Bewerbungskosten

  • Liebe Forumteilnehmerinnen und Forumteilnehmer,
    ich habe mein Referendariat im August abgeschlossen und befinde mich z.Zt. in der Bewerbungsphase.
    Ich habe mich an einer Schule beworben und auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen.
    Da die Reisekosten sehr hoch waren, möchte ich die Reisekostenabrechnung an die Schule schicken.


    Diesbezüglich hätte ich gerne gewusst, ob es zu der Erstattung der Reisekosten eine gesetzliche Regelung gibt und
    wie hoch der Betrag für ein km angesetzt werden kann.


    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.


    Schöne Grüße,
    Deniz

  • So weit ich weiß, werden Fahrtkosten nicht von den Schulen erstattet. Immerhin kann man seine Bewerbungskosten aber von der Steuer absetzten, also alles aufschreiben und Belege (auch für Passfotos, Porto, etc.) sammeln für die nächste Steuererklärung!

    • Offizieller Beitrag

    soweit ich weiß, kannst du die Bewerbungskosten bei der Steuer absetzen.
    Bist du arbeitslos gemeldet?
    Wenn ja, übernimmt vielleicht das Arbeitsamt einen Teil der Kosten?


    Die Schule in HH wird da ganz sicher nichts mit anzufangen wissen.

  • Ist das jetzt dein Ernst? Ich habe noch nie gehört, dass Reisekosten von der Schule übernommen werden, wieso auch. Ist doch deine eigene Entscheidung, wo du dich bewirbst.


    In NRW steht sowas übrigens auch immer in den Einladungen drin, dass die Reisekosten nicht übernommen werden können.



    @ Friesin: Ich dachte, man könnte immer nur den Weg zur Schule von der Steuer absetzen, nicht aber die Bewerbungskosten ?(

    Einmal editiert, zuletzt von EffiBriest ()

  • Ich habe mich letzten Herbst auf verschiedene Stellen beworben und alle angefallenen Kosten von der Steuer abgesetzt: Passfotos, Porto, Umschläge, Fahrtkosten. Die Steuertante hat nicht gemeckert, sondern alles anerkannt ;)

  • Ja, genauso ist es - Bewerbungskosten können komplett von der Steuer abgesetzt werden, aber erstattet wird nix.


    Gruß
    Britta

  • In der sogenannten freien Wirtschaft hat der potentielle Arbeitgeber die Anfahrtskosten zu erstatten.


    Hoffe jetzt 'mal nicht, dass der Staat da wieder mal eine Extrawurst gebraten bekommt.


    Auszug:


    Wenn Sie von einem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, dann muss dieses Unternehmen die dadurch für Sie entstehenden Kosten übernehmen. Dies wird durch § 670 BGB bestimmt. Der Erstattungsanspruch ist aber durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit limitiert. Das heißt dass beispielsweise die Fahrt mit einem Mietwagen der Oberklasse zum Vorstellungsort nicht übernommen wird, aber die Bahnfahrt zweiter Klasse. Die Kosten für ein Taxi braucht der Arbeitgeber nur dann zu übernehmen, wenn der Vorstellungsort sonst nicht in einer angemessenen Zeit zu erreichen ist (zum Beispiel wenn sich das Firmengelände des Arbeitgebers in einem nicht an den ÖPNV angeschlossenen Gewerbegebiet befindet).


    Die Fahrt mit dem Privatfahrzeug wird mit 0,30 Euro pro Kilometer erstattet. Zu den weiteren Kosten, die vom Arbeitgeber übernommen werden müssen, gehören darüber hinaus auch Übernachtungskosten (wenn Wohnort und Vorstellungsort sehr weit auseinander liegen), Verzehrkosten oder auch der Verdienstausfall.


    Zwischen Arbeitgeber und Bewerber kann es auch vor dem Vorstellungsgespräch zu einer Vereinbarung kommen, die regelt, wer welche Kosten übernimmt. So etwas wird dann Kostenbegrenzung oder Kostenausschluss, wenn der Arbeitgeber keine Kosten übernehmen will, genannt. So eine Vereinbarung muss aber immer schriftlich festgehalten bzw. verbindlich abgesprochen werden, sonst muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Der Arbeitgeber ist diesbezüglich in der Beweislast. Wenn der Arbeitgeber aber die Kosten nicht übernehmen will, dann ist dies ein erstes Zeichen für ein arbeitnehmerunfreundliches Unternehmen. Sie sollten deshalb noch weitere Informationen sammeln; vor allem über den Umgang mit den Mitarbeitern.


    Geld vom Finanzamt


    Die Kosten, die bei einer Bewerbung anfallen und nicht anderweitig übernommen wurden, können Sie als Werbungskosten bei den Einkünften nichtselbständiger Arbeit absetzen. Dabei ist es unerheblich, ob Ihre Bewerbungsbemühungen erfolgreich waren oder nicht. Sie können die Kosten für Ihre Bewerbungen auch dann absetzen, wenn Sie nichts oder nicht ausreichend verdient haben, so dass Sie keine Einkommensteuer bezahlen müssen. Dann können Sie nämlich den durch die Bewerbungen entstandenen Verlust mit anderen Einkunftsarten verrechnen. Oder Sie können die Bewerbungskosten zurück- bzw. vortragen. Sie erhalten dann entweder eine Rückzahlung von Einkommensteuer aus den Vorjahren oder Sie mindern dadurch Ihre Steuerschuld in den kommenden Jahren.


    Folgende Dinge gehören zu den Bewerbungskosten:


    * Bewerbungsfotos
    * Zeugniskopien
    * Papier
    * Bewerbungsmappen
    * Umschläge
    * Porto
    * Aufgeben von Stellenanzeigen
    * Beglaubigungen
    * Bücher zum Thema Bewerbung


    Geld von der Arbeitsagentur (Arbeitsamt)


    Sie können die Bewerbungskosten auch von der Arbeitsagentur erstatten lassen. Dazu gehören die schon oben genannten Sachverhalte. Für eine Kostenerstattung kommen Sie aber nur in Frage, wenn Sie arbeitslos sind (bzw. von Arbeitslosigkeit in naher Zukunft betroffen sein könnten), wenn Sie für die angefallenen Kosten eine Quittung besitzen und wenn Sie einen Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung von der Arbeitsagentur ausgefüllt haben. Auf diesem Antrag muss ein Datum vermerkt sein. Erst ab diesem Datum kommt es zu einer Erstattung Ihrer Bewerbungskosten von maximal 260 Euro pro Jahr.


    Gruß
    Super-Lion

  • Ich hab emich vor Endes des Refs sicherheitshalber arbeitssuchend gemeldet (da gibt es eine Frist), mir wurde dann bei einem Pflichtgesprächstermin gesagt, dass die Arbeitsagentur 5(?) Euro pro abgeschickter Bewerbung erstattet, außerdem Fahrtgeld. Voraussetzung ist, dass man entweder einen sehr netten Sachbearbeiter hat oder das vorher beantragt.

  • Zitat

    möchte ich die Reisekostenabrechnung an die Schule schicken.


    Du kannst das Porto sparen. Die Schule wird Dir nichts zahlen. Abgesehen davon, dass sie m. E. der falsche Ansprechpartner ist (korrekter wäre wohl eine Sendung an das Land) zahlt niemand in diesem Bereich für die die Fahrten zu Bewerbungsgesprächen - tatsächlich wieder eine staatliche "Extrawurst".


    Steuerlich absetzbar ist die Sache natürlich.

  • ...wobei die steuerliche Absetzbarkeit letztlich 'ne Farce ist.
    Wenn man am Existenzminimum lebt (so wie im Referendariat) dann zahlt man auch nur minimale Steuern und da bekommt man dann nahezu nichts wieder vom Finanzamt.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Zitat

    Original von SteffdA
    ...wobei die steuerliche Absetzbarkeit letztlich 'ne Farce ist.
    Wenn man am Existenzminimum lebt (so wie im Referendariat) dann zahlt man auch nur minimale Steuern und da bekommt man dann nahezu nichts wieder vom Finanzamt.


    Aber Achtung!
    Es lohnt sich trotzdem die Belege zu sammeln.
    Merke dir folgenden Begriff: "Verlustnachtrag"
    Du machst in deinem Ref-Jahr UNBEDINGT eine Steuererklärung und gibst ALLE Werbungskosten an, die du zusammenkratzen kannst. Auch die Fahrtkosten zum Supermarkt, weil du ganz dringend noch Druckerpapier für die Lehrprobe gebraucht hast. Das Papier hat zwar nur 2,99 € gekostet, du musstest jedoch hin- und zurück 12 km zurücklegen. Macht 12*0,30 € = 3,60 € Fahrtkosten zusätzlich. Genau dasselbe gilt für die Fahrten zum Seminar (wobei es darauf ankommt, ob das Seminar oder die Schule als dein Dienstort bezeichnet wird - die Fahrten zum Dienstort kannst du nur einfach geltend machen, die zu speziellen veranstaltungen oder zur Kreisbildstelle oder an die Hochschule zur Materialsuche wegen der Lehhrprobe sind "Dienstreisekosten" mit 0,30 € pro Kilometer).


    Dann gibst du deine Steuererklärung ab - und hast mehr Werbungskosten als du Steuern gezahlt hast - bekommst alle Steuern zurück und es verbleibt ein Minusbetrag, den du nicht absetzen konntest. Den machst du im nächsten Jahr als "Verlustnachtrag" geltend.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von SteffdA
    ...Wenn man am Existenzminimum lebt (so wie im Referendariat) ......


    Sorry, offtopic, aber ich kann's mir nicht verkneifen ;-). Auch wenn man im Referendariat wirklich wenig verdient, ist es doch etwas übertrieben, das als "Existenzminimum" zu bezeichnen. Wenn man als angestellter Lehrer arbeitet und zwischen den KV-Stellen noch arbeitslos ist, wünscht man sich die gute alte Referendarszeit, in der man immerhin ca. 1100 Euro netto verdient hat und sogar noch privat versichert war, gerne wieder zurück :-).

  • SchafimWolfspelz
    Das Einkommen während des Referendariats ist ok, wenn ich nach dem Studium noch bei den Eltern wohne oder in der Studentenbude, aber nicht wenn man einen vollständigen Haushalt unterhalten muß.
    Ich hatte so 1057,-€/Monat, wenn ich davon Miete und Versicherungen, Fahrtkosten abziehe liege ich unterhalb des HartzIV-Satzes. Und da darf dann auch kein Gerät im Haushalt den Geist aufgeben....


    Sorry, etwas OffTopic, aber das mußte jetzt sein.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    2 Mal editiert, zuletzt von SteffdA ()

  • Zitat

    Original von SchafimWolfspelz
    Wenn man als angestellter Lehrer arbeitet und zwischen den KV-Stellen noch arbeitslos ist, wünscht man sich die gute alte Referendarszeit, in der man immerhin ca. 1100 Euro netto verdient hat und sogar noch privat versichert war, gerne wieder zurück :-).


    Bekommt ihr so viel in BW 8o ? Ich hatte (Primarstufe, Steuerklasse 5) gerade mal knappe 800 übrig, auch meine unverheirateten Kolleginnen hatten nie mehr als nen dreistelligen Betrag...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Britta


    Bekommt ihr so viel in BW 8o ? Ich hatte (Primarstufe, Steuerklasse 5) gerade mal knappe 800 übrig, auch meine unverheirateten Kolleginnen hatten nie mehr als nen dreistelligen Betrag...


    Bei mir waren es für Gym 1053 € in Bawü. Primarstufe ist nochmal weniger.

  • Zitat

    Original von alias


    Merke dir folgenden Begriff: "Verlustnachtrag"


    Auch wenns off-topic wird, muss ich hier nochmal nachhaken. Alias, ich habe jetzt nicht Stunden in die Recherche gesteckt, kann aber beim besten Willen nichts zum Thema "Verlustnachtrag" in der Einkommenssteuererklärung finden.


    Laut meinem Steuerprogramm gibt es einen Verlustvortrag und einen Verlustrücktrag. Beides bezieht sich aber auf den Fall, dass du in einem Jahr in einer bestimmten Einkommensart tatsächlich Verluste erwirtschaftet hast. Du hast also im Endeffekt ein negatives zu versteuerndes Einkommen. Diese Verluste kannst du dann steuerlich im Folgejahr geltend machen (Verlustvortrag).


    Sollte es die von dir beschriebene Möglichkeit tatsächlich geben, würden mich ausführlichere Informationen interessieren.

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