priv. Nachhilfe von Förderlehrer

  • Hallo,
    im Bereich der Primarstufe kann mir wohl keiner weiterhelfen. Daher versuche ich es hier noch einmal und hoffe auf Hilfe. Wäre euch super dankbar!


    An unserer Schule arbeitet eine Föderlehrerin, die einzelne Kinder aus dem Unterricht rausnimmt, um gesondert zu trainieren. Nun habe ich einen Schüler, der zurzeit aus priv. Gründen vorrübergehend auch zu ihr in den Unterricht geht. Diese Förderlehrerin wohnt in der Nähe dieses Schülers und hat ein ausgesprochenes "Helfersyndrom" (leider oft an der falschen Stelle). Nun gibt sie meinem Schüler nicht nur in der Schule Förderunterricht, sondern macht täglich mit ihm HA und lernt mit ihm (ob sie sich das bezahlen lässt, weiß ich nicht). Das Kind selbst ist kein Förderkind, sondern wegen familiären Umständen gerade neben der Spur.


    Nun zu meinem Problem: Darf sie das denn überhaupt?


    Heute hat der Kleine schon den Zeitpunkt unseres UNANGEKÜNDIGTEN Diktates gewusst, was mich nun sehr verärgert hat. Ich war von Anfang an dagegen, da sie an unserer Schule Lehrkraft ist. Die Schulleitung sieht das Problem, macht aber nicht wirklich was. Sie tut sich schwer mit einem Verbot und weiß nicht, ob sie das überhaupt verbieten darf. Die Förderlehrerin selbst zeigt keine Einsicht und gibt weiter Nachhilfe. Unsere Schule ist 2 bzw. dreizügig, also nicht so riesig.


    Gibt es einen Paragrafen, der vorgibt, dass dies nicht erlaubt ist? Oder auch erlaubt? Bräuchte dringend eine stichhaltige Quelle!!!!!!!


    Danke für eure Hilfe!!!!!

  • Hallo,


    § 80 des hessischen Beamtengesetzes besagt, dass auch Nebentätigkeiten, die nicht genehmigungspflichtig sind, untersagt werden dürfen, wenn dadurch dienstliche Pflichten vernachlässigt werden. Das greift hier aber auch nicht so richtig. Ich würde bei dem Punkt einhaken, dass der Schüler offenbar von ihr interne Informationen über einen Leistungsnachweis erhalten hat. Das widerspricht meiner Meinung nach eklatant gegen die Schweigepflicht und sollte für die Schulleitung Anlass für ein Gespräch mit der Förderkraft sein! Dass die Förderkraft in ihrer Freizeit auch außerhalb des dienstl. Auftrages Schüler unterstützt, ist meines Wissens nicht verboten, kann aber anzeigepflichtig sein. Ein generelles Verbot dürfte hier schwer möglich sein. Es kann aber nicht angehen, dass diese Kollegin einem Schüler ungerechte Vorteile verschafft, indem sie Interna weitergibt. Falls die Schulleitung nichts tut, solltest du vll. einmal mit dem Personalrat sprechen. Im Grunde ist Förderunterricht ja eine tolle Sache, er darf aber nicht die Bemühungen der regulär unterrichtenden Lehrer untergraben.


    Grüße Eugenia

  • Hallo Tigerente,


    Ich kann den ganzen Wind ehrlich gesagt nicht verstehen. Wieso sollte sie dem Schüler denn privat nicht Nachhilfe geben dürfen?! Ist doch ihre Sache, ob sie unbezahlte Arbeit leistet oder nicht - im übrigen ist Hausaufgabenbetreuung oft ehrenamtlich, auch wenn sie bspw. vom Kinderschutzbund angeboten wird... Da gibt es nun echt verwerflichere Dinge...
    Die Weitergabe des Termins für ein unangekündigtes Diktat ist sicherlich nicht ok - auch wenn ich nicht wusste, dass man in der Primarstufe bereits unangekündigte Diktate schreibt... Hast du sie mal persönlich darauf angesprochen bevor du nun irgendwelche Paragraphen suchst oder die Schulleiitung einschaltest...? Wusste sie, dass der Termin den Schülern NICHT bekannt ist?! Vielleicht ist es versehentlich rausgerutscht?!
    Für mich klingt es eher, als hättest du ein persönliches Problem mit dieser Lehrkraft, dass ganz andere Gründe hat. Wieso warst du denn von "Anfang an dagegen, dass sie an der Schule Lehrkraft ist?"


    Mit den Infos, die du gibst sehe ich keinen Grund dich in deiner Paragraphen-Suche zu unterstützen. Vielleicht kannst du ja noch ein paar nachvollziehbare Gründe nennen...


    Gruß, Andi

  • Hallo Andi,
    also, bei uns gibts seit ca einem Jahr eine neue Schulordnung für Grundschulen. Demnach darf ich nur noch zwei benotete Arbeiten schreiben, da dies aber etwas zu wenig ist, um zu einer Endnote zu kommen, schreiben wir unter anderem weitere Arbeiten, die nicht benotet werden, den Fortschritt dokumnetieren und der genaue Tag auch nicht angekündigt wird. Die Kinder wissen so in etwa wann es stattfindet .... aber das ist eigentlich auch nicht mein Problem.
    Die Lehrerin bekommt zur Differenzierung der Föderkinder unsere Arbeiten zuvor und bastelt daraus dann einfachere für die schwachen Kinder. So, und damit habe ich ein Problem. Sie kennt die Arbeiten, weiß ganz genau was dran kommt, kennt den Unterrichtsstil der Lehrer und worauf es ganz genau ankommt.....und ich glaube nicht, dass man dann mit einem Nachhilfeschüler z.-B. die Seiten im Mathebuch übt, die sowieso nicht drankommen; alle anderen Kinder machen dies jedoch schon. Ich sehe da einen gewissen Vorteil für das Kind und würde mich als Mutter eines anderen Kindes auch einen gewissen Nachteil sehen.


    Im übrigen habe ich kein Problem mit der Förderlehrkraft und gesprochen haben wir auch schon. Das Nichtmitteilen des Diktattermins war ihr auch bekannt. Ihc war nur dagegen, dass sie priv. Förderunterricht gibt, nicht dass sie an unserer Schule unterrichtet - da haben Lehrer eher wenig Mitspracherecht.


    tigerente

  • "Die Lehrerin bekommt zur Differenzierung der Föderkinder unsere Arbeiten zuvor und bastelt daraus dann einfachere für die schwachen Kinder. So, und damit habe ich ein Problem. Sie kennt die Arbeiten, weiß ganz genau was dran kommt, kennt den Unterrichtsstil der Lehrer und worauf es ganz genau ankommt."


    Verstehe ich das richtig? Du gibst der Förderlehrerin die Arbeiten, bevor sie geschrieben werden, damit sie gezielt mit einigen Kindern vorüben kann??? Sollte dies so sein, müsstet ihr meiner Meinung nach euer Förderkonzept noch einmal durchdenken! Bei uns gibt es auch Förderunterricht, aber die zu schreibenden Klausuren kennt die Förderkraft nicht, sie übt das, was im Unterricht behandelt wurde, noch einmal intensiviert oder differenziert.

  • Ganz so ist das nicht. Sie bekommt die Arbeiten, um sie zu vereinfachen, damit die Föderkinder sie überhaupt schreiben können. In Grundschulen läuft das immer etwas anders. Es ist auch keine Grundschullehrerin, sondern eine Föderschullehrkraft. Das bedeutet, dass die Kinder bei uns zwar sind, aber einige so schwach, dass sie keine Regelarbeit mitschreiben könnten. Dafür ist sie dann da. Die Zeugnisse und Beurteilungen werden dann entsprechend angepasst.

  • Original von tigerente303:

    Zitat

    In Grundschulen läuft das immer etwas anders.


    Das läuft vielleicht an eurer Schule so, vielleicht auch in eurem Bundesland. Bei uns an den Grundschulen ist das definitiv nicht der Fall. Und wir haben ebenso Kinder die nah am Förderschulbedarf sind.



    Bibo

  • Wir sprechen mit dem Förderlehrer ab, was genau noch nicht klappt. Das kann auch etwas aus dem Bereich der Grundlagen sein, denn solange das nicht sitzt, brauche ich schwierigere Aufgaben gar nicht angreifen lassen. Unter Umständen kann es auch um bestimmte Aufgabenformate gehen, die für ein Kind - aus welchen Gründen auch immer - fremd sind. Proben werden aber nicht weitergegeben.


    Ich hoffe, das war verständlich. ?(



    Bibo

  • Bibo:
    Und die Kinder schreiben dann die ganz normale Arbeit mit? Das geht doch bei einigen gar nicht, oder? Die bekommen doch dann überhaupt nichts zu Papier. Oder differenziert das der Klassenlehrer so weit, dass das Kind ein Erfolgserlebnis hat und man trotzdem sieht, was klappt und was nicht? Habt ihr in eurem Bundesland bessere Chancen manche Kinder auf eine Föderschule zu bekommen als wir? Bei uns ist das nicht gerade einfach und scheitert auch oft. Was macht ihr mit den Kindern? Sie sind so weit von den anderen entfernt, dass ich ihnen komplett andere Themen geben muss....und ausgebildet dafür bin ich auch nicht.

  • Zitat

    Und die Kinder schreiben dann die ganz normale Arbeit mit?


    Tun sie. Die Kinder, die wir haben, stehen an der Grenze zum sonderpädagogischen Förderbedarf und werden nach dem normalen Lehrplan für Grundschulen unterrichtet und dementsprechend abgeprüft. Sie erhalten jedoch vorab zusätzliche Förderung durch einen Sonderpädagogen in einem nicht unbedingt nennenswertem Rahmen.


    Zitat

    Habt ihr in eurem Bundesland bessere Chancen manche Kinder auf eine Föderschule zu bekommen als wir?


    Kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiß, wie es bei euch ist. Bei uns ist es so, dass wir, wenn wir genug Zeit haben und Ausdauer, die Kinder schon auf die Förderschule schicken können. Soweit ich weiß, geht das theoretisch auch ohne Einwilligung der Eltern. Den Fall hatte ich aber noch nie. Die Kinder, die doch bei uns bleiben, sind eben hart an der Grenze, meistens wiederholen sie eine Klasse und kämpfen sich dann mehr schlecht als recht durch. Besonders die Klassen 3 und 4 sind wenig von Erfolg gekrönt. Aber zumindest kann man damit die Statistik schönen und die gute Zusammenarbeit zwischen GS und Förderschule hervorheben.


    Zitat

    Was macht ihr mit den Kindern? Sie sind so weit von den anderen entfernt, dass ich ihnen komplett andere Themen geben muss


    Solche Extremfälle haben wir dann anscheinend doch nicht. Wir versuchen, die Kinder so weit zu bringen, dass die einfachen Teile eines Faches beherrscht werden (Reproduktion und Reorganisation).


    Wenn du aber ganz andere Fälle hast, ist es dann nicht auch irgendwo festgelegt, wie du diese zu behandeln hast? So wie du das beschrieben hast, empfinde ich das als Augenwischerei. Die Noten werden so künstlich nach oben gedrückt, ein offensichtlicher Erfolg nur vorgetäuscht und das Kind bekommt letztendlich auch nicht die Förderung, die es bräuchte.




    Bibo

  • Also vielleicht liege ich jetzt auch völlig falsch, aber meines Wissens darf ein Kind ohne Zustimmung der Eltern in Bayern nicht von der Grundschule an die Förderschule verwiesen werden.


    Wir hatten vor Jahren ein Kind an unserer Schule, das an der Regelschule nicht adäquat beschult werden konnte. Es konnte nach dem Wiederholen der ersten Klasse immer noch nicht lesen und auch nicht im Zahlenraum bis 10 rechnen.
    Und dennoch, es blieb auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern und wurde "mitgezogen". Anders kann ich das leider nicht beschreiben. War wirklich schlimm für alle Beteiligten.
    Was aus ihm wurde, weiß ich nicht, die Eltern sind verzogen.

  • Zitat

    Original von Stella:
    Also vielleicht liege ich jetzt auch völlig falsch, aber meines Wissens darf ein Kind ohne Zustimmung der Eltern in Bayern nicht von der Grundschule an die Förderschule verwiesen werden.


    Meiner Meinung nach geht das. Mir wurde aber gesagt, dass du überaus penibel Aufzeichnungen machen müsstest, damit das funktioniert. Darüberhinaus finde ich es nicht sinnvoll. Schließlich sollten die Eltern ja auch mit der Förderschule zusammenarbeiten und sich nicht komplett davor verschließen.



    Kennt jemand die genaueren Bestimmungen?




    Bibo

Werbung