Hallo,
also wenn ich mein Ref. in Niedersachen bestehe werde ich dann als Beamter angestellt oder als Angestellter.
In den Unterlagen steht immer:
„Die Einstellungen erfolgen bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und sonstigen Einstellungsvoraussetzungen im Beamtenverhältnis“ (Was bedeutet dieser Satz?)
Erfülle ich als Quereinsteiger die „laufbahnrechtlichen und sonstigen Einstellungsvoraussetzungen“ oder heißt es spätrer dann: - aber sie haben ja nicht auf Lehramt studiert und können somit nicht verbeamtet werden.
Ich wollte gerne wissen, ob Quereinsteiger, die ihr Referendariat bestanden haben in Niedersachen, die gleichen Chancen haben verbeamtet zu werden wie Lehramtsstudenten.
Danke