Hallo zusammen,
ich sitze mal wieder über dem Antrag für das Elterngeld und mir erschließt sich die Sache mit dem Berechnungszeitraum nicht so ganz.
Bei meinem Sohn, der 2007 geboren ist, war der Antrag ein klein wenig anders und damals wurden die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes dem Elterngeld zugrunde gelegt.
Bei dem aktuellen Antrag, den ich jetzt hier liegen habe, geht aber nicht mehr eindeutig hervor, ob das immer noch so ist oder ob es da evtl. eine Änderung gab.
Ich muss diesmal selbst ausfüllen, wie hoch mein Bruttogehalt in den Monaten des Berechnungszeitraums liegt. Und was genau der Berechnungszeitraum ist, ist mir absolut unklar. Da steht nämlich:
"Bescheinigung des 12-monatigen Berechnungszeitraums vor der Geburt des Kindes bzw. Mutterschutzfrist."
Ja was nu? Ist der Stichtag die Geburt des Kindes oder der Beginn der Mutterschutzfrist?
Im Internet habe ich sehr widersprüchliche Infos gefunden, die Sachbearbeiterin vom Amt schien mir wenig bis gar keine Ahnung zu haben (Nach ewigen Rumgedruckse: "Ja ich glaub, die Mutterschutzfrist ist gemeint.") und ich finde auch sonst nirgendwo eindeutige Aussagen dazu. Auch im Freundeskreis mit Kindern höre ich da immer wieder was anderes.
Da ich im Berechnungszeitraum meine Stunden aufgestockt habe, macht es für mich aber einen Unterschied, bis zu welchem Stichtag genau nun das Elterngeld berechnet wird.
Weiß jemand von euch Genaueres?
LG
Mia