Die Vorsichtigen unter Euch sollten folgendes beachten:
1. ihr solltet unbedingt Lebenszeitbeamte sein
2. die sog. Mindestversorgung erarbeitet (erdient) haben. Bei Vollzeit habt ihr die nach fünf "Beamtenjahren" erreicht.
Davor könnt ihr den Beamtenstatus z.B bei schwerer Krankheit noch verlieren!
Der Betrag der VBL wird unter dem Begriff "Beitrag Zusatzversorgung" vom LBV einbehalten.
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