Schwangere Lehrerin und Schweinegrippe - wie verhaltet ihr euch?

  • Hallo tanmi!


    Wo aus BW kommst du denn? Frag doch mal beim zuständigen SA nach. Da Kumi hat eine Empfehlung an die RP´s rausgegeben - und viele RPs bzw. SÄ halten sich dran und haben Schwangeren Unterrichtsverbot erteilt.
    Also sicher weiß ich es bis jetzt nur aus Mannheim und Karlsruhe, aber wir können ja nicht die einzigen in BW sein!


    Diese Empfehlung stützt sich im Übrigen auf die Gesundheitsämter....so stehts zumindest im Schreiben drin. Also das muss euer SA doch auch bekommen haben......



    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Hallo ihr,
    ich bin in der 16. SSW und seit drei Wochen habe ich BV in Niedersachsen. Riesenschule (>1500 Schüler). BV bis 6 Tage nach Bekanntgabe des letzten Krankheitsfalls per Erlass. Fragt sich nur, wie man das feststellen soll, da es ja keine Meldepflicht mehr gibt 8|
    Ich gucke mir also jeden Tag den Vertretungsplan für morgen an und schicke das Material an die betreffenden Kollegen. Komme mir total blöd vor und irgendwie überflüssig.

  • Bei uns hat jetzt die Verbandsgemeinde ein Schreiben herausgegeben, in dem steht, dass kranke Kinder nicht mehr getestet werden müssen (da viele Ärzte ja auch gar nicht mehr testen). Das bedeutet für mich, dass die ADD auch keine Beschäftigungsverbot mehr aussprechen wird!
    Ich bin mir total unsicher, weil ich momentan gesundheitlich total angeschlagen bin und habe mit meinem FA telefoniert. Der hat mir nun ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Das hat meine Schulleitung nicht mit sichtlichen Verständnis sondern mit der Frage "Wie heißt der Arzt? Da werde ich nachfragen!" aufgenommen.


    Ich muss sagen, ich bin ganz schön enttäuscht, denn bei uns sind zig Kinder krank gemeldet!

  • Sindbad, in welchen Bundesland arbeitest du? Du kannst dich auch mal beim Kultusministerium erkundigen, wie Schwangere im Schuldienst geschützt werden.

  • Sindbad, die Antwort der Schulleitung ist sehr unverschämt. Ich weiß ja nicht, wie dein Verhältnis zur Schulleitung ist und wie du deine Zukunft an dieser Schule siehst, aber ich würde über eine Beschwerde nachdenken.


    Ich wünsche dir alles Gute!

  • Zitat

    Original von sindbad75
    Das hat meine Schulleitung nicht mit sichtlichen Verständnis sondern mit der Frage "Wie heißt der Arzt? Da werde ich nachfragen!" aufgenommen.


    Frechheit. Grund genug für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Danke für den Zuspruch- hab mir schon die Augen aus dem Kopf geheult! Ich fand den Spruch auch völlig drüber. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass in letzter Zeit noch mehr solcher Kommentare gefallen sind. Ich denke schon seit geraumer Zeit über eine Versetzung nach, weil ich mich seit dem Schulleiterwechsel nicht mehr wohl fühle.

  • Kann der FA wirklich ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Wenn ja, mit welcher Begründung??
    Meiner meinte, er würde mich zur Not halt bis zum Mutterschutz krankschreiben, aber ich sollte doch versuchen, beim Amtsarzt ein Beschäftigungsverbot zu erreichen. Er könne das nicht ausstellen. Ich fühl mich mit der krankschreibung nicht wirklich wohl, obwohl meine Schulleitung mir dazu rät.
    ???

  • Was ist das denn für ein FA? Natürlich kann er dir ein Beschäftigungsverbot nach § Sowieso des MuSchugesetzes ausstellen. Ich hab das auch von meiner Ärztin bekommen.

  • Zitat

    Original von sindbad75
    ...dass kranke Kinder nicht mehr getestet werden müssen...


    Das ist in BY schon geraume Zeit so. Nun ist eine Kollegin schwanger und wir stehen vor genau dem Problem, dass laut KM sie bis sieben Tage nach Auftreten des letzten Schweinegrippe-Falls in einer von ihr unterrichteten Klasse vom Dienst freigestellt werden soll, wir aber schlicht nicht wissen, welche Schüler SG haben und welche nicht.


    Da die Anrufe der Eltern derzeit meist bei mir landen (weil ich der einzige bin, der früh genug da ist), versuche ich jetzt immer, die Eltern bei entsprechenden Symptomen zu überzeugen, dass sie ihr Kind testen lassen und uns das Ergebnis mitteilen. Mal sehen, ob das klappt; der Mutterschutz der Kollegin beginnt erst im April.

  • Zitat

    Original von goldi777
    Ich fühl mich mit der krankschreibung nicht wirklich wohl, obwohl meine Schulleitung mir dazu rät.
    ???


    Das ist doch schonmal nett!! Meine Schulleitung hat noch nicht mal Anstalten gemacht, meine Sorge zu verstehen, geschweige denn sich mit der Problematik beschäftigt!


    Ich habe das Schreiben von der Kreisverwaltung bzg. fehlender Notwendigkeit von Labortests nur durch Zufall in die Hände bekommen, weil ich abends Material in die Schule gebracht habe! Am folgenden Tag endete mein BV von der ADD!


    Da hat mir kein Mensch was von erzählt... Obwohl an dem Tag 3 Kinder meiner Klasse krank gemeldet waren!


    Mein FA hat mir postwendend ein neues BV ausgesprochen!

  • Mein FA hat die Krankmeldung mit "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" umschrieben. Soweit ich weiß, gilt der Begriff 'Beschäftigungsverbot' zumindest in NRW nur für offizielle Stellen.


    sindbad75: Was Deine Schulleitung veranstaltet, ist echt eine Frechheit! Da die Versetzung/Beschwerde sicherlich keine Hilfe in absehbarer Zeit für Dich bietet, würde ich auf jeden Fall die Rückendeckung des Arztes, bzw. sogar der zuständigen Behörden suchen!

  • Die Frauenbeauftragte wäre vielleicht in so einem Fall auch eine geeignete Ansprechpartnerin.
    So eine Reaktion ist nicht nur in höchstem Maße unprofessionell, sondern tatsächlich bestimmt auch dienstrechtlich angreifbar.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Das musst Du Dir nicht gefallen lassen - falls Du GEW-Mitglied bist, wende Dich dahin, wenn nicht auf jeden Fall an die BfC, UNFASSBAR!

  • An Scooby: ich bin auch an einer RS in BY. Da bei uns (große Schule, fast 1100 Schüler) ebenfalls völlig unklar ist, wer wann welche Krankheit hat, bin ich durch meine FA bis Weihnachten krank geschrieben. Auch ein Beschäftigungsverbot hätte sie mir ausgestellt. Macht aber technisch keinen Unterschied. Ich arbeite den Kollegen zu, soweit es geht, dank Email ja heutzutage kein Problem und korrigiere auch die Klassenarbeiten meiner Klassen (werden mir von einer Kollegin vorbeigebracht).
    Was aber nach Weihnachten ist, weiß ich auch nicht. Mein Mutterschutz beginnt Anfang Mai, also ist es noch eine lange Zeit hin. Eigentlich nervt es mich auch, daheim rum zu sitzen, aber natürlich will ich mein Kind keiner Gefahr aussetzen. Es bleibt uns wohl nur, zu hoffen, dass es irgendwann einen vernünftigen Impfstoff gibt, der unseren ungeboren Kindern keinen Schaden zufügt. Dann könnten wir zwei Wochen später wieder unterrichten. Oder wir bleiben gleich bis zum Mutterschutz daheim. So schnell wird ja wohl die SG auch nicht aufhören, angeblich gibt's spätestens im Februar den nächsten großen "Schub".


    An alle: bitte führt diesen sehr informativen Thread alle fort und berichtet, wie es bei Euch weitergeht, v.a. im neuen Jahr. Man fühlt sich doch immer gleich erleichtert, wenn man hier liest, dass man gar nicht die einzige in einer solchen Situation ist. DANKE!!


    An Sindbad75: Lass Dich bloß nicht von so einer doofen Schulleitung aus der Ruhe bringen. Das kann wieder nur jemand gesagt haben, der selber entweder ein Mann ist und/oder (v.a. falls Frau) keine Kinder hat. Lass Dich krankschreiben oder vom Arzt ein BV erteilen (das kann übrigens JEDER Arzt!!!) und vergiss einfach die blöden Äußerungen. Du kannst dann in ein paar Wochen, wenn Du wieder kommst, locker über der Sache stehen und sobald wie möglich Dein Versetzungsgesuch einreichen. Und bis dahin denkst Du zuerst mal an Dich und Dein Kind!


    LG, karijinigirl

  • Hallo,


    mich würde mal interessieren, ob eure Schule eine Vertretung für euch (also die Schwangeren) bekommen hat?
    Ich habe auch ein Beschäftigungsverbot wegen der Schweinegrippe, allerdings ist das Schulamt sehr unkooperativ, da ich ja jederzeit wiederkommen könnte. Die Vertretung ist schon seit fast zwei Wochen angekündigt, darf aber vom Schulamt aus noch nicht antreten. Auf meinem Beschäftigungsverbot steht kein voraussichtliches Ende, ich dachte dann, dass sei unbefristet, quasi bis zum Mutterschutz (der erst im Mai beginnt) (es gibt für das Beschäftigungsverbot auch noch andere Gründe, sodass ich wohl auch nach der Schweinegrippewelle eher nicht zurück an die Schule komme).
    Nun meinte meine Schulleitung, sie brauchen noch "irgendwas anderes" vom Arzt, dass ich voraussichtlich tatsächlich nicht mehr komme, Schweinegrippe hin oder her. Ich weiß nicht, was das jetzt heißt. Mehr als ein unbefristetes Beschäftigungsverbot kann ich doch nicht bringen, oder? Oder muss da explizit draufstehen, bis wann das gilt? Oder muss ich mich krankschreiben lassen?
    Die im Amt nerven mich echt. Ich habe ein schwierige Klasse, die jetzt noch mehr durchdreht. Und für die Kollegen ist es ja auch eine Zumutung, ständig vertreten zu müssen (auch wenn ich den Unterricht weiterhin vorbereite, Klassenarbeiten entwerfe und korrigiere etc.).
    Außerdem habe ich noch eine finanzielle Frage. Ich bekomme doch mein gesamtes Gehalt auch weiterhin, obwohl ich ein Beschäftigungsverbot habe? Ich bin verbeamtet auf Lebenszeit und unterrichte in BaWü, falls das wichtig sein sollte.
    Ich danke schonmal für die Antworten, liebe Grüße


    Conny

  • Zitat

    Original von Conny
    Oder muss da explizit draufstehen, bis wann das gilt? Oder muss ich mich krankschreiben lassen?


    Zumindest auf dem Vordrucken steht ein definitives Ende (Beginn Mutterschutz z.-B.) als Ende drauf! Beim BV ist es egal ob angestellt oder Beamter als Beamter kriegst du deine vollen ÄBezüge aber auch bei Krankschreibung ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Conny
    Mehr als ein unbefristetes Beschäftigungsverbot kann ich doch nicht bringen, oder? Oder muss da explizit draufstehen, bis wann das gilt?


    Auf meinem steht auch drauf, dass es bis zum Beginn des Mutterschutzes Ende März gilt. Ich würde das vom Arzt einfach nochmal ergänzen lassen.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Hallo,
    ich hab mir gerade die Beiträge hier im Forum durchgelesen und werd jetzt auch mal meinen Senf dazugeben.
    Ich gehör auch zu den momentan schwangeren und fühl mich in ner ziemlichen Zwickmühle. Bin in der 13. Woche und im Moment noch bis zu den Weihnachtsferien vom Unterricht freigestellt (darf grad im Büro an der Schulentwicklung arbeiten). Was allerdings total unklar ist ist, wie es nach den Ferien weitergehen soll. Laut der EMpfehlung vom Schulamt (BaWü), dürfen Schwangere zu Hause bleiben. Die ENtscheidung liegt demnach, so mein Schulleiter, ganz allein bei mir.
    Das ist meine erste Schwangerschaft, eigentlich gehts mir soweit super, aber mit so einer Entscheidung bin ich ehrlich gesagt ziemlich überfordert! Kein Mensch kann einem sagen, wie schlimm die SG wirklich ist, der Arzt hält sich auch raus, ein paar Kollegen meinen, das alles sei schon nicht so schlimm, andere wiederrum halten mich für verrückt, weil ich die Schule nur betrete. Find es wirklich total bescheuert, dass es nicht einfach eine einheitliche Regelung gibt, die einem sagt, wie lange man zu Hause bleiben soll.
    Ich bin im Moment nur Beamter auf Probe und weiß auch nicht genau, ob die ganze Sache irgendwelche Folgen für meine Lebenslangverbeamtung hätte??? Hab irgendwo gelesen, dass das bei zu vielen Krankheitstagen der Fall sein kann?!? Weiß da jemand was genaueres???


    Lg
    Smiley :)

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