Hallo,
soweit ich weiß, gibt es ein Recht auf Beendigung der Ausbildung. Solch ein Recht müsste man sich ja einklagen können, oder?
Mir ist bewusst, dass es für die meisten von euch keine Rolle spielt, da in anderen BL genügend Plätze zur Verfügung stehen. In Sachsen wartet man aber, wenn man nicht gerade ein 1,5 er Staatsexanen hat, längere Zeit. Ich warte jetzt zwei Jahre... Für den Fall einer erneuten Ablehnung möchte ich mich wappnen.
Wisst ihr, bei welchem Gericht und ob man sich ins Ref klagen kann?
Ins Ref klagen
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Falls du dich in das Referendariat einzuklagen überlegst, sowas kommt immer wieder vor ist und durchaus auch erfolgreich, solltest du dich von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten lassen. So ein Beratungsgespräch ist nicht allzu teuer, Ansprechadressen erhältst du von der Anwaltskammer deiner Region.
Nele
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Ich würde mich wohl über die Gewerkschaft beraten lassen, die übernehmen für Mitglieder evtl. sogar die Kosten bei einer Klage.
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Kennt ihr Fälle, die damit Erfolg hatten?
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wuerde mich auch interessieren ....
ZitatOriginal von masseurin
Kennt ihr Fälle, die damit Erfolg hatten? -
Ich kenne mittlerweile einen Fall. Ohne Anwalt ist es wohl aber nicht zu schaffen. Genaue Hintergründe sind mir aber nicht bekannt.
Gruß -
Interessante Hinweise, die ich hier lese!
Ich warte auch schon geraume Zeit auf meinen Referendarplatz in Thüringen. Dummerweise bin ich hier famliliär (Kind, Ehemann, Hauskredit) so gebunden, dass ich mich nicht einfach in einem anderen BL bewerben kann.
Hatte jemand schon mal Erfolg mit so einer Klage? Und - wie ist das Ref. für den-/diejenigen dann gelaufen? Könnte mir vorstellen, dass der-/diejenige dann im Seminar und bei den FL Spießruten gelaufen ist? Erfahrungsberichte wären da doch mal gut, oder?
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Bei mir im Seminar ist ein Eingeklagter. Er hat aber keine Probleme. Allerdings muss es auch einen Grund zur Klage geben. Hat man z.B. zwei Wartejahre kann man wohl auf einen Platz klagen. (Hätte ich jetzt auch gemacht, hatte allerdings nach 2 Jahren Warten einen Platz.) Eine abgewiesene Klage kenne ich auch von jemanden. Sie wollte sofort nach dem Studium einen Platz, wie man das auch erwarten können sollte, wurde aber wegen ihres Durchschnittes auf eine angemessene Wartefrist, die 2 Jahre beträgt, abgewiesen.
Ich habe die Wartejahre übrigens intensiv genutzt und mich mit Material eingedeckt, in der Bibo Fachzeitschriften gelesen, mir die Bildungsstandards zu Gemüte geführt... Das hilft mir jetzt sehr beim Ref!
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