Also ich Blick nicht ganz durch,
Ich habe mich in Niedersachen als Ref. beworben, an Grund-Haupt-Real-Schulen mit Schwerpunkt Haupt-Real-Schulen - nachdem 2. Examen, wo darf ich unterrichten?
Es gibt ja auch nur Realschulen. In Nds. heißt es immer GHR u. Realschulen. Sind diese Realschulen etwas Besonderes.
Darf ich mit meinen „Grund-Haupt-Real-Schulen mit Schwerpunkt Haupt-Real-Schulen“ auch an dieser extra erwähnten Realschule unterrichten?
Darf ich an Gesamtschulen unterrichten?
Und darf ich an einer Sekundarschule unterrcihten?
Danke