• Hallo, könnte mir bitte jemand helfen? Ich bin gerade dabei den Elterngeldantrag auszufüllen. Mein Kind kam am 23.11. zur Welt. Ich würde gern zum 23.7.
    wiedereinsteigen und somit in der letzten Woche (in der ich mit einer 9. Klasse nach London fahre) und in den Sommerferien Gehalt beziehen. In der zweiten Hälfte des
    Schuljahres würde ich gern drei Stunden in der Woche arbeiten. Kann ich das Elterngeld nur bis 23.7. beziehen und dann wieder richtig Geld verdienen oder muss ich zum
    1.8. einsteigen?

  • Also bei mir war es folgendermaßen: Unser Kind kam am 20.10. zu Welt! Ich habe bis zum 1.8. Elterngeld bezogen, anschließend ist der Papa bis 20.12. in Elternzeit gegangen. Es ging nicht, dass ich bis zu den Sommerferien Elterngeld beziehe, dann pausiere und der Papa zum 1.8. einsteigt. Willst du mit normaler Stundenzahl vor den Ferien wieder einsteigen und dann wieder auf 3 Stunden reduzieren?? Ich glaube nicht, dass das geht.


    Du kannst während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, dann bekommst du entsprechend deiner Stundenzahl Gehalt. Vorteil ist, dass diese Teilzeit nicht auf dein normales Teilzeitbudget angerechnet wird.


    Bin mir aber nicht sicher, wie das ist, wenn man die 12 Monate nicht voll ausschöpft.


    Ruf mal bei der zuständigen Stelle an...

  • Vielen Dank! Ich möchte vor den Ferien nur 3 Stunden arbeiten und ab 23.7. wieder voll und nach den Ferien natürlich auch voll.
    Die zuständige Stelle im Ministerium geht leider seit über einer Woche nicht ans Telefon... na vielleicht ja am Montag


    Danke!!

  • Vom Elterngeld gehts mit deiner Überlegung, ist sogar das einzige sinnvolle (weil ja Lebensmonate und nicht Kalendermoante zählen), aber Elterngeld ist unabhängig von Elternzeit. Elternzeit musst du ja beim AG anmelden und das Gilt für Beamten nicht das BEEG sondern das jeweilige Beamtenrecht. Und danach kann man meist zumindest nicht in den Ferien oder sowas wieder einsteigen.


    Da hilft nur bei der zuständigen Personalstelle anzurufen. Als Angestellte kannst du das allerdings alles ohne Probleme so machen!


    Edit: Wenn geht Elterngeld nur bis zum 22.7. zu beziehen ;)
    23.7. wäre der erste Arbeitstag ;)

  • hallo ihr lieben!


    passt zwar nicht ganz zum thema, aber ich wollte keinen neuen thread eröffnen:


    wo bekommt man/stellt man den elterngeld-/elternzeitantrag? kann man sich den runterladen? ich habe im netz nix gefunden.


    ich wohne in HESSEN, bin aber beamtin auf probe in NIEDERSACHSEN. wer ist für mich zuständig?

  • dankeschön!


    sind das dann zwei verschiedene anträge? elternzeit für den arbeitgeber und elterngeld über den kreis/kommune?

  • prima, danke sehr.


    ich hab es jetzt auch in dem leitfaden für berufsanfänger entdeckt.
    den antrag auf elternzeit bekommt und stellt man bei der zuständigen personaldienststelle. den antrag auf elterngeld beim kreis/kommune.


    juhu, es kommt licht ins dunkel!

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