VBL Rückerstattung - holt euch die Moneten zurück !!!

  • Die Vorsichtigen unter Euch sollten folgendes beachten:


    1. ihr solltet unbedingt Lebenszeitbeamte sein
    2. die sog. Mindestversorgung erarbeitet (erdient) haben. Bei Vollzeit habt ihr die nach fünf "Beamtenjahren" erreicht.


    Davor könnt ihr den Beamtenstatus z.B bei schwerer Krankheit noch verlieren!


    Der Betrag der VBL wird unter dem Begriff "Beitrag Zusatzversorgung" vom LBV einbehalten.


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  • Na wenn du nach dem Studium gerade mal zwei Jahre gearbeitet haben solltest und dann ausscheidest sind 15,20 € pro Monat nicht zu unterschätzen! Besonders wenn du so krank sein solltest das du keine neue Arbeit mehr annehmen kannst. Bedenke auch das du den Beamtenstatus aberkannt bekommst!


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  • Ich hab da gestern angerufen und hab einfach gesagt, dass ich gehört hab, man könnte evtl. was zurückbekommen, dass ich aber ned weiß, ob ich bei denen was eingezahlt hab.
    Ham se sofort nachgeguckt, sehr freundlich - leider war ich dort aber nie versichert...

    Bei der Erziehung muß man etwas aus dem Menschen herausbringen und nicht in ihn hinein. (Friedrich Fröbel)

  • Vielen Dank für den Hinweis!
    Habe wie viele die Unterlagen damals einfach nur quer- bis ungelesen abgeheftet und werde jetzt für mein halbes Jahr als Angestellter die Beiträge zurückfordern!

  • Bin unschlüssig, ob ich mir das Geld schon holen soll. Wurde erst vor knapp 2 Monaten auf Lebenszeit verbeamtet.


    Was meint ihr?


    Gruß
    Super-Lion

  • Ich würds versuchen. Bin selber auch erst knapp ein Jahr verbeamtet. Erst auf Probe und seit November auf Lebenszeit. Da wollte keiner irgendwelche Unterlagen zu haben...

  • ... heute kam Post!


    Für 4 Monate Vertretungsunterricht vor dem Ref bekomme ich knapp 130 Euro.
    Da freut sich die Weihnachtskasse :)

  • Ich hatte davon auch gehört. Allerdings hatte ich die Info, dass man erst 2 Jahre aus diesen VBL-Geschichten raus sein muss, um das Geld zurück fordern zu können. Ging das bei euch auch früher?

  • das war ja der allerbeste Tipp seit Jahren! Danke Prusselise für den goldigen Hinweis. Mir hat er für 2 Jahre öffentlichen Dienst 945 € beschert, und ich hab´gedacht, ich sehe das Geld nie wieder. :tongue: :) ;) ;) :laola::danke:
    einen kollegialen Gruß sendet Laempel

  • Habe für knappe 4 Monate 167Euro bekommen, es lohnt sich also. Danke Prusselliese.


    Ihr sagtet doch, dass das nichts mit den eingezahlten REntenbeiträgen zu tun habe. Wie bekommt die wieder?

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Will das Ganze auch machen (bin verbeamtet und einige Jahrer vorher Angestellter gewesen) und habe das Formular vor mir.


    Blöde Frage:


    Aber was gebe ich beim Punkt "Arbeitgeber" an, wenn ich aus NRW komme?
    Meine Schule?



    Tschau


    Der DUDE

  • Als Lehrer bist du im Normalfall (Ausnahme Schulen in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft oder in privater Hand) Landesbeamter und dein Arbeitgeber ist das Land Nordhrein-Westfalen.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Zitat

    Original von MaikeBrummi
    Ich hatte davon auch gehört. Allerdings hatte ich die Info, dass man erst 2 Jahre aus diesen VBL-Geschichten raus sein muss, um das Geld zurück fordern zu können. Ging das bei euch auch früher?


    Wie war das bei euch? Erst nach 2 Jahren oder lohnt es, das auch jetzt nach 0,5 Jahren schon zu beantragen?

  • Vielen Dank!


    mein Antrag liegt jetzt also auch seit 1 Stunde im Postkasten ... hat das ange gedauert bei euch - die Bearbeitung?

  • Nochmal nachsetzen: mein Antrag war innerhalb von acht Tagen bearbeitet, und ich bekam einen Bescheid, dass für meine zweieinhalb Jahre Angestelltendasein knapp 1300,- Euro rückerstattet würden. Das dauerte dann noch drei Tage, dann war das Geld da.


    Das war wirklich eine Sache hier, die bares Geld wert ist!

  • ich bin jetzt seit 2,5 jahren in einem beamtenverhältnis und auch schon auf lebenszeit verbeamtet. davor war ich ein halbes jahr angestellt und vor dem ref. 4 monate angestellt. habe alle belege der VBL gefunden.
    nun fülle ich gerade den antrag 203 aus.
    bei arbeitgeber habe ich land NRW eingetragen, aber welche adresse?
    und dort wird gefragt, ob seit wann ich im öffentlichen dienst beschäftigt bin... trage ich da den beginn der festen stelle oder den der ersten setlle überhaupt ein???


    bitte helft mir :)

  • Zitat

    Original von textmarker
    2. die sog. Mindestversorgung erarbeitet (erdient) haben. Bei Vollzeit habt ihr die nach fünf "Beamtenjahren" erreicht.


    Hallo Textmarker oder alle anderen die sich auskennen:
    wo kann ich denn herausfinden, ab wann man die Mindestversorgung erreicht hat? Ich war nämlich bislang nur 2,5 Jahre in Vollzeit tätig, dann 3 Jahre Elternzeit (wird die irgendwie angerechnet?), dann 1,5 Jahre Teilzeit in Elternzeit.
    Habt ihr einen Link?

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