Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe ein großes Problem.
Ich habe am Donnerstag eine Rechenarbeit in einer zweiten Klasse geschrieben.
Soweit so gut, die Arbeiten liegen bepunktet hier und nun fehlen nur die Noten.
Da ich nicht weiß wie meine neue Schule bewertet –sprich welcher Notenschlüssel Anwendung findet- und ich zudem fachfremd unterrichte, habe ich heute im Kollegium nachgefragt.
Aber jeder Kollege macht es scheinbar wie er gerade lustig ist.
Die Schulleitung hat das Schulgesetz für mich durchgesehen und spontan auch nichts gefunden.
Nur das eine mittlere Leistung eine mittlere Note ergeben sollte, erinnerte sie sich und, dass meine bisherige Bewertungsgrundlage nach Prozenträngen unzulässig sei. Schriftlich konnte Sie mir das spontan aber nicht zeigen.
Ich kannte es bisher an zwei Schulen so, dass die Hälfte der Punkte eine 4 – sei. Sehr streng, aber so war es.
Bei der vorherigen Schule, bei der ich drei Jahre war, war dieser Prozentrang der Standart für ALLE Kollegen. Tja…
Also 100 % = 1
90% = 2
70%= 3
50% = 4
25% = 5
weniger als 25 = 6
Natürlich umgerechnet auf Punktzahlen für die jeweilige Arbeit.
Jetzt stehe ich ratlos da. Ich möchte die Arbeiten baldigst zurückgeben, den Kindern zuliebe natürlich vor den Ferien. Möchte und muss mich aber bei der Benotung auf eine solide rechtliche Grundlage stützen können. Ich habe auch eine Mutter dabei die wegen jedem Pups zum Schulamt rennt und alles anfechtet, dass muss also in trocknen Tüchern sein und nicht anfechtbar.
Ich bitte daher DRINGEND um Hilfe!!! Übrigens, ich unterrichte in Hessen…
Sorry, bin sehr erkältet und grippig heute, vielleicht daher etwas umständlich formuliert und eventuell voller Vertipper, mir verschwimmt gerade alles.
Gruß L.