Hallo,
es wird hier öfters die Frage nach der Dauer der Berufserfahrung gestellt.
Die entsprechende Passage in der OBAS lautet:
".... die eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen können ...."
Es geht im Grunde um die Zeit und nicht um die Berufserfahrung! Durch die Zeitvorgabe sollen u. a. Referendare bzw. Besitzer des 1. Staatsexamen davon abgehalten werden sofort in die OBAS zu wechseln! Erkennbar ist das an der Aussage:
"... oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums ..."
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