Dringend: Rechtliche Grundlagen zur Bewertung von Arbeiten (Mathe) in der 2. Klasse? – Hessen

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    ich habe ein großes Problem.


    Ich habe am Donnerstag eine Rechenarbeit in einer zweiten Klasse geschrieben.
    Soweit so gut, die Arbeiten liegen bepunktet hier und nun fehlen nur die Noten.


    Da ich nicht weiß wie meine neue Schule bewertet –sprich welcher Notenschlüssel Anwendung findet- und ich zudem fachfremd unterrichte, habe ich heute im Kollegium nachgefragt.


    Aber jeder Kollege macht es scheinbar wie er gerade lustig ist.
    Die Schulleitung hat das Schulgesetz für mich durchgesehen und spontan auch nichts gefunden.


    Nur das eine mittlere Leistung eine mittlere Note ergeben sollte, erinnerte sie sich und, dass meine bisherige Bewertungsgrundlage nach Prozenträngen unzulässig sei. Schriftlich konnte Sie mir das spontan aber nicht zeigen.


    Ich kannte es bisher an zwei Schulen so, dass die Hälfte der Punkte eine 4 – sei. Sehr streng, aber so war es.


    Bei der vorherigen Schule, bei der ich drei Jahre war, war dieser Prozentrang der Standart für ALLE Kollegen. Tja…


    Also 100 % = 1
    90% = 2
    70%= 3
    50% = 4
    25% = 5
    weniger als 25 = 6


    Natürlich umgerechnet auf Punktzahlen für die jeweilige Arbeit.


    Jetzt stehe ich ratlos da. Ich möchte die Arbeiten baldigst zurückgeben, den Kindern zuliebe natürlich vor den Ferien. Möchte und muss mich aber bei der Benotung auf eine solide rechtliche Grundlage stützen können. Ich habe auch eine Mutter dabei die wegen jedem Pups zum Schulamt rennt und alles anfechtet, dass muss also in trocknen Tüchern sein und nicht anfechtbar.


    Ich bitte daher DRINGEND um Hilfe!!! Übrigens, ich unterrichte in Hessen…


    Sorry, bin sehr erkältet und grippig heute, vielleicht daher etwas umständlich formuliert und eventuell voller Vertipper, mir verschwimmt gerade alles.


    Gruß L.

  • Ach,


    nochwas wichtiges:


    Wie geht man in Mathe mit Folgefehlern um?


    Meine eine Kollegin wertet dann nur das falsche Ergebnis als Abzug und alle folgenden -die deswegen falsch sind- mit der vollen Punktzahl.


    Das erscheint mir nicht so ganz richtig, ich hätte nun bei allen Ergebnissen die auf Folgefehlern beruhen einen halben Punkt gegeben bzw. abgezogen (statt einen).


    Beispiel Zahlenmauer: Das Kind hat 12 + 2 als 11 ausgerechnet und dann 11 + X usw.


    Gibt es dazu einen Erlass? Macht bei uns nämlich auch scheinbar jeder wie er lustig ist. Ich fühle mich gerade etwas überfragt und weiß nicht wohin ich mich sonst wenden kann ohne direkt beim Ministerium nachzufragen.


    Gruß Jenny

    • Offizieller Beitrag

    Das hört sich an, als bestünde dringender Bedarf an einer Konferenz aller Mathematikkollegen....


    Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen.
    Bei uns gibt es einheitliche Bewertungsrichtlinien, die von den Fachkonferenzen ausgearbeitet und jedes Jahr bestätigt bzw. geändert werden. Auch wegen der Folgefehler spricht man sich untereinander ab. Ich kenne es eigentlich nur so.
    Da die Autonomie der Schulen ja so groß geschrieben wird, wirst du über Bewertungsrichtlinien keinen Erlass finden.


    Hast du eine Parallelklasse? Kannst du es genauso machen wie die Kollegin dort?


    Gruß,
    Conni

  • Bei uns ist es ungefähr so:


    100-98 = 1
    97 - 86 = 2
    85 - 68 = 3
    67 - 50 = 4
    20 - 50 = 5


    Wie gesagt... ungefähr.
    habe erstens die Zahlen nicht auswendig korrekt im Kopf... nagel mich nicht fest... *g*... aber so ungefähr ist es. Und natürlich kann das je nach Arbeit auch noch etwas angepasst werden.... nach oben oder unten verschoben.
    Und da wir im Jahrgang stets parallele Arbeiten schreiben, sprechen wir bei jeder Arbeit auch die Bewertung ab.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

    Einmal editiert, zuletzt von caliope ()

  • Im Saarland:


    ab 95 Prozent: 1
    ab 80 Prozent: 2
    ab 65 Prozent: 3
    ab 45 Prozent: 4
    ab 25 Prozent: 5
    Ansonsten wie bei den Vorrednern: Fachkonferenezn und Absprachen, auch bzgl. Umgang mit Folgefehlern!
    Wir haben es auch so geregelt, dass die Formulierung der Antwort einer Textaufgabe die volle Punktzahl ergibt, auch wenn komplett falsch gerechnet wurde. Finde ich persönlich zwar nicht toll, ist aber so!
    LG
    Pet

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

    • Offizieller Beitrag

    Ich war auch kürzlich bei mir in meiner neuen Schule im 3. Schuljahr überrascht, da es dort z.B. nur bei 54 und 53 Punkten eine 1 gab. (Das entspricht so ca. 2 % der Punktzahl.
    Ich kenne auch die Regelung, die in etwa schon oben steht:
    100 - 94 = 1
    93,5 - 83 = 2
    82,5 - 67 = 3
    66,5 - 50 = 4
    49,5 - 25 = 5
    24,5 - 0 = 6


    Wobei (Zitat meiner Chefin heute), dass eher "theoretische Grenzen" sind. In der Praxis muss mann je nach Arbeit und Ergebnissen eh immer noch einmal ein Feintuning machen.


    Am Freitag schreiben wir die nächste Mathearbeit. ich weiß, dass ich meinen Schlüssel nutzen werde, da ich die andere Verteilung ... sehr sehr streng finde. (Einer meiner Kollegen findet sie inzwischen auch besser. ;) )


    Zu den Folgefehlern:
    ich ziehe einen Punkt für den Fehler ab, rechne die Aufgabe dann aber mit der fehlerhaften Zahl weiter nach und gebe ggf. für jeden weiteren richtig gerechnet Schritt den Punkt. Alles andere fände ich unfair.


    Grüße,


    kl. gr. Frosch


    P.S.: die Nennung diverse Notenspiegel bringt dir aber im Endeffekt nur einen Maßstab, da es wirklich Sache der Fachkonferenz ist. (die bei uns noch keine Einteilung getroffen hat.)

  • Wow,


    danke für eure raschen Antworten.


    Also es ist leider so, dass an unserer Schule eine ziemlich kritische Athmosphäre herrscht, bestimmte Kollegen reden nicht mit anderen und man kann durchaus schon von Mobbing reden.


    Einen einheitlichen Weg gibt es bisher nicht und wir haben derzeit so viele Baustellen, dass diese fast unwichtiger erscheint. Traurig, aber wahr.


    Meine Parallelkollegin hat keine Arbeit geschrieben, sondern zeitgleich
    mit zu 2/3 gleichen Aufgaben eine unbenotete Lernkontrolle. Daher kann ich mich mit ihr nicht wirklich abstimmen, sonst wäre das auch mein Weg gewesen. Aber so stehe ich wirklich gerade auf leerer Luft.


    Immerhin ist die Arbeit ziemlich gut ausgefallen -egal welche Auswertung- ich anlege und das macht mich immerhin froh.


    Ich denke ich werde morgen nochmals die Schulleiterin mit meinen Bedenken belästigen und die Arbeit dann Freitag ausgeben, zeimlich ungünstig am letzten Schultag, aber was soll ich machen, Do. habe ich die Gruppe nicht.


    Gruß L

  • @schmeilli
    Gute Frage, ab oder bis!
    Also die Richtlinien der Landesfachkonferenz Mathe sagen bei uns "ab" und nicht bis.


    Sprich: Arbeit 20 Punkte Gesamt
    Ab 19 Punkten hat man die 1
    Ab 16 bis 18,75 Punkten die 2
    ...

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Pet und schmeili



    Zitat

    Gute Frage, ab oder bis!


    Das ist doch nur eine Frage der "Lese- oder Blickrichtung" ;)


    Ab: von 95 bis 100%
    Bis: von 100 bis 95%


    Hauptsache, wir wissen, was wir meinen! :D

  • genau.... gucke cih von unten oder von oben ;)


    Was ganz anderes noch... von Hesse zu Hesse...
    in Hessen gibt es im 2. Schuljahr noch gar keine Arbeiten, bloß Lernkontrollen !!! Und auch davon nur 4 benotete im ganzen Jahr !!!


    Ich wünsche allen Hessen und anderen Frühferienbeginnern SCHÖNE und ERHOLSAME FERIEN !!!!!!!!!!



  • Stimmt, danke, da bin ich, ganz ehrlich, noch NIE drauf gekommen! Ich habe immer "von oben nach unten" geschaut..

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