Aufstiegsmöglichkeiten eines Realschullehrers

  • Hallo,


    Ich habe schon einiges gelesen aber wirklich klar ist mir das noch nicht.


    Wie sind die Aufstiegsmöglichkeiten eines Realschullehrers.


    Soweit ich das gelesen habe bekommt man als RL A12 in einigen Bundesländern auch A13.


    Was kann ein Realschullehre machen um aufzusteigen A13 oder A14.
    Gibt es da Möglichkeiten oder es die eher sehr beschränkt.


    Als GymLehrer bekommt man ja automatisch nach einigen Jahren A14 (ist das richtig).


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag


    Das ist schon seit fast 20 Jahren nicht mehr so :P

  • Es gibt mehrere Möglichkeiten (jedenfalls bezogen auf Bayern)
    - Schulleitung
    - Seminarlehrer
    - Beratungslehrer
    das ist jedenfalls alles mit mindestens A14 besoldet.

  • Zitat

    Original von rittersport
    Es gibt mehrere Möglichkeiten (jedenfalls bezogen auf Bayern)
    - Schulleitung
    - Seminarlehrer
    - Beratungslehrer
    das ist jedenfalls alles mit mindestens A14 besoldet.


    Es sei denn, man ist Hauptschullehrer, dann darf man sich als Fachleiter nur über Entlastungsstunden freuen.


    Es sei denn, man ist an einer kleinen Realschule (?) oder Hauptschule (!), dann ist man als Konrektor froh, über eine Zulage (A12 mit Zulage).


    Es sei denn, man ist Schulleiter einer kleinen Hauptschule (weniger als 350 Schüler), dann hat man A13.


    Es ist einfach so, dass man am Gymnasium oder Berufskolleg oder an der Gesamtschule (bei überwiegendem Einsatz in der Oberstufe) als Einstieg A13 (meistens) erhält, der Aufstieg ist dann nicht mit einem Laufbahnwechsel verbunden.


    Ich könnte zwar zu einem Gym wechseln (habe SekI/II) müsste aber dann über einen Laufbahnwechsel an A13 kommen, also mit mehr Aufwand. Das ist schade, aber den einzelnen Lehrern nicht vorzuwerfen, das System ist nur ein wenig schief.


    Die Klassenlehrerin meines Sohnes hat von A14 auf A 15 gewechselt, dazu ist eine Aufgabe gesucht worden, die sie zu erledigen hat (Medien: "Ich muss die Zeitschriftenabos bei Bedarf verlängern oder kündigen!")


    Sie selbst wundert sich über meine A 12: ich arbeite am Stundenplan mit (d. h. allein in den Sommerferien zwei Wochen), mach Fachleitung in Deutsch und Religion, bin Gleichstellungsbeauftragte, ständiges Mitglied der Teilkonferenz, mache Vertretungspläne und ... ich bekomme mittlerweile 3 Stunden - von 28 - Ermäßigung.


    Aber: Ich arbeite dennoch gerne an einer Hauptschule und will vorerst nicht wechseln. Die Situation von HS- und RS-Lehrern ist - meiner Meinung nach - vergleichbar bezogen auf die "Aufstiegschancen".


    Edit: neue Zahleneingabe: - 28 - da erschien ein "cooles" Gesicht, das deute ich so, dass der Rechner es "cool" findet, dass wir 28 Stunden unterrichten dürfen. :D

  • Zitat

    Original von Boeing


    Die Klassenlehrerin meines Sohnes hat von A14 auf A 15 gewechselt, dazu ist eine Aufgabe gesucht worden, die sie zu erledigen hat (Medien: "Ich muss die Zeitschriftenabos bei Bedarf verlängern oder kündigen!")


    Bist du sicher? Also wenn du geschrieben hättest, dass sie von A13 (Studienrätin) auf A14 (Oberstudienrätin) wechselt, dann ok. Aber von A14 auf A15 (Studiendirektorin) nur mit einer zusätzlichen Funktion, wie dieser? Das fällt mir schwer zu glauben.

  • Also, die Stellenverwaltung zwischen Bezirksregierungen, Schulen und dem Ministerium gleicht in NRW manchmal schon ziemlich einem Basar - wenn Schulleiter gut dealen können, dann können sie sich schon mal auf eine etwas dubiose Stellen Weise an Land ziehen; und es ist so, dass eine A15-Stelle im Gegensatz zu einer A14-Stelle eine Funktionsstelle ist, und dass Funktionen geschaffen werden können.


    Denkbar ist so eine windige Geschichte schon, vor allem in NRW! Aber das ist natürlich ein fatales Signal, was die Personalführung angeht, denn A15-Stellen sind wirklich selten, werden nicht immer ersetzt und die tatsächliche Schularbeit muss weitergehen. Dann kann es passieren, dass plötzlich dem OStR Stundenplaner eine lange Nase gedreht wird und StD' Abobestellerin weiter vor sich hin wurstelt. Was das Kollegium dann davon denkt, kann sich jeder an zwei Fingern abzählen...


    Gute Schulleiter machen soetwas nicht. Nur wenige Schulleiter sind allerdings gute Schulleiter.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Ach so. In Niedersachsen sind die A14-Stellen Funktionsstellen mit den geschaffenen Einzel-Funktionen (Fachgruppe leiten, Bücherleihe verwalten, Methodenentwicklung vorantreiben, etc.). Die A15-Stellen sind dann schon umfangreicher, Koordinatoren z.B. oder Fachleiter am Studienseminar oder stellvertretende Schulleitung.

  • Zitat

    Original von neleabels
    Gute Schulleiter machen soetwas nicht. Nur wenige Schulleiter sind allerdings gute Schulleiter.


    Merke: Ein Schulleiter leitet eine Schule so, wie ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

  • Zitat

    Original von CKR


    Bist du sicher? Also wenn du geschrieben hättest, dass sie von A13 (Studienrätin) auf A14 (Oberstudienrätin) wechselt, dann ok. Aber von A14 auf A15 (Studiendirektorin) nur mit einer zusätzlichen Funktion, wie dieser? Das fällt mir schwer zu glauben.


    Die A14 hat sie aufgrund von Erprobungsstufenkoordination. Das andere hat sie mir zumindest so erzählt und ich habe es ihr geglaubt. Gewundert hat es uns beide.


  • Wenn das wirklich mit den A15-Stellen in NRW gängige Praxis ist, dann ist es schlicht ein Skandal.
    Auch bei uns in B-W beschränken sich die A15-Stellen im Schuldienst auf:


    - Stellvertretende Schulleiter (+ggf. Zulage)
    - Fachabteilungsleiter
    - Fachleiter
    - Fachbetreuer.


    Der Aufstiegsautomatismus von A13 nach A14 war schon in meiner Schulzeit bis Anfang der 90iger eine Mär. Der einzige Automatismus ist, dass gewisse Jahrgänge aufgerufen werden, die dann aufgrund der dienstlichen Beurteilung befördert werden oder nicht. Früher hat es so 10-12 Jahre gedauert, bis der Einstellungsjahrgang das erste Mal aufgerufen wurde. Heute wohl länger, da der Großteil der A14er Stellen nur noch über Funktion vergeben wird. Im ersten Jahr braucht man dann eine 1, dann geht es Jahr für Jahr maximal eine halbe Note hoch. Irgendwo bei 2 oder 2,5 ist Schluss. Wer also keine entsprechende Beurteilung bekommt, kann bis auf den St. Nimmerleinstag warten und es gibt durchaus Kollegen, die mit Ende 50 noch Studienrat sind.


    Geschachert wird bei uns nur öfter mit den ausgeschriebenen Oberstudienratsstellen, die immer eine Funktion inne haben müssen. Da bastelt man halt mal gerne einem genehmen Kollegen ein Stelle oder an anderen Schulen wird fast ausschließlich nach dem Senioritätsprinzip besetzt. Tendenziell fahren engagierte Kolllegen damit immer noch besser, aber gar nicht selten ist der Oberstudienrat auch nur die Wurst an der Angel, der man vergebens hinterherläuft.


    Zugegebener Weise immer noch besser als für die RS-Kollegen. Deren Aufstiegsmöglichkeiten liegen außerhalb der Schulverwaltung fast nur in Rektoren und Konrektorenstellen. Oder man wechselt zu uns an eine berufliche Schule und macht den Aufstiegslehrgang zum höheren Dienst/Studienrat.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

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