Beitragsrückerstattung eingezahlter Rentenbeiträge?

  • Hi!
    Ich hätte da mal´ne Frage, weil ich durch die verschiedenen Texte, die ich gegoogelt habe nicht durchblicke. :rolleyes:
    Ich bin seit 10 Jahren angestellte Lehrerin und habe durch meine Schwerbehinderung noch Aussicht auf eine Verbeamtung. Kann ich meine Rentenbeiträge zurückfordern? Geht das überhaupt? Hat da jemand Erfahrung? ?(


    Liebe Grüße
    Tamina

  • Meines Wissens nach kannst du deine Beiträge zur Rentenkasse der Angestellten nur dann zurückerstatten lassen, wenn du nicht mehr als 60 Monate Beiträge eingezahlt hast. Ab einer Beitragszeit von 5 Jahren hast du einen eigenen Rentenanspruch, zuvor noch nicht, deshalb kann man alles unter 60 Monate zurückfordern.


    Hier gibt es weitere Informationen:


    http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de (vormals "BfA")


    Der Antrag auf Beitragsrückerstattung heißt "V900" und kann dort auch direkt heruntergeladen werden.

  • Ja, das ist auch meine Information.


    Wenn man insgesamt unter 5 Jahren angestellt war, kann man sich die Rentenbeiträge auszahlen lassen, allerdings erst zwei Jahre nach dem letzten Angestellenverhältnis.

    Bei der Erziehung muß man etwas aus dem Menschen herausbringen und nicht in ihn hinein. (Friedrich Fröbel)

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Also habe ich jetzt Anspruch auf Rente. Hoffe ich! Und dass die dann nicht von meiner Pension abgezogen wird, sollte ich doch noch verbeamtet werden.


    Alles Liebe
    tamina

  • Zitat

    Original von Mel80
    Ja, das ist auch meine Information.


    Wenn man insgesamt unter 5 Jahren angestellt war, kann man sich die Rentenbeiträge auszahlen lassen, allerdings erst zwei Jahre nach dem letzten Angestellenverhältnis.


    UNd soviel ich weiß zumindest das von der Zusatzversicherung nur im West-Gebiet! Das in den Ost-Gebieten ist unwiederruflich weg!

  • Dazu weiß ich leider nichts, sorry.


    Ist ja ärgerlich!

    Bei der Erziehung muß man etwas aus dem Menschen herausbringen und nicht in ihn hinein. (Friedrich Fröbel)

  • Zitat

    Original von Mel80
    Wenn man insgesamt unter 5 Jahren angestellt war, kann man sich die Rentenbeiträge auszahlen lassen, allerdings erst zwei Jahre nach dem letzten Angestellenverhältnis.


    Wenn man über 60 Monate eingezahlt hat, bekommt man dann trotzdem 60 Monate zurück und der Rest ist "weg" oder bekommt man gar nichts zurück? Ist ja ein Haufen Geld... Ich wusste bisher darüber nichts...


    Frage geht auch an mimmi


    Gruß
    Anna


  • Nein, wenn du mehr als 60 Monate (also +5Jahre) eingezahlt hast, hast du einen Rentenanspruch erworben. Die Möglichkeit auf eine Auszahlung der selbst geleisteten Beitrage (es geht nicht um den Arbeitgeberanteil!) entfällt damit meines Wissens.

  • ha, das ist schön, dass es diesen thread gibt. mich betrifft das nämlich auch und ich habe keine ahnung...


    um wie viel geld handelt es sich denn pro jahr, das man zurück bekommen könnte?


    verstehe ich das richtig: man darf den antrag erst nach 24 monate stellen?

  • Zitat

    Original von annasun
    Mir gehts ja auch "nur" um die ca. 15.000 Euro, die ich selbst eingezahlt habe...



    Ja, aber die, zusammen mit dem Arbeitgeberanteil, sind doch dann deine Rentenzahlungen, die du dann bekommst.


    Also, so wie ichs verstanden hab:



    Wer mit jobben und arbeiten im Angestelltenverhältnis mehr als 60 Monate verbracht hat, hat damit einen Rentenanspruch.
    Wer also dann aber doch noch verbeamtet wird, bekommt wohl zur Pension noch nen kleinen Rentenanteil.



    Wer aber weniger als 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt hat, der hat keinen Rentenanspruch.
    Dessen Beiträge würden einfach verfallen.
    Das müssen sie aber nicht, weil man sich die ausbezahlen lassen kann, allerdings erst frühestens nach zwei Jahren nicht mehr im Angstelltenverhältnis.


    Wie viel das ausmacht, weiß ich ned genau, ne Freundin von der Polizei hat gesagt, ein Jahr Vollzeit-Festanstellung müssten noch vierstellig bedeuten...
    Müsste man nicht auf der Lohnsteuerkarte Angaben zu den Rentenbeiträgen finden?

    Bei der Erziehung muß man etwas aus dem Menschen herausbringen und nicht in ihn hinein. (Friedrich Fröbel)

  • Danke fürs Antworten. Ich habe mehr als 60 Monate einbezahlt. Werde mich aber trotzdem weiter schlau machen. Den Antrag kann man ja eh erst nach 24 Monaten Ablauf stellen. Das ist bei mir noch etwas hin.


    Zur Rechnung: Klar, einfach Abrechnungen checken, so kam ich ja auch auf die 15.000 Euro.


    Gruß
    Anna

  • Zitat

    Original von uli1980
    ha, das ist schön, dass es diesen thread gibt. mich betrifft das nämlich auch und ich habe keine ahnung...


    um wie viel geld handelt es sich denn pro jahr, das man zurück bekommen könnte?


    Das kann man pauschal absolut nicht sagen, denn entscheidend ist dabei einfach, wie lange du zuvor in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hast. Neben der Dauer spielt natürlich auch deine Lohnhöhe eine entscheidende Rolle, da hiervon ja anteilig die Beiträger der Rentenversicherung abgezogen werden.


    Überschlagsmäßig kannst du das ganze ausrechnen, wenn die in die sauber abgehefteten Lohn-/Gehaltsmitteilungen der Vergangenheit schaust. Hier ist nämlich der Eigenanteil ausgewiesen. In der Regel reichen die Dezemberauszüge, da hier die Summe der vergangenen Monate aufgeführt wird - wenn ich mich richtig erinnere.


    Eine andere Möglichkeit, den Betrag abzuschätzen, besteht in einem Antrag auf Kontenklärung, den du bei deinem Versicherungsträger stellen kannst.

  • Kann man die anfordern oder muss man?
    Wenn ich sie nicht anfordere, habe ich also anspruch auf Rente, auch wenn ich weniger als 5 Jahre angestellt war? Ist es denn sinnvoll, sie zurückzufordern?
    Sorry, blicke nicht so ganz durch. Wo kann ich das alles nachlesen, hat jmd einen Tipp für mich?

  • Unter 5 Jahren Angestellenverhältnis hat man keinen Rentenanspruch. Man bekommt dann seine Pension, die Rentenbeiträge verfallen, bzw. landen im Topf.



    Deshalb die Möglichkeit, es sich auszahlen zu lassen.


    Hatte vor paar Wochen bei uns im Bezirk nachgefragt und wurde auf diesen Link verwiesen:


    http://www.buzer.de/gesetz/886/a12287.htm

    Bei der Erziehung muß man etwas aus dem Menschen herausbringen und nicht in ihn hinein. (Friedrich Fröbel)

  • Ich krame das Thema mal wieder raus, weil es für mich evt. auch relevant sein könnte.


    Ich habe mal die verlinkte gesetzliche Grundlage (SGB) gewälzt. Die zwei Jahre Wartezeit hab ich gefunden - die 5 Jahres-Grenze aber nicht. Weiß jemand, wo das steht? Oder hat sich das mit der Änderung des SGB Ende 2011 geändert?

  • hallo,


    ich muss dich enttäuschen. ich habe letztens (vor 2-3 wochen) bei der rentenkasse angerufen, da ich auch gerne meine beiträge zurück haben wollte..
    geht aber nicht, da ich mehr als 60 monate eingezahlt habe.. ich habe einen rentenanspruch und damit ist das thema durch.
    natürllich wird die rente auf die pension angerechnet... solltest du mit beidem zusammen über die xx% kommen wird deine pension gekürzt....

  • Hallo,
    dieses Thema beschäftigt mich auch schon länger, bzw. immer mal wieder. Ich habe 59 Monate Beiträge zur Rentenversicherung geleistet. Damit liege ich unter der magischen Grenze von 60 Monaten und könnte mir die Beiträge auszahlen lassen. Bisher habe ich immer gezögert das zu tun. Zum einen denke ich, dass die Auszahlungssumme nicht wirklich hoch sein wird. Ich habe damals nur wenig verdient. Knapp zwei Jahre von dieser Zeit gehören zu meiner Zeit als LAA. Das Land hat diese Zeit damals nachversichert, weil ich nach dem 2. Examen nicht direkt in den Schuldienst kam. Dieses Geld würde ich vermutlich ohnehin nicht ausgezahlt bekommen.
    Die Alternative wäre, mir den 60. Monat zu "besorgen" und damit einen Anspruch auf Rente zu haben. Ob mir das allerdings je nutzen würde ist auch fraglich. Ich habe immer Vollzeit gearbeitet und werde deshalb voraussichtlich eine (mehr oder weniger) "volle" Pension erhalten. Da würde die Rente doch ohnehin einbehalten.
    Ich kann es drehen und wenden wie ich will, auch die Beratungsstelle der Rentenversicherung konnte mir nicht sagen, wie ich mich am besten verhalten soll. So lasse ich meine 59 Monate weiter ruhen.
    Falls ihr jedoch den Tipp für mich habt .. .immer her damit.

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