Beschäftigungsverbot...trotzdem Verbeamtung?

  • Hallo...ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt und hoffe, dass mir eure Erfahrungen vielleicht weiter helfen. =)


    Ich bin schwanger in der 6. Woche und werde wegen Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz bekommen. Ich bin zur Zeit Angestellte und soll noch vor Weihnachten in Brandenburg auf Probe verbeamtet werden.
    Muss ich nun Angst haben, dass man meine Verbeamtung herauszögert, wenn ich mit meinem Beschäftigungsverbot herausrücke?
    ?(

  • Also in Hessen muss man für die Verbeamtung auf Probe keine Lehrprobe absolvieren - im Gegensatz zur Verbeamtung auf Lebenszeit! - folglich wäre ein Beschäftigungsverbot für das Schulamt kein Hindernis jemand zu verbeamten.


    ABER: Das Gesundheitsamt könnte Schwierigkeiten bereiten. Normalerweise ist eine Schwangerschaft kein Grund, um jemanden nicht zu verbeamten. Je nachdem aber, aus welchen Gründen du nun das Beschäftigungsverbot erhältst, kann das Gesundheitsamt sagen, dass es nicht abschätzbar ist, ob du vorzeitig dienstunfähig werden könntest. Das hieße, man würde erst nach beendeter Schwangerschaft wieder vorstellig werden können, um das abschließend klären zu können und dementsprechend würde sich natürlich auch die Verbeamtung verzögern.


    Aber wie gesagt: Ich kann nur für Hessen sprechen. Wenn das Prozedere in Brandenburg grundsätzlich anders ist, dann helfen dir diese Infos vermutlich nciht viel weiter.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • ...Danke, das hilft mir schon etwas weiter.


    Soweit habe ich gar nicht gedacht.
    Letztendlich wird wohl wirklich der Grund des Beschäftigungsverbots ausschlaggebend sein...schauen wir mal.


    Danke nochmal :)

Werbung