Ich habe mal wieder eine Frage, die im konkreten Fall NRW betrifft, aber möglicherweise in anderen Ländern ähnlich geregelt ist.
Laut Vorschrift ist die Schulleitung verpflichtet, regelmäßig (m.W. einmal pro Schuljahr) bei allen an der Schule unterrichtenden Lehrer/innen einen Unterrichtsbesuch durchzuführen. In der Praxis sah das bisher an vielen Schulen anders aus (gerade bei großen Schulen allein schon deshalb, weil der Schulleiter/die Schulleiterin dann pro Schuljahr locker 70-90 oder mehr Hospitationen pro Schuljahr zusätzlich hätte); da wurde dann im Regelfall nur dann hospitiert, wenn entweder die Verbeamtung auf Lebenszeit oder ein Beförderungsverfahren anstand oder aber irgendein anderer konkreter Grund vorlag.
Im Zuge von "Q4", also der sogenannten Qualitätsanalyse, geht jetzt aber bezüglich dessen, was eigentlich gemacht werden muss und entsprechend bemängelt werden könnte, nun doch so manchem Schulleiter der Popo auf Grundeis, was ich grundsätzlich ja durchaus verstehen kann. Entsprechend sollen nun bei uns nun zukünftig auch tatsächlich alle Kolleg(inn)en von der Schulleitung im Unterricht besucht werden, ob es tatsächlich einmal pro Schuljahr klappt, bleibt noch abzuwarten, aber zumindest soll es regelmäßig stattfinden und für die erste Runde gibt es auch schon einen Plan.
Dies stößt natürlich bei vielen Kolleg(inn)en zunächst nicht gerade auf Begeisterung, entsprechend wird über das Thema viel debattiert, wenngleich natürlich die grundsätzliche Sache nicht verhandelbar ist. Eine Frage, die immer wieder gestellt wird, ist "Wie läuft das Ganze eigentlich an anderen Schulen"? Deshalb frage ich nun einfach mal hier nach.
Es geht mir dabei ausdrücklich NICHT darum zu diskutieren, ob diese Hospitationen gut, schlecht, berechtigt, sinnvoll/-los oder was auch immer sind und ob es berechtigt ist, dass sich Leute darüber aufregen oder nicht, sondern es interessiert mich lediglich, wie die Sache an anderen Schulen gehandhabt wird, konkret also folgende Fragen:
1.) Gibt es bei euch gelegentliche oder regelmäßige Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung, die unabhängig von den Pflichthospitationen von der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung zwecks Verbeamtung, Beförderung o.ä. stattfinden?
Wenn ja:
2.) Wie oft finden diese etwa statt?
3.) Wer führt sie durch - immer der Schulleiter/die Schulleiterin selbst oder auch der/die Stellvertreter(in) oder ggf. auch Mitglieder der erweiterten Schulleitung (also an Gymnasien oder Gesamtschulen die A15er)?
4.) Findet im Zusammenhang damit auch ein Auswertungs- oder Planungs- und Entwicklungsgespräch o.ä. statt?
5.) Wird das Ganze dokumentiert und was passiert mit der Dokumentation?
6.) Besteht die derzeit übliche Praxis bei euch schon "immer", oder wurde sie erst im Verlaufe der vergangenen 1-2 Jahre in dieser Form etabliert?
Es wäre toll, wenn v.a. NRWler/innen (vielleicht mit Angabe der Schulform) kurz rückmelden könnten, wie es bei ihnen läuft.
Vielen Dank und Gruß
SirToby