen Elterngeld aus, also sind 12 Euro Unterschied in der Gesamtsumme! Da lohnt sich das evtl. schon ;)

  • Ich brauchte gar nix mehr von der Bezügestelle, ich hab einfach alle meine Gehaltsmitteilungen aus dem Zeitraum hingeschickt, das reichte...

  • Zitat

    Original von Britta
    Ich brauchte gar nix mehr von der Bezügestelle, ich hab einfach alle meine Gehaltsmitteilungen aus dem Zeitraum hingeschickt, das reichte...


    NAch dem Gesetz reicht das auch, nach den Richtlinien zur Bearbeitung auch, nach den Anträgen einiger Bundesländer (die scheinbar wichtiger als das Gesetz sind :rolleyes:) leider nicht.


    Aber ja, eigentlich reicht das aus!

  • Ruhig Blut, Mädels, von Panik war hier nie die Rede. ;)


    Wär halt nur einfach ein netter Nebeneffekt bei einer Geburt im Januar. Ganz davon abgesehen, dass ich ein Geburtsdatum im Januar wegen der späteren Geburtstagsfeiern auch schöner fände. Aber eben nur schöner, nicht mehr, nicht weniger. Ich sagte ja schon: Es kütt wies kütt. Letzlich beeinflussen kann ich's doch sowieso nicht, aber eine Geburt forcieren tu ich natürlich logischerweise jetzt auch nicht grad. Die Fenster werden also erst morgen geputzt. :D
    Gäbe auch sonst keinen Grund dafür, irgendetwas beschleunigen zu wollen - ich bin gerne schwanger, hab keine Beschwerden und würde durchaus noch die Zeit bis zum Termin genießen. :)


    Der eine Monat Unterschied im Berechnungszeitraum macht im Endeffekt bei mir allerdings schon einen ganz beträchtlichen Unterschied. Da würde nämlich ein Monat mit vollem Verdienst gegen einen Monat mit gar keinem Verdienst wegfallen. In der Gesamtsumme macht das richtig viel aus. Selbst wenn ich jetzt noch eine Fußballmannschaft in die Welt setzen würde, könnte der Kinderzuschlag von 2009 da nicht ansatzweise mithalten. ;)
    Wobei es bei uns auch nicht um eine existenzielle Notwendigkeit ginge, sondern einfach nur darum, dass man sich halt freut, wenn man diese Summe einfach mal so zusätzlich geschenkt bekommt. Am Hungertuch nagen müssen wir bestimmt nicht, wenn wir das Geld nicht bekämen. Und wir würden uns auch kein bisschen weniger über unseren kleinsten Räuber freuen, wenn er's denn jetzt doch noch so eilig hätte. ;)


    Von der Bezügestelle brauche ich übrigens gar keine Bescheinigungen, aber auf dem neuen Antragsformular für's Elterngeld muss man jetzt wie gesagt selbst eintragen, was man im Berechnungszeitraum verdient hat. Ich könnte vermutlich auch rumtelefonieren und mir einen Wisch ausstellen lassen, aber das macht ja auch nicht weniger Arbeit. Dank Susannea weiß ich ja jetzt auch sicher, welche Monate ich da eintragen muss.
    Und Kopien meiner Bezügebescheinigungen muss ich doch eh mitschicken.
    Beim ersten Kind war der Antrag bei mir auch noch anders - die scheinen das also geändert zu haben.


    So, mal gucken, ob ich jetzt noch durchhalte. Noch ist alles drin. Der Große war auch nach 6 Stunden da. Kann beim zweiten zwar anders sein, aber die Wahrscheinlichkeit ist ja groß, dass es eher noch schneller geht. Und da der Kleine ja auch noch einer der eiligen Sorte zu sein scheint..... :D

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Dann bleib mal schön aufm Sofa liegen :).


    Die Elterngeldstelle wollte bei mir eben diesen Wisch vom Arbeitgeber, weil wir ja nicht jeden Monat einen Verdienstnachweis bekommen (müsste bei dir ja auch so sein). Aber der kam eigentlich relativ schnell und problemlos.


    Wünsche dir eine schöne Geburt (im neuen Jahr!)!

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Zitat

    Original von MrsX


    Die Elterngeldstelle wollte bei mir eben diesen Wisch vom Arbeitgeber, weil wir ja nicht jeden Monat einen Verdienstnachweis bekommen (müsste bei dir ja auch so sein). Aber der kam eigentlich relativ schnell und problemlos.


    Najaaa, aber dafür sind die Nachweise ja durchnummeriert - das wusste sogar meine Sachbearbeiterin, damit haben wir dann ja nen lückenlosen Nachweis.


    Mia: Ich wünsch dir auch noch ein paar "schwangere Tage" und eine reibungslose Entbindung!


    Gruß
    Britta

  • Dazu habe ich auch nochmal eine Frage.
    Meine Frau geht nun auch in 6 Wochen in Elternzeit.
    Ab wann sollte man nun Elterngeld beantragen? Ab 1. Lebensmonat oder nach dem Bezug von Mutterschaftsgeld, also ab 3. LM?


    Wir haben nun erstmal ab 1. LM gestellt. Aber dann haben wir uns gefragt, welchen Sinn das macht, wenn man Elterngeld ab 1. LM beantragt, dort dann ja nichts bekommt sondern erst ab dem 3. LM, weil dann Mutterschaftsgeld wegfällt.
    àndern können wir den Antrag noch, haben ihn online gestellt, noch nichts unterschrieben o.ä.


    DANKE

  • Hallo MYlonith,


    das ist völlig wurscht, wie ihr das eintragt. Die beiden Monate, in denen ihr Mutterschaftsgeld bzw. Bezüge im Mutterschutz bezieht, werden sowieso vom Elterngeld abgezogen und es wird erst ab dem 3. LM für 10 Monate (ohne Partnermonate) gezahlt.
    Es kann höchstens sein, dass sich die 10 Monate Bezugszeitraum um diese 2 Monate nach vorn verschieben, wenn ihr Elterngeld ab dem 1. LM beantragt. Das weiß ich jetzt nicht. Aber an der Gesamtsumme des Elterngelds, das ihr bekommt, ändert sich definitiv nichts.


    Für die Zeit des 8wöchigen Mutterschutzes nach Geburt des Kindes braucht deine Frau übrigens auch keine Elternzeit beantragen. Oder meintest du 6 Monate statt 6 Wochen?


    LG
    Mia (immer noch mit Kugelbauch :D )

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Wir haben halt den Antrag schon gestellt ab den 1. LM für 12 Monate sie und 2 Monate ich.


    Dann ist es also egal, wie wann man beantragt, wenn Mutterschaftsgeld sowieso als "Elterngeld" gezählt wird und man quasi nur 10 Monate Elterngeld bekommt und die 2 Monate Mutterschaftsgeld sowieso abgezogen werden.




    DANKE. Haben schon gedacht, wir hätten etwas falsch gemacht.

  • Zitat

    Original von MYlonith
    Dann ist es also egal, wie wann man beantragt, wenn Mutterschaftsgeld sowieso als "Elterngeld" gezählt wird und man quasi nur 10 Monate Elterngeld bekommt und die 2 Monate Mutterschaftsgeld sowieso abgezogen werden.
    .


    Genau, wobei ein anderes Stellen evtl. noch Verzögerung gebracht hätte, weil einige Stellen darauf bestehen, dass der so gestellt wird, wie bei euch. :rolleyes:

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