Hallo, Weihnachten ist vorüber und die Steuer liegt wie jedes Jahr in letzter Minute auf dem Tisch. Bisher konnte ich immer zwei Jahre später bis zum 31.12. die Erklärung abgeben ( oder es ganz sein lassen...); es geht also um die Steuer 2007. Jetzt meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass diese Fristregelung verlängert worden ist. Stimmt das ? Bin ich davon betroffen??? Das wäre ja super... LG J-Ph
Steuererklärung 2007- bis wann?
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Das hängt wohl vom Finanzamt ab, ich habe im letzten Sommer einen netten Brief bekommen, dass ich noch vier Wochen hätte...
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Warum wirst du denn angeschrieben? Bei mir hat sich noch nie jemand gemeldet. Ich bin doch gar nicht verpflichtet...-oder doch?
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Hallo Jill !
Wer freiwillig eine Einkommenssteuererklärung abgibt, hat neuerdings 4 Jahre Zeit dafür.
D.h., die Steuererklärung für 2007 muss bis Ende 2011 abgegeben werden.
Hab meine von 2006 auch noch nicht abgegeben, will ich aber jetzt in den Ferien noch machen (fertig ist sie schon lange, ebenso wie die von 2007).
Liebe Grüße,
samonira
P.S. Obiges galt erstmal für die Erklärung von 2006, vorher hatte man weniger Zeit, aber immer noch mehr als die, die eine abgeben MÜSSEN.
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Zitat
Original von Jill-Phenia
Warum wirst du denn angeschrieben? Bei mir hat sich noch nie jemand gemeldet. Ich bin doch gar nicht verpflichtet...-oder doch?Keine Ahnung, war auch das erste Mal, dass ich so einen netten Brief bekommen hatte.
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Ich hab diesen netten Brief letztes Jahr und dieses Jahr bekommen und da betraf es immer die Erklärung vom Vorjahr (sprich in diesem Jahr die Erklärung von 08).
Mich wundert es, dass sie mir diese Briefchen schreiben...schließlich krieg ich ja Geld von denen, die sollen doch froh sein, wenn ich es nicht mache! -
Zitat
Original von Corvi
Mich wundert es, dass sie mir diese Briefchen schreiben...schließlich krieg ich ja Geld von denen, die sollen doch froh sein, wenn ich es nicht mache!
Scheinbar gehörst du zu den Leuten, die verpflichtet sind, die zu machen und sie eigentlich von NAchzahlungen ausgehen. Mindestens Strafgebühren könne sie aber verlangen, wenn du z.B: Stkl. 3 oder 5 hast oder du oder dein Ehepartner Lohnersatzleistungen erhalten hat oder einer selbstständig tätig ist.Da ist die Steuererklärung zwingend bis 31.5. des darauffolgenden Jahres abzugeben (oder eben Fristverlängerung zu beantragen).
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