Mehstunden/Ausnutzung mit Vertretungsstunden nach 2. Staatsprüfung (im Ref)

  • Hallo, ich habe meine 2. staatsprüfung bestanden - nun werden wir mit Vertretungsstunden zugeschüttet. Eigentlich dürfen wir jedoch nur 12 WO/Std arbeiten doch das ist unserer Schule egal. /war ihnen auch vor mündlichen Prüfungen etc, egal.


    Wer bezahlt diese stunden?
    was ist wenn man krank ist- werden diese Fehlstunden (habe 2 Std gefehlt) angerechnet (nun diese Wo 14 statt 12 Std)??


    Erfahrungen und Tipps wären super

  • Ich kann dir leider nichts zu deinem Bundesland sagen, in NRW ist es aber so, dass Referendare bis zu 14 Stunden arbeiten dürfen (also 2 Stunden mehr als regulär), dass diese Mehrarbeit dann aber vollständig vergütet wird. Krankheitstage dürfen aber auf keinen Fall angerechnet werden, mit Sicherheit auch nicht in RLP!
    Verbindlich müsste dir übrigens auch das Seminar Auskunft erteilen können.


    Gruß
    Britta

  • Bei uns ist es auch immer üblich, dass die Refis jede Menge Vertretungsstunden halten zwischen 2. StEx und Ref-Ende. Bezahlt wurde das nicht. Habe dies aber schon von sehr vielen Refis mitbekommen an verschiedenen Schulen. Folglich scheint das sehr gängig zu sein

  • Also erstens stimmt das, was Britta sagt. Wenn du jedoch deine Prüfung bestanden hast, kannst du sofort Mehrarbeit beantragen. Sprich du kannst auch mehr als 12/ 14 Stunden machen, die dir aber bezahlt werden (müssen). Ansonsten bist du an deine 12 Stunden gebunden. Ich spreche auch von NRW. Und ich würde auch schnellstmöglichst die Seminarleitung einschalten. Entweder werdet ihr dafür bezahlt oder ihr macht nur eure vorgeschriebene Stundenzahl.

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