wenn du es ganz sicher wissen, willst, kannst du es beim LBV erfragen oder dich dort durch die infos zur versorgung lesen, die finde ich aber sehr kompliziert...
ich habe auch schon unterschiedliche auskünfte gehört, dass die 2 jahre ref. zu den 5 jahren gehören oder auch nicht?!
VBL Rückerstattung - holt euch die Moneten zurück !!!
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Toll, was man hier für gute Infos bekommt!!
Ich drucke gerade den Antrag aus und werde ihn morgen mal wegschicken. Bin gespannt, was da zurückkommt.Edit: Was fülle ich beim Arbeitgeber aus?
Und bei Punkt 2.2 steht was mit einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung. Was soll denn das heißen?
Oh man, wenn ich mich nur immer mit sowas auskennen würde. -
Hallo, habe durch Zufall diesen Beitrag gelesen.
Klingt gut.
Meine Frage: kriegt man das Geld nur wieder, wenn man inzwischen verbeamtet ist?
Kurz zu meinem "Fall": 1 1/2 Jahre Referendariat, danach 10 Monate Krankheitsvertretung, inziwschen angestellt an einer Privatschule.
Vielen Dank schon mal!!!!!!!!!!!!!!!!!!! -
Hallo,
ihr sagt, dass man das Geld erst zurückfordern sollte, wenn man auf Lebenszeit verbeamtet ist. Es gibt dann aber kein "Verfallsdatum" wann man das Geld spätestens anfordern soll, oder?
Ich bin gerade auf Probe verbeamtet worden und muss dann ja noch etwas warten -
@Ritterin: Ist eine Zwangsversicherung für alle Angestellten im öffentlichen Dienst.
Als Angestellte ist das Geld weg - und nicht wieder rückholbar - Du hast allerdings bislang die (rechtlich unsichere) Möglichkeit eine kleine Zusatzrente dann ab 67 zu erhalten.
Aber die Arbeitgeber haben schon 'Reformbedarf' (d.h. Kürzungen) für die VBL angekündigt....Die GEW stellt bei den von ihnen angestrebten Änderungen mittlerweile den Sinn der Zusatzversorgung infrage, da sie schon jetzt für viele Beschäftigte ein glattes Minusgeschäft ist.
Das die einstmal sehr attraktive Zusatzversorgung so geworden ist, wie sie jetzt ist, das hat primär die GEW-Nachbar-/Partnergewerkschaft Verdi zu verantworten (als Unterstützungsmaßnahme für die rot-grüne Ideologie der Überlassung der Altersvorsorge an die Finanzmärkte/Banken/Versicherungen).
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Zitat
Original von wossen
Als Angestellte ist das Geld weg - und nicht wieder rückholbar - Du hast allerdings bislang die (rechtlich unsichere) Möglichkeit eine kleine Zusatzrente dann ab 67 zu erhalten.
Klar kannst du dir das im Tarifgebiet West zurückholen. Allerdings nur eine bestimmte Zeit lang. In Ost gehts gar nicht. -
@Susanea: Die Fragestellerin 'Ritterin Rost' ist gegenwärtig angestellte Lehrkraft im öffentlichen Dienst.
Eine Rückerstattung ist (unter bestimmten Voraussetzungen) im Tarifgebiet West nur bei einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis außerhalb des öffentlichen Dienstes oder nach einer etwaigen Verbeamtung möglich.
Edit: Oh weia: Du arbeitest ja an einer Privatschule. Das sollte dann eigentlich möglich sein mit der Rückerstattung für die 10 Monate Angestelltendasein im öffentlichen Dienst (ob es sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab).
Tschuldigung für die falsche Auskunft, die durch mein ungenaues/flüchtiges Lesen verursacht wurde.
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Kann mir jemand sagen, was ich bei Arbeitgeber ausfüllen muss? Meine Schule?
Und bei Punkt 2.2 steht was von einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung. Was soll das denn sein?
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Zitat
Original von Tiggy02
Kann mir jemand sagen, was ich bei Arbeitgeber ausfüllen muss? Meine Schule?Ich habe da das Bundesland angegeben.
Zitat
Und bei Punkt 2.2 steht was von einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung. Was soll das denn sein?Das habe ich freigelassen und daraufhin haben sie mich dann angerufen und das mit mir zusammen geklärt.
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Zitat
Original von Prusselise
[quote]Original von Tiggy02
Kann mir jemand sagen, was ich bei Arbeitgeber ausfüllen muss? Meine Schule?Ich habe da Land NRW angegeben.
Einfach Baden-Württemberg; in meinem Fall?
Ohne Anschrift? -
Zitat
Original von nofretete
Habe für knappe 4 Monate 167Euro bekommen, es lohnt sich also. Danke Prusselliese.Ihr sagtet doch, dass das nichts mit den eingezahlten REntenbeiträgen zu tun habe. Wie bekommt die wieder?
Hab bei der Rentenkasse angerufen. Die haben mir gesagt, dass ich das bei denen zurückfordern kann sobald ich auf Lebenszeit verbeamtet bin (musst du mal in deine Unterlagen schauen, da steht die Nummer irgendwo :)).Und jetzt füll ich das VBL- Ding auch aus. Ich rechne erstmal mit wenig- gar nix und freu mich dann über jeden Cent
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Zitat
Original von Mel80
Mein Problem ist weiterhin, dass ich mir nicht sicher bin, ob diese ZVK (Zusatzversicherung) das ist...Weil ich ja in dem Antrag die Versicherungsnummer angeben muss...
Naja, ich werd wohl mal die Leute da anmailen...
Bekommt man da eigentlich auch was wieder? Hab das auch auf meiner Abrechnung gefunden. Herrjeee... -
Danke, ich werde das auch mal versuchen. Hab von dieser Rückzahlung mal was gehört und dann durch googlen diesen Beitrag gefunden. Werde es jetzt einfach mal versuchen
Das scheint der aktuelle Link zum Formular zu sein.
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Hallo,
das Thema ist zwar über 10 Jahre her, jedoch habe ich Fragen zur VBL.
Ich bin seit knapp 2 an halb Jahren auf Probe verbeamtet worden und war davor 2 an halb Monate Angestellter Lehrer.
Mir werden Beiträge in Höhe von knapp 70€ jeden Monat von der VBL abgebucht.
Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass ich die Beiträge erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit erstatten lassen kann, jedoch werden bei meinem Lehrerkollegen keinerlei Beiträge abgebucht, obwohl er auch nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist und zuvor auch als Angestellter gearbeitet hat.
Daher bräuchte ich euren Rat. Vielen Dank für eure Antworten. -
Bitte bei der zustaendigen PersonalsachbearbeiterIn beim LBV die Lage schildern.
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für das Starten und Aktivhalten dieses Themas ... ohne euch hätte ich nicht gewusst, dass man sich die Beiträge erstatten lassen kann . Ich habe nun vor zwei Wochen den Antrag gestellt und heute erfahren, dass mir rund 1500 Euro überwiesen werden.
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