Gespräch zum Amt (Stunden- und Vertretungsplaner) - Was erwartet mich?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich auf eine Stelle in der erweiterten Schulleitung beworben, da es gilt, das Amt des Stunden- und Vertretungsplaners neu zu besetzen. Die Unterrichtsbesuche machen mit keine Sorgen, da das Referendariat erst 3 Jahre her ist... Ich frage mich nur, was mich bei diesem so genannten "Gespräch zum Amt" erwartet. Hat da jemand Erfahrungen, die er mit mir teilen möchte? Für Informationen wäre ich sehr dankbar, da ich die Zeit über Weihnachten nutzen möchte, um mich vorzubereiten.


    Gruß


    Hannes

  • Wenn du dich auf eine Stelle in der erweiterten Schulleitung bewirbst, musst du das Gespräch zum Amt ja schon einmal hinter dich gebracht haben, solltest also wissen was da gefragt ist. Ich habe zwar schon mal gerüchteweise davon gehört, dass Leute sich direkt auf A15-Stellen beworben haben und A14 überspringen wollten, aber bei Stunden- und Vertretungsplaner halte ich das mal für ausgeschlossen, denn das ist - nach Schulleiter - die anspruchsvollste und belastenste Aufgabe, die man an einem Gymnasium übernehmen kann. Sich so etwas überhaupt nach 3 Dienstjahren zuzutrauen könnte bei unbeteidigten Außenstehenden den Eindruck erwecken, dass man entweder extrem genial veranlagt oder komplett größenwahnsinnig ist.
    Daher bin ich mir gar nicht mal so sicher, ob die Anfrage überhaupt ernst gemeint ist.


    Grüße,
    Moebius

  • Natürlich ist die Anfrage ernstgemeint. Mittlerweile ist es schon fast der Normalfall, sich von A13 auf A15 zu bewerben, denn A14 Beförderungen gibt es doch im Grunde gar nicht mehr (zumindest in Nds.). Und aufgrund der Arbeitsbelastung bewirbt sich ein altgedienter A14er eher nicht auf eine solche Stelle. Der vorherige Amtsinhaber hat sich ebenfalls erfolgreich mit 34 als A13er beworben, der Sek II Koordinator ist auch als A13er eingestellt worden, ist jetzt A14 und wird demnächst A15. Man muss also trotzdem die A14 Stufe durchlaufen (für ca. 1 Jahr). Theoretisch kann man diese aber auch überspringen ("Sprunbrettbeförderung").
    Für eine solche Position sind Unterrichtserfahrung und Alter keine Ausschlusskriterien. Warum auch?

  • Zitat

    Original von Hannes77
    Mittlerweile ist es schon fast der Normalfall, sich von A13 auf A15 zu bewerben, denn A14 Beförderungen gibt es doch im Grunde gar nicht mehr (zumindest in Nds.). Und aufgrund der Arbeitsbelastung bewirbt sich ein altgedienter A14er eher nicht auf eine solche Stelle.


    Ein Gymnasium mit 1200 Schülern hat in Niedersachsen ca. 15 A14 und 5 A15 Stellen, Ein Blick in's Schulverwaltungsballt verrät, dass es wesentlich mehr A14 Ausschreibungen gibt. Bei uns ist die Vertretungsplaner-Stelle von ca. 1 Jahr neu besetzt worden und es hat eine Reihe externer Bewerbungen von A14ern gegeben.


    Zitat

    Original von Hannes77
    Für eine solche Position sind Unterrichtserfahrung und Alter keine Ausschlusskriterien. Warum auch?


    Weil es ein zeitlich extrem belastender Job ist und du in vielen Phasen des Schuljahres (z.B. um Wehnachten, wo ein durchschnittlicher Vertretungsplan bei uns ca. 30 Änderungen täglich umfasst) in der Lage sein musst die 20,5 Stunden, die du noch "nebenbei" unterrichten musst, ohne große Vorbeteitung zu halten. Und da ist eine gewisse Unterrichtsroutine sicher hilfreich.
    Aber bitte, ich will es dir nicht ausreden.
    Bei einem Gespräch zum Amt für eine A15 Stelle solltest du, neben einer genauen Vorstellung davon, wie du den Posten auf den du dich beworben hast auszufüllen gedenkst, sicher in Bezug auf schulrechtliche Grundfragen sein.


    Grüße,
    Moebius

  • Im aktuellen Schulverwaltungsblatt sehe ich gar keine A14 Stelle an Gymnasien und auch in den Ausgaben davor ist mir eine solche nicht aufgefallen. Darüber hinaus umfasst der Großteil der A15 Ausschreibungen den Stunden- und Vertretungsplan. Der Weg in die Schulleitung führt also fast zwangsläufig über den Stundenplanerposten.
    A14er haben aber natürlich bei der Bewerbung einen klaren Vorteil - ist für das Land ja auch billiger...

  • Zitat

    Original von Hannes77
    Im aktuellen Schulverwaltungsblatt sehe ich gar keine A14 Stelle an Gymnasien und auch in den Ausgaben davor ist mir eine solche nicht aufgefallen.


    Die A14 Stellen stehen nicht in dem Teil auf den Nibis, müssten bei euch im Lehrerzimmer aber ausgehängt werden. Im Dezember waren es im Bereich meiner Landesschulbehörde etwa 20, wenn ich mich richtig erinnere.

  • Danke für den Tipp. Da ich mich aber auf eine Stelle an meiner Schule bewerbe, kommen andere Ausschreibungen sowieso nicht in Frage. A14 Stellen wird es bei uns in Zukunft laut Schulleitung kaum geben. Und wenn, dann ist der Andrang weitaus höher als bei der A15 Stelle. Externe Bewerber durften sich bei unserem Landgymnasium auch - wie in der Vergangenheit schon - sehr in Grenzen halten. Daher auch meine Bewerbung - die Chancen stehen bei zwei kollegiumsinternen Bewerbern recht gut, trotz meines Alters. An anderen Schulen würde ich mich zu diesem Zeitpunkt sicher noch nicht bewerben, da würde ich noch zwei bis drei Jahre warten ;)

  • Wer führt denn überhaupt die Besuche und das Gespräch durch? Das dürfte in diesem Fall dürfte das doch sicher nicht der Direktor allein sein. Ich nehme an, dass es sich um Dezernenten handelt. Aber auch die dürften doch fachfremd sein, oder?

  • Hallo zusammen,


    ich wollte nur kurz mitteilen, dass meine Bewerbung trotz meines (Dienst-)Alters (ich bin noch knappe zwei Wochen StAss) erfolgreich verlaufen ist. Eine Bewerbung auf A15 lohnt sich also auch für "Junglehrer"!
    Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal für die Antworten auf meine Eingangsfrage.

  • Ich hole das Thema noch einmal hoch, da demnächst an unserer Schule auch die Stundenplaner-Stelle neu besetzt werden soll. Vielleicht findet sich ja jemand, der berichten möchte, wie das Besetzungsverfahren abläuft (Fragen wie oben: Unterrichtsbesuche durch wen? Gibt es weitere "Prüfungselemente" (etwa leiten einer Konferenz, Beratungsgespräch durchführen, ...)? Gespräch zum Amt? Wie lange dauert das Verfahren von der Ausschreibung bis zur Besetzung? Was passiert noch / was muss man noch wissen?)

  • Da ich das Thema auch eröffnet habe, antworte ich gern auf die Fragen.
    Im Januar 2010 wurde bei uns dieses Amt frei, der Direktor fragte daraufhin, ob jemand Interesse daran hätte, das Amt kommissarisch auszuüben. Rechtlich gesehen darf aus dieser Tätigkeit kein Vorteil gegenüber anderen Bewerbern erwachsen.
    Die Stelle wurde dann im März offiziell im Schulverwaltungsblatt ausgeschrieben und im April hatte ich dann an einem Tag zwei Unterrichtsbesuche (incl. Entwurf und Nachbesprechung) von den jeweiligen Fachberatern, dem zuständigen Dezernenten sowie meinem Schulleiter.
    Im Anschluss folgte ein Gespräch zum angestrebten Amt (Dezernent und Schulleiter), in welchem in einem Gespräch (also keine Prüfung im eigentlichen Sinne) anhand von vorgegebenen Situationen das Wissen bezüglich des Schulrechts (insbesondere jene Bereiche, die die Stelle betreffen) ausgelotet worden ist.
    Nach zwei Wochen bekam ich dann ein Gutachten mit einer Note. Möglich sind hier A-E, in meinem Fall war es glücklicherweise ein B. Nun hieß es Abwarten, was die Konkurrenz macht...
    Zum neuen Schuljahr habe ich den Dienstposten offiziell übertragen bekommen und nach einer Bewährungsfrist von 6 Monaten wurde ich Anfang des Monats zum Oberstudienrat befördert. Nun läuft die zweite Bewährungsfrist, welche dann (hoffentlich) in genau einem Jahr abgelaufen sein sollte.
    Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

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