rechtliches: Schülervertreter in Fachkonferenzen - Anzahl Nds

  • Hallo!


    Ich bin SV-Beratungslehrer und muss mir an meiner Schule zusammen mit meiner Kollegin jede Information selbst aus den Fingern leihern. Wir hatten jetzt das Problem, die "Wahl" der Schülervertreter in den Fachkonferenzen durchzuführen. An unserer Schule benötigen wir laut Direktor z.T 10 Vertreter für eine Konferenz. Ich habe jetzt mal im nds. Schulgesetz nachgeschlagen. Kann mir da mal jemand mit der Interpretation helfen?


    Zitat

    §36 (3) Den Teilkonferenzen gehören als Mitglieder mit Stimmrecht an: die in dem jeweiligen Bereich tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Referendarinnen und Referendare sowie die Anwärterinnen und Anwärter, die in dem jeweiligen Bereich eigenverantwortlich Unterricht erteilen, und mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler. Die Zahl der Mitglieder nach Satz 1 Nr.3 wird durch die Gesamtkonferenz bestimmt. Sie darf die Zahl der Lehrkräfte, die Mitglieder nach Satz 1 Nr.1 sind, nicht übersteigen. Sind Teilkonferenzen für Schulzweige eingerichtet, so ist die Zahl der Mitglieder nach Satz 1 Nr.3 unter entsprechender Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 Nr.1 Buchst. h nach der Zahl der Lehrkräfte zu bestimmen, die Mitglieder nach Satz 1 Nr.1 sind; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Den Fachkonferenzen gehören ferner als beratende Mitglieder die Lehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung an, die nicht bereits Mitglieder nach Satz 1 Nr.1 sind.


    Verstehe ich das richtig, dass die GK über die Zahl der Schülervertreter entscheidet, d.h. ich bzw. die SV zu einer der nächsten GKs einen Antrag stellt, die Zahl der Schülervertreter auf einen plus Stellvertreter zu reduzieren?

  • Zitat

    Original von Matula
    Verstehe ich das richtig, dass die GK über die Zahl der Schülervertreter entscheidet, d.h. ich bzw. die SV zu einer der nächsten GKs einen Antrag stellt, die Zahl der Schülervertreter auf einen plus Stellvertreter zu reduzieren?


    Ich verstehe das so, dass für Teilkonferenzen (also z.B. Fachkonferenzen) die Zahl der Schülervetreter auf einen Schülervertreter (plus Stellvertreter) reduziert werden kann. Dies beschließt die Gesamtkonferenz.


    Auf der Gesamtkonferenz wiederum ist die Anzahl der Schülervertreter entsprechend der Liste unter (1)h festgelegt.


    À+

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