Ist die OBAS in anderen Bundesländer etwas Wert??

  • Guten Abend,


    ich habe die Diskussion über die OBAS schon öfters gelesen und habe mich auch über die OBAS erkundigt.


    Aber etwas habe ich noch nicht herausgefunden.


    Zu mir:
    Ich bin Diplomchemiker (Uni) und möchte jetzt den Seiteneinstieg in das Lehramt wagen.


    Ich habe schon zum 01.02.2009 einen Ref-Platz in Niedersachsen für da Lehramt an Realschulen, da ich als Quereinsteiger in Niedersachsen nicht ans Gymnasium (Sek 2) quereinsteigen darf.


    So nun habe ich mich bei Schulen in NRW für die OBAS beworben und wurde jetzt von 2 Schulen eingeladen.


    Ich habe mich für Sek 2 beworben, obwohl ich keine 22 SWS im 2. Fach vorweisen kann.
    Der Schulleiter einer Schule meinte zu mir, dass es trotzdem klappen könnte, ich solle zu Bewerbungsgespräch kommen – dann sehen wir weiter.


    Ich habe 12 SWS in Physik, habe aber im Rahmen des Chemiestudiums weitere 30 SWS in der Physikalischen Chemie – Der Schulleiter meinte, die könnte man zu Physik dazuzählen – ist so eine Art Grauzone um auf die 22 SWS für Sek 2 zu kommen.
    (falls man für den Schulleiter interessant ist).


    Meine Frage ist nun - Stimmt das ???


    Die zweite Frage:


    ich möchte gerne Sek 2 Lehrer werden in meiner Heimat Niedersachsen geht das nicht, dort kann ich wie erwähnt nur Reallehrer werden.


    Falls ich in NRW zur OBAS (Sek 2) zugelassen werde, und ich am Ende alles bestehe und die Lehrbefähigung für Sek 2 bekomme und damit den anständig ausgebildeten Lehrer gleichgestellt werde - kann ich dannach zurück nach Niedersachsen als Sek 2 Lehrer.


    Bin ich in den anderen Bundesländern als OBAS Absolvent ebenfalls gleichgestellt und kann mich auf Stellen für Sek 2 bewerben und am Ende verbeamtet werden?


    Also im kurzen – OBAS Sek 2 in NRW und anschießend verbeamteter Abi-Lehrer in Niedersachsen. - Geht das ?


    Danke im voraus


    LG


    vader

  • Hallo,
    nach der Obas erwirbt der Absolvent ein vollständiges 2. Staatsexamen, ohne wenn und aber. Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme bist Du also in der gleichen Position, wie jemand der auf dem klassischen Weg sein zweites Staatsexamen bestanden hat.

  • Den Worten und Inhalten der Voerordnung folgend kann man dem nur zustimmen, allerdings kenne ich auch Stimmen zB hier in RLP, die sagen, dass man nur im Ausnahmefall auf die Lehrer des "...2. Bildungsweges..." zurückgreifen möchte...


    Naja, man wird mal abwarten müssen, bis die ersten den Abschluss gemacht haben.

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

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