Verkürzung des Referendariats in NRW

  • Hallo!


    Ich habe ein paar Fragen zur Verkürzung des Referendariats in NRW.


    Ich werde mein 1. Staatsexamen im Juni 2010 machen und überlege aber, danach nicht ins Referendariat zu gehen, sondern noch Gesangspädagogik zu studieren. Allerdings möchte ich nicht ausschließen, dass ich das Ref irgendwann noch nachholen möchte. Daher meine Frage: Wenn das Ref auf 12 Monate verkürzt wird, ich aber keinen BA/MA-Abschluss habe (mit Praxissemester), kann ich dann trotzdem auch das Ref in 12 Monaten machen? Und nach welcher Zeit verfällt eigentlich das 1. Staatsexamen?


    Angenommen jedoch, ich würde mich doch gegen das zweite Studium entscheiden und könnte dann also schon nächstes Jahr im Sommer mit dem Ref anfangen. Stimmt es, dass man bei der Verkürzung auf 18 Monate ab 2011 keine 2. Staatsarbeit mehr schreiben muss? Und wäre es dann nicht viel sinnvoller, ich würde erst dann mit dem Ref anfangen? Oder ist die verkürzte Form vielleicht im Vergleich zur 24-monatigen Ausbildung weniger angesehen bei den Schulen?


    Wäre super, wenn mir jemand Informationen bzw. seine persönliche Einschätzung geben könnte!!!


    Vielen Dank,
    Nina

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