Hallo!
Ich habe eine Frage zum eventuellen Wunsch der Eltern, ihr Kind eine Klasse zum 1. Halbjahr zurückzustufen oder zum Ende des 2. Halbjahres wiederholen zu lassen. Kommt ja wahrscheinlich wohl öfter vor, oder ...
Ich selber halte in diesem Fall davon gar nichts, möchte aber da die korrekten Informationen an die Eltern weitergeben.
1. Ist es richtig, dass beide oben genannten Wünsche in NRW nicht ohne weiteres möglich ist?
2. Wenn ja, gibt es Ausnahmeregelungen, auf die die Eltern pochen können?
(Das Kind nimmt seit kurzem Ritalin, seitdem zeigt es ein verändertes
Arbeitsverhalten)
Danke schon mal