Rechtsbelehrung für Schüler bei Ausflügen

  • Hallo,
    1)
    gibt es eine Belehrung für Schüler für Klassenausflüge ("Standardbelehrung"), die man den Schülern vor Klassenfahrten austeilt bzw. vorliest, so dass man rechtlich auf der sicheren Seite ist?


    2) Gibt es so etwas ähnliches für Lehrer, d.h. auf was muss man als Lehrer achten?



    mfg
    mistake

  • Hallo,


    Zitat

    so dass man rechtlich auf der sicheren Seite ist


    gerade diesen Monat war das Thema beim "Schulrechtsfall" des Cornelsen Verlags "Leere Belehrungen?" (ich kann den Beitrag leider noch nicht im Archiv finden http://www.cornelsen.de/lfb/1.c.1664103.de ).
    Dort lässt sich jemand Verhaltensregeln und "Ich bestätige, dies zur Kenntnis genommen zu haben und mich danach zu richten." unterschreiben.


    Die Diskussion dazu ist aber recht logisch nachvollziehbar:
    Rechtlich gesehen ist diese Erklärung überflüssig. Auch ohne Zustimmung müssen sich Schüler an die Schulordnung halten.
    (Es wird ein Vergleich mit einem Gesetzestext gebracht: Man hat ihn nicht unterschrieben, hält sich aber trotzdem an die Straßenverkehrsordnung).


    Einziger Effekt einer solchen Aktion: Schüler können nicht mehr behaupten, sie hätten nichts gewusst. Laut Cornelsen nennen Juristen eine solche Belehrungen, die weder schadet noch wirklich nützt „unschädlich“.

  • Bei uns gibts sowas schulintern, bei Kursfahrten müssen auch bei vollljährigen SuS die Eltern unterschreiben. Frag doch mal an deiner Schule, ob ihr auch sowas habt.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

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