Beihilfe für Kinder?

  • Hallo,


    ich werde Anfang Februar mein Kind bekommen und möchte es bei meiner privaten KK mitversichern. Nun möchte die PKK wissen, wie hoch mein Kind beihilfeberechtigt (Hessen) sein wird.


    Nur: Ich kann die Beihilfestelle einfach telefonisch nicht erreichen und meine Anfrage per Mail vor zwei Wochen wurde nicht beantwortet.


    Ist hier noch jemand aus Hessen, der sich auskennt? Ich hab schon versucht, Merkblätter und Co. zu studieren, aber eine eindeutige Info kann ich dem nicht entnehmen. Ist es 80%? Hängt es von der Versicherung des Vaters ab?


    Liebe Grüße, Momo

  • Meine zwei Kinder bekommen jeweils 80% Beihilfeleistung. Die restlichen 20% zahlt die Privatversicherung.
    Auch mein Satz hat sich (allerdings erst beim 2. Kind) verändert. Ich bekomme 70% erstattet, muss also nur 30% privat absichern. Das bleibt so, bis mein ältester nicht mehr beihilfeberechtigt ist. Wir wohnen in NRW.

  • Frage doch bei deiner Kasse nach, was sie übernimmt. Den Rest übernimmt dann die Beihilfe. Ich konnte damals auch niemanden erreichen und hab dann von der PVK erfahren, wieviel die Beihilfe übernimmt. Die wissen das.
    Das sind in NRW wie oben gesagt 80% Beihilfe und 20% PKV.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Prusselise
    Frage doch bei deiner Kasse nach, was sie übernimmt. Den Rest übernimmt dann die Beihilfe. Ich konnte damals auch niemanden erreichen und hab dann von der PVK erfahren, wieviel die Beihilfe übernimmt. Die wissen das.
    Das sind in NRW wie oben gesagt 80% Beihilfe und 20% PKV.


    Iszt es nicht eher umgekehrt? ?(
    Die PKV würde dein Kind auch zu 100% versichern, nur ist das ja nicht nötig.
    Du musst dich nur zu dem Teil privat versichern, den die Beihilfe nicht zahlt.

  • Es ist aber leider so, dass die PVK MICH aufgefordert hat, bei der Beihilfe nachzufragen, denn ich ging eigentlich davon aus, dass die Kasse das weiß, ich bin ja bestimmt nicht die einzige. Vielleicht liegt es aber auch nur an meinem unfähigen Sachbearbeiter, das weiß ich eben nicht.
    Und davon machen sie natürlich abhängig, wie viel ich zahlen muss. Es sind wohl auch in Hessen 80%, wie ich mittlerweile herauslese, meine Frage ist jetzt , ob das irgendwie auch von der Versicherung des Vaters abhängt, nach dem Motto, wenn das Kind dort mitversichert werden könnte, ist es nicht behilfeberechtigt.

  • Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass Hessen es anders macht als alle anderen Bundesländer. Du selbst hast deshalb irgendwelche krummen prozentualen Anteile, die die Beihilfe erstattest und die sich immer ändern wenn du heiratest und Kinder bekommst. Deine Kinder bekommen glaube ich genau denselben Anteil wie du.
    Aber wie gesagt, nagel mich nicht fest!
    Was ich viel schlimmer finde: Wieso kann man bei der Beihilfestelle NIEMANDEN erreichen? Das darf ja eigentlich nicht wahr sein. Wenn der Sachbearbeiter nicht da ist, mus es doch ein Vertretung geben oder eine Zentrale?!

  • Du kannst das Kind natürlich über seinen Vater gesetzlich mitversichern (So macht es meine Mutter - auch Lehrerin - mit meinen Geschwistern). Aber dann gibt es keinen Beihilfeanspruch, haben gesetzlich versicherte Beamte ja auch nicht.

  • Zitat

    Original von Thalia
    Du kannst das Kind natürlich über seinen Vater gesetzlich mitversichern (So macht es meine Mutter - auch Lehrerin - mit meinen Geschwistern). Aber dann gibt es keinen Beihilfeanspruch, haben gesetzlich versicherte Beamte ja auch nicht.


    Richtig, meine Tochter ist auch gesetzlich versichert. Und warum sollte es da auch Beihilfe geben? Braucht man ja nicht, da die Gesetzliche alles zahlt.


    LG Anja

  • So jetzt kommts: In Hessen wird ein Kind nicht bei der GVK familienversichert, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Man kann nicht von einem Bundesland aufs andere schließen, deswegen würde ich mich über Antworten von Hessen freuen! :wink:

  • Also ich hab meine Tochter bei meinem Mann gesetzlich versichert, obwohl ich privat bin. Auch in Hessen. Das Kind wird bei dem versichert, der mehr verdient (brutto ist das bei Beamten nicht schwer, drüber zu kommen).
    Beim Beihilfesatz kann ich dir leider nicht helfen.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Dann muss dir die Beilhilfestelle aber sagen können, welchen Satz du für dein Kind bekommst - wenn du nen Antrag für das Kind einreichen müsstest, müssten sie den ja auch berechnen..


    http://beihilfe.rp-kassel.de/static/abt1/ebeihilfe/index.htm


    Nach diesem Merkblatt http://beihilfe.rp-kassel.de/s…load-Merkblatt-BeihVO.pdf würde ich sagen, dein Beihilfesatz +5%..

  • Zitat

    Original von MrsX
    Also ich hab meine Tochter bei meinem Mann gesetzlich versichert, obwohl ich privat bin. Auch in Hessen. Das Kind wird bei dem versichert, der mehr verdient (brutto ist das bei Beamten nicht schwer, drüber zu kommen).
    Beim Beihilfesatz kann ich dir leider nicht helfen.


    Das ist nicht ganz richtig. Mein Mann verdient im Moment fast die Hälfte von meinem Gehalt und dennoch ist meine Tochter bei ihm gesetzlich krankenversichert.


    Es gibt eine Jahreseinkommensgrenze, die das möglich macht.


    Und dieses Gesetz gilt meines Wissens für ganz Deutschland. ;)



    LG Anja

  • Zitat

    Original von Momo74


    Danke, hab jetzt endlich jemanden erreicht. Ja, du hast Recht, es sind für das Kind nur 55%. Wenig, oder? Wieder mal typisch Hessen? X(


    Dann versicher ihn halt gesetzlich. Du verlierst so auch die 10 bezahlten Krankentage von deinem Mann (wenn dieser gesetzlich versichert ist).


    LG Anja

  • Ist leider nicht so einfach, da mein Mann ab nächstem Jahr auch privat versichert sein wird. Egal, Thema hat sich erledigt.

Werbung