Beihilfe für Kind bei Mutter-Kind-Kur

  • Nochmal das Thema Beihilfe fürs Kind. Diesmal geht´s um die Mutter-Kind-Kur


    Bundesland: Baden-Württemberg
    Mutter: gesetzlich versichert
    Kind: privat versichert


    Weiß jemand, was da die Beihilfe übernimmt? In der Beihilfeverordnung finde ich immer nur Hinweise für die Kuren von Lehrern, aber nicht für Kinder in dieser speziellen Konstellation.


    Läuft das dann über die Mutter, dass deren gesetzliche Versicherung bezahlt?
    Das Kind kann ja zumindest in diesem Alter (2 Jahre) nicht drei Wochen ohne die Mutter sein. Außerdem wäre der Begriff Mutter-Kind-Kur dann verfehlt.


    Oder über die Beihilfe?


    Wer hat noch diese Konstellation und Erfahrung mit der Mutter-Kind-Kur?


    Danke.

  • Soweit ich weiß, ist eine Mutter-Kind-Kur eine Pflichtleistung der gesetzlichen und Antragsleitung bzw. wie auch immer das genau heißt, der Privaten. Ich würde mal direkt bei der Beihilfe anrufen bzgl. einer Kostenübernahme.

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