Hallo!
Habe mal eine Frage.
Der Elternzeitantrag wird bei der Bez.Reg. gestellt.
Nun steht dort bei "Beginn zu einem anderen Zeitpunkt" Ferien können nicht ausgespart werden.
Heißt das im Klartexrt, dass ich zwei Wochen vor Osterferien bis 4 Wochen nach Osterferien in Elternzeit gehen kann.
Ich spare die Ferien nicht aus.
Freue mich auf eine Antwort! Vielleicht sehe ich diesen Hinweis auf dem Antrag ja falsch.
DANKE