Baden-Württemberg E13. Da Du als Lehrer keine Berufserfahrung hast, steigst Du mit Stufe 1 ein.
Hessen: TV-H ab 01.01.10 Welche Gruppe/Stufe
-
-
Zitat
Baden-Württemberg E13. Da Du als Lehrer keine Berufserfahrung hast, steigst Du mit Stufe 1 ein.
Jein
Aus dem TV-L § 16, Abschnitt 2:
ZitatUnabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Wenn du unbedingt gebraucht wirst, kann es sein, dass dies recht weit ausgelegt wird -> Verhandlungssache!außerdem: in Abschnitt 5:
ZitatZur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
Insgesamt lässt der TV-L (hier) ein Hintertürchen, das eigentlich recht karge Gehalt bei E13 Stufe 1 aufzubessern. Das soll dazu dienen, besonders gebrauchte Fachkräften überhaupt in den ÖD locken zu können, denn der Ingenieur mit 7 Jahren Berufserfahrung (war bei mir auch so) wird E13 Stufe 1 nicht besonders attraktiv finden.
ergo:
ZitatWird meine 7 jährige Berufserfahrung in der freien Wirtschaft bei der Stufenzuordnung überhaupt berücksichtigt?
Kann, muss aber nicht (s.o.). Bei mir hatte es funktioniert. Der TV-L gilt ja für alle Länder gleich. Wird BAT in Hessen wirklich erst jetzt durch den TV-L abgelöst? Da sind die ja recht spät.Schönen Gruß,
Golum -
Zum Glück kann es mir egal sein - aber eigentlich schon beeindruckend, dass Quereinsteiger ohne Berufserfahrung Chancen auf Stufe 4 haben, während Junglehrer nach dem Referendariat - mit immerhin 2 Jahren Berufserfahrung als Referendar - mit Stufe 1 besoldet werden.
-
In der Tat!
Werbung