EILT: Krankschreibung und versichert

  • Hallo ihr,


    ich wurde heut von meinem Arzt für eine Woche krankgeschrieben. Ich fühle mich allerdings fit genug, um in die Schule zu gehen. Es handelt sich um eine chronische Krankheit.
    Bin ich, wenn ich zur Schule gehe, trotzdem krankenversichert?
    Liebe Grüße
    mayine

  • Mahlzeit!


    Das Problem ist ja, das du auch nicht Unfallversichert bist. Wenn dir was passiert zahlt niemand etwas! Also, wenn du schon unbedingt wieder arbeiten willst, dann kannst du dich von deinem Arzzt wieder gesund schreiben lassen. Dieser Beleg hebt die AU dann wieder auf. Abgesehen davon, sollte deine Schulleitung wissen, das du mit vorliegender AU nicht arbeiten darfst!
    Mein Tipp: Erhol dich, dein Arzt schreibt dich ja nicht aus Spaß krank!

  • Triple, bist du dir sicher?
    Wir hatten den Fall neulich und ich habe umfangreich gegoogelt und kam zu dem Ergebnis, dass man durchaus arbeiten darf. Aber ich lasse mich auch gern belehren. =)


    LG
    Sunny


    Auszüge:
    "Krank oder nicht krank? Ich würde ja gerne wieder arbeiten, aber ich darf ja nicht, ich doch noch krankgeschrieben. Ein nicht nur unter Arbeitnehmern weitverbreiteter Irrtum, denn der Krankenschein belegt nur die vorläufige Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Trotz Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf der Arbeitnehmer seine Tätigkeit wieder aufnehmen, es sei denn, er ist erkennbar arbeitsunfähig. In Zweifelsfällen lassen sich die Arbeitsfähigkeit ärztlich bestätigen. Rechtlich gesehen muß der Mitarbeiter sogar seinen vertraglichen Verpflichtungen wieder nachkommen, sobald der Grund für die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit wegfällt. (ohne Angaben aus GmbH intern vom 18.07.00, Ausgabe 29/VIII)"


    "Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Sie bedeutet nur, dass der Betreffende berechtigt ist, während der attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit einzustellen. Er kann also frei entscheiden, ob er trotz Erkrankung arbeiten will. Ist nicht eindeutig erkennbar, ob der Arbeitnehmer wieder arbeiten kann, ohne sich und andere zu gefährden, sollte der Arbeitgeber ihn auffordern, seinen Arzt aufzusuchen und sich die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bescheinigen zu lassen.


    http://www.arbeit-und-arbeitsr…azin/blickpunkt/09-05.htm"

  • Also mein schulleiter hat mich schön daheim bleiben lassen, als ich mit ner Krankschreibung in die schule wollte, um mit den 4Klässlern das Klassenfoto zu machen ;) Erst nach "Gesundschreibung" durfte ich vorzeitig aus der ehemaligen "Krankschreibung" entlassen werden und einen Tag eher wieder Arbeiten...

  • Tach,


    also ich durfte seitens der Schulleitung auch nicht wieder an der Schule arbeiten. Habe damals auf die "Gesundschreibung" verzichtet und bin dann halt auch daheim geblieben. Bei einer Kollegin an einer anderen Schule wurde dies ebenso gehandhabt.


    Es kann sein das die Rechtssprechung da anders lautet bzw. anders ausgelegt wird in der Praxis. Da die Schulleitung aber mir gegenüber weisungsbefugt ist, richte ich mich halt nach deren Anweisung.


    Vieleicht könnte man dies aber auch über GEW oder VBE mal abklären.


    Gruß

  • Ich hatte neulich den gleichen Fall. Ich war eine Woche krankgeschrieben und wollte dann früher wieder arbeiten.


    Geht aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht! Meine Ärztin hat ganz klar gesagt, dass ich mich erst wieder gesund schreiben lassen muss, wenn ich früher wieder in die Schule will.


    Keine Versicherung zahlt, wenn dir auf dem Schulweg etc. etwas zustößt bzw., jemand wegen dir zu Schaden kommt (z.B. durch einen durch dich verursachten Autounfall).

  • KArlina,
    ich habe jetzt noch einmal gegoogelt und ich denke die Ärztin war da nicht gut informiert. Hier ein Zitat einer Arbeitsrechtskanzlei:


    "Vielfach herrscht die Meinung vor, dass krank geschriebene Arbeitnehmer nicht vorzeitig an ihren Arbeitsplatz zurückkehren dürfen, da dies den Versicherungsschutz und die Gesundheit der Kollegen gefährde. Tatsächlich ist dies aber nicht so. Denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beinhaltet nicht die Festschreibung der Krankheitsdauer, sondern vielmehr das voraussichtliche Ende der Krankheit. Das tatsächliche Ende kann ein Arzt nicht voraussagen sondern allenfalls aus seinen Erfahrungswerten vermuten. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist vielmehr individuell abhängig von der Genesung und der Arbeitsaufgabe. Deshalb sind Arbeitnehmer, die bereits vor Ablauf der vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitsfähig sind, sogar verpflichtet, ihre Arbeit wieder aufzunehmen."


    Wenn man zum Zwecke der Arbeit ins Büro fährt, ist man versichert. Nicht versichert ist man, wenn man krank zum Kaffeeklatsch bei den Kollegen vorbei schaut ohne zu arbeiten.


    LG
    Sunny

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