Ich fülle gerade den Vordruck für die Beihilfe aus.
Im Mai habe ich einen Kassenbon von einer Apotheke in der ich mir ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament gekauft habe, dass mir mein Heilpraktiker telefonisch empfohlen/verschrieben hat.
Da ich kein Rezept habe, kann ich es nicht abrechnen, oder?