Zeugnis mit extrem vielen Fehltagen

  • Leider stehen ja bald wieder die Zeugnisse an und da mache ich mir bereits Gedanken über einzelen Schüler.
    Folgendes Problem stellt sich mir:
    Ein Schüler meiner dritten Klasse hat extrem viele Fehltage. Insgesamt war er bisher ca. 3 Schulwochen anwesend. Zahlreiche Themen und Leistungsnachweise hat er nicht mitbekommen. Ich kann eigentlich nicht sagen, was er kann...nur was er nicht kann, da er ja nicht da war. :rolleyes: Zu Hause wird nichts nachgeholt und auch die HA werden nicht gemacht bzw. geholt.
    Wie mache ich das denn jetzt mit dem Zeugnis? Erteile ich keine Noten und schreibe in den Text, dass eine Leistungsfeststellung aufgrund der hohen Fehltage nicht möglich ist oder bekommt er überall eine 6, die ich aber nicht belegen kann? :gruebel:
    Die Grundschulordnung von Rh.-Pf. sieht solche Sonderfälle anscheinend nicht vor und schreibt nichts dazu.
    Kann mir jemand helfen? So einen Fall hatte ich bisher noch nie! :weissnicht:

  • Hey,


    wir haben auch ab und an solche Fälle und regeln das schulintern auf ´ner Klassen bzw. Zeugniskonferenz. Ich weiß also auch nicht, ob´s da bestimmte Vorschriften gibt. Hast du denn mal mit deiner Schulleitung gesprochen?
    Wir geben im Zeugnis in allen Fächern eine 6, wenn die Schüler über einen erheblichen Zeitraum unentschuldigt fehlen, liegen Entschuldigungen bzw. angemessene Gründe für das Fehlen vor, bekommt der Schüler in allen Fächern n.f. (nicht feststellbar).
    Wichtig ist außerdem -beim unentschuldigten Fehlen- die Fehlzeiten dem zuständigen Schulamt mitzuteilen, damit ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann und das Jugendamt eine Info erhält!


    Gruß
    Potilla

    Man muss nicht immer jeden da abholen, wo er steht - manchmal ist es auch wichtig jemaden da zu lassen, wo er sein will!

  • Eine Notengebung muss in diesem Fall ausgesetzt werden, bzw. mit der entsprechenden Bemerkung zu den Fehltagen ins Zeugnis.


    Falls der Schüler durch Krankheit verhindert war, ist bis Ende des Schuljahres abzuklären, ob der Schüler versetzt werden kann.
    Die Klassenkonferenz kann beschließen, dass die Unterrichtsversäumnisse so umfangreich sind, dass das Klassenziel nicht erreicht wurde und die Nichtversetzung ausgesprochen wird. Wenn man die Eltern frühzeitig über diese Möglichkeit informiert, bessert sich in der Regel der Gesundheitszustand rapide :pfeif:


    Falls der Schüler schwänzt und dies von seinen Eltern geduldet wird, muss das Jugendamt informiert werden. Dies geschieht über die Schulleitung - bzw. nicht ohne deren Wissen. (Schulleiter reagieren sehr verschnupft, falls Anfragen von Ämtern kommen und sie eingestehen müssen, dass sie nicht wissen, was im Haus vorgeht...)


    Nach § 86 Schulgesetz Ba-Wü besteht Schulzwang.


    Die Schulpflichtverletzung kann durch die Anordnung eines Bußgeldes geahndet werden. Falls dies keine Wirkung zeigt, ist dort geregelt, dass der Schüler sogar durch die Polizei der Schule zwangsweise zugeführt werden kann. In der Regel genügt es, diese Maßnahme einmal anzuordnen (was durch die Schulleitung geschieht) und der Schüler besucht in Zukunft die Schule regelmäßig :D


    ... falls nicht, muss das Jugendamt über Erziehungshilfemaßnahmen entscheiden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Ich hatte auch schon einmal so einen Fall, allerdings nicht soooo gravierend. Das waren "nur" ca. 50 Fehltage im Halbjahr. Aber die auch immer schön verteil, so dass man so gut wie nie Leistungen abprüfen konnte. Entweder war die Dame nicht da oder sie war die Stunde vorher nicht da :O.
    Ich bin da relativ schnell über die Schulleitung gegangen. Die hat einen netten Brief geschrieben, dass die Schülerin nur noch mit ärztlichem Attest fehlen darf. Das wirkt zumindest zum Teil.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Danke für die bisherigen Anworten. Mit einem Brief bzw. der Androhung des Wiederholen ist es leider nicht getan. Die Eltern sind da absolut resistent dagegen. Das Jugendamt und ein Bußgeldverfahren kommen wohl auch nicht in Betracht, da diese angeblich nichts tun bzw. es nichts nützt. Es ist ein Schüler einer ethn. Minderheit und da traut sich wohl keiner ran. Das wär eben so und die könnte man auch nicht ändern, wurde mir bei Klassenübergabe gesagt.

  • Mmmh, lass mich mal raten: Es ist ein Sinti-Kind, oder!?
    Da hab ich solche "Das-bringt-eh-nichts-Erfahrungen" mit den zuständigen Ämtern auch schon gemacht... :rolleyes:
    Gemeldet hab ich´s der Schulleitung bzw. dem Schulmat trotzdem. Damit hab ich zumindest meine Pflicht erfüllt! Was die übergeordente Stelle dann daraus macht, ist dann nicht mehr mein Problem!
    Nervig ist es natürlich trotzdem - irgendwie ist man da ja dann ziemlich machtlos... ?(
    Wobei wir mit dem Bußgeldverfahren zumindest kurzfristig ganz gute Erfolge erzielen. Wenn die Eltern nicht zahlen, kommt´s auch schon mal zu Gerichtsverhandlungen und Gefängnisaufenthalt.


    Gruß
    Potilla

    Man muss nicht immer jeden da abholen, wo er steht - manchmal ist es auch wichtig jemaden da zu lassen, wo er sein will!

    Einmal editiert, zuletzt von Potilla ()

  • Klingt nach einem Sinti/Roma-Kind. Das kommt leider gar nicht mal so selten vor - kulturell bedingt.
    Wobei ich so einen hartnäckigen Fall auch schon mal bei einem deutschen Kind hatte, allerdings auch mit unheimlich schwierigen familiären Verhältnissen im Hintergrund.


    Wenn keine Leistungsnachweise vorliegen, kannst du kein Zeugnis ausstellen - soviel ist klar. Sind die Fehlzeiten entschuldigt, dann kommt n.f. ins Zeugnis, sind die Fehlzeiten selbst verschuldet und dementsprechend nicht entschuldigt, dann müssten die Leistungen mit 6 bewertet werden.
    Wenn eine Leistung überhaupt nicht erbracht wird, ist das ungenügend. Eindeutiger geht's nicht.
    Gibt es pädagogische Gründe, die dagegen sprechen, das so zu handhaben, muss das in der Klassenkonferenz bzw. in der Zeugniskonferenz dann entsprechend entschieden werden.
    Eine Gefährdung der Versetzung muss in jedem Fall ausgesprochen werden, da dem Kind ja die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsten Klassenstufe fehlen.


    Ob ein Bußgeldverfahren etwas nützt oder nicht, kannst du erst sagen, nachdem du es durchgeführt hast. Das würde ich umgehend in die Wege leiten, nach den Infos zu urteilen, die du uns gegeben hast.
    Selbst wenn die Familie kein Geld hat, um es bezahlen zu können, kriegt sie sehr deutlich signalisiert, dass es absolut nicht in Ordnung ist, was sie da tun (bzw. nicht tun). Unterschätze die Wirkung mal nicht, die so etwas hat. Und den Ärger, den Familien mit den Ämtern dann haben.


    Das Jugendamt muss auch auf jeden Fall eingeschaltet werden. Schon allein, um sich rechtlich abzusichern. Ob die etwas tun oder nicht ist dann letztlich deren Problem.


    Kommen die Eltern zu Gesprächen in die Schule? Dann würde ich nochmal in aller Deutlichkeit klar machen, welche Schullaufbahn das Kind zu erwarten hat, wenn die Eltern nicht dafür Sorge tragen, ob es die Schule besucht oder nicht - Förderschule nämlich. Es gibt Eltern, denen auch das egal ist, aber wichtig ist, dass ihnen transparent gemacht wird, wie die Sache aussieht. Mehr kannst du nicht tun, aber der rein bürokratische Weg bleibt dir nicht erspart.


    Viele Grüße
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Mmhhh, klingt nicht sehr lustig. Meine Schulleitung steht allerdings auf dem Standpunkt, dass sich da nichts ändern wird und es nichts bringt. Und ohne Rückhalt der Schulleitung will ich das ja auch nicht machen. Das mit dem Wiederholen ist so eine Sache. Natürlich kann er im nächsten Jahr nicht erfolgreich mitarbeiten, aber wenn er noch ein Jahr länger bleibt wohl auch nicht, denn es wird sich nichts ändern. Es fehlen ihm so viele Dinge aus dem zweiten Schuljahr und dann noch das halbe Jahr 3 dazu......da bleibt nicht viel. Dazu kommt noch, dass er eh schon ein Jahr älter ist, da es schon bei der Einschulung Probleme gab. Die Eltern sind äußerst resistent. Da ja Schweinegrippezeit ist habe ich den Jungen seit Ewigkeiten nicht mehr gesehen. Die Eltern entschuldigen ihn aber auch nicht, sondern sehen sich aufgrund der gesundheitlichen Lage dazu gezwungen. Sie könnten ja nicht anders: Aber nachgearbeitet und Material besorgt wird auch nicht.
    Förderschule geht doch eigentlich nur, wenn der IQ entsprechend ist und eine Lernbeeinträchtigung da ist. Das wäre bei ihm ja nicht. Er ist recht pfiffig, nur für so viele Fehlzeiten reicht es natürlich nicht.


    Oh Mann! :neenee:

  • TigerEnte


    Hi!


    Wieso hat das Kind in den Anwesenheitszeiten nicht die Arbeiten und Tests nachgeschrieben?


    Immerhin sind die Schüler doch verpflichtet, sich mit dem Stoff auf dem laufenden zu halten.
    Es wäre natürlich nicht okay, die Arbeit direkt am ersten "Wiedersehenstag" zu schreiben, aber 2 bis 3 Tage später spricht doch nichts dagegen.


    Dann hättest du wenigstens Leistungsnachweise und könntest Noten geben.


    Bei mir schreiben im Allgemeinen alle Kinder Arbeiten und Tests nach, die sie wegen Krankheit verpasst haben.


    Vielleicht ein Tipp für die Zukunft?!


    Liebe Grüße,


    samonira

  • samonira: So handhabe ich das eigentlich auch, nur leider habe ich den Schüler seit Wochen nicht mehr gesehen. In den ersten drei Wochen des dritten Schuljahres war er da und davon habe ich auch ein zwei Leistungsnachweise, natürlich nicht für jedes Fach. Und seitdem ist er weg. Seit den Herbtsferien haben wir einiges an Arbeiten geschrieben, die er auch nie nachholen könnte, da es eine ganze Menge ist. Davon abgesehen - ist es so sinnvoll dem Kleinen die Arbeiten vorzulegen, obwohl er sie nicht ansatzweise lösen kann, da er den kompletten Stoff nicht mitbekommen hat? Den Eltern gegenüber müsste ich das wohl machen (wenn er denn mal wieder kommen sollte), aber für das Kind ist das dann die Hölle. Davon abgesehen wüsste ich nicht mit welcher der Arbeiten ich anfangen sollte; es sind doch einige.

  • Zitat

    Förderschule geht doch eigentlich nur, wenn der IQ entsprechend ist und eine Lernbeeinträchtigung da ist.


    Nee, das ist so nicht ganz richtig, kommt immer auf die Art der Förderschule an.
    "Schulabsentismus" ist ein Problem für die Erziehungshilfe-Schule, das hat nicht unbedingt was mit einer Lernbeeinträchtigung zu tun... aber davon abgesehen wird er ja aufgrund der Fehlzeiten in der Regelschule früher oder später sowieso nicht mehr mitkommen. Eigentlich müsstest du ihn eh zur sonderpädagogischen Überprüfung anmelden wenn er jetzt "sitzenbleibt"; gerade da er schonmal ´nen Jahr wiederholt hat.
    Das Verhalten der Schulleitung finde ich recht seltsam... :neenee:, welche Vorschläge macht sie denn zum weiteren Verfahren??? Die einzige Alternative ist dann ja wohl, dass man den Schüler nach Beendigung seiner Schulpflicht ohne Abschluß mit 16 Jahren aus der 3. Klasse entlässt, oder!?


    Gruß
    Potilla

    Man muss nicht immer jeden da abholen, wo er steht - manchmal ist es auch wichtig jemaden da zu lassen, wo er sein will!

  • Aus aktuellem Anlass des "Nichtzeugnisschreibenkönnens", muss ich nun doch nochmal was fragen.
    (Das Zeugnis sieht übrigens gut aus und es war mein Schnellstes! :D )


    Wie genaue gehe ich denn vor bei dieser Meldung? Welche Stellen müssen denn von wem wie informiert werden?
    Und was mache ich, wenn es die Schulleitung nicht für notwendig hält, da sich nichts ändern wird? Sollte ich wirklich ein Gutachten erstellen lassen, weil er nicht annähernd auf dem Stand der Klasse ist, obwohl er nicht auf den Kopf gefallen ist und es eigentlich können müsste?

  • Mir ist das mit der Schulleitung nicht klar. Ich sehe es als Pflicht dieser. Bei uns in Österreich würde ich das der Jugendwohlfahrt melden. Unsere Betreuungslehrerin erklärte mir das so, dass es dabei um das Wohl des Kindes gehe und wir da schon Verantwortung haben, auch die Schulleitung.
    LG Grille

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