Schwanger und gleiche Stelle?

  • Hallo,
    ich habe eine Frage: Kann man nach der Schwangerschaft die gleiche Stelle zurück haben, also an die gleiche Schule zurück, oder nicht? Wie ist es, wenn man in der Probezeit ist?
    Vielen Dank,
    Anais

  • Wenn man weniger als ein Jahr pausiert (Elternzeit) kommt man wieder an die Schule zurück, danach nicht mehr unbedingt. Falls man ohnehin die Schule wechseln will, ist das eine gute Möglichkeit. So war es vor ein paar Jahren. Ich glaube aber, dass sich da nichts geändert hat. Die Probezeit dürfte da kein anderes Verfahren nötig machen.


    Vielleicht gibt es hier aber noch "Besserwisserer" :D?


    Liebe Grüße, Boeing

  • Hallo,


    muss ich also mindestens 13 Monate draußen sein, damit ich in eine Leerstelle komme? Wann muss ich denn die Einweisung in eine Leerstelle beantragen?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von glencolumbkille
    Hallo,


    muss ich also mindestens 13 Monate draußen sein, damit ich in eine Leerstelle komme? Wann muss ich denn die Einweisung in eine Leerstelle beantragen?


    In NRW musst du nicht mindestens 13 Monate, sondern ein Jahr plus einen Tag draußen sein.

  • Zitat

    Original von Referendarin


    In NRW musst du nicht mindestens 13 Monate, sondern ein Jahr plus einen Tag draußen sein.


    Bist du sicher, dass da nicht auch ein ganzen Schuljahr reicht?

  • Und wie lange muss man die Stelle dann schon gehabt haben? Angenommen man ist vor einem Jahr eingestellt worden und wird schwanger. Normalerweise heißt es ja, dass man zunächst einmal etliche Jahre an diese Stelle gebunden ist, bevor man versetzt werden kann. wenn man z.B. als Grundschullehrer an eine Förderschule geht, sind es 5 Jahre. Muss man nach einer Elternzeit von über einem Jahr dann wieder an seine alte Schule zurück, um den Rest der 5 Jahre an der Schule zu verbringen? Oder wird die Elternzeit schon darauf angerechnet?

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