Frage zur Beihilfe

  • Ich fülle gerade den Vordruck für die Beihilfe aus.
    Im Mai habe ich einen Kassenbon von einer Apotheke in der ich mir ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament gekauft habe, dass mir mein Heilpraktiker telefonisch empfohlen/verschrieben hat.


    Da ich kein Rezept habe, kann ich es nicht abrechnen, oder?

  • Als ich mal wegen einer ähnlichen Frage bei der Beihilfestelle anrief wurde mir gesagt ich solle es doch einfach mal einreichen. Sie würden es dann eben vielleicht ablehnen. So mache ich das jetzt immer. Immer schön alles hinschicken und abwarten.

  • Genau, einfach alles hinschicken was geht. Vermutlich werden sie es ablehnen, wie alles was nicht verschreibungspflichtig ist, aber versuchen kann man es ja mal.

Werbung