priv. Nachhilfe von Förderlehrer

  • Hallo,
    ich hoffe echt, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
    An unserer Schule arbeitet eine Föderlehrerin, die einzelne Kinder aus dem Unterricht rausnimmt, um gesondert zu trainieren. Nun habe ich einen Schüler, der zurzeit aus priv. Gründen vorrübergehend auch zu ihr in den Unterricht geht. Diese Förderlehrerin wohnt in der Nähe dieses Schülers und hat ein ausgesprochenes "Helfersyndrom" (leider oft an der falschen Stelle). Nun gibt sie meinem Schüler nicht nur in der Schule Förderunterricht, sondern macht täglich mit ihm HA und lernt mit ihm (ob sie sich das bezahlen lässt, weiß ich nicht). Das Kind selbst ist kein Förderkind, sondern wegen familiären Umständen gerade neben der Spur.


    Nun zu meinem Problem: Darf sie das denn überhaupt?


    Heute hat der Kleine schon den Zeitpunkt unseres UNANGEKÜNDIGTEN Diktates gewusst, was mich nun sehr verärgert hat. Ich war von Anfang an dagegen, da sie an unserer Schule Lehrkraft ist. Die Schulleitung sieht das Problem, macht aber nicht wirklich was. Sie tut sich schwer mit einem Verbot und weiß nicht, ob sie das überhaupt verbieten darf. Die Förderlehrerin selbst zeigt keine Einsicht und gibt weiter Nachhilfe.


    Gibt es einen Paragrafen, der vorgibt, dass dies nicht erlaubt ist? Oder auch erlaubt? Bräuchte dringend eine stichhaltige Quelle!!!!!!!


    Danke für eure Hilfe!!!!!

  • Paragrafen habe ich nicht, aber generell gilt, dass man niemandem Nachhilfe geben darf, den man selber im Unterricht hat wg. Interessenkonflikten.


    Ich nehme Folgendes an: Wenn die Förderlehrerin in irgendeiner Weise Einfluss auf die Zensurengebung, Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens o.ä. nehmen kann, sollte die private Nachhilfe nicht erlaubt sein.


    Und das der Schüler den Termin eines unangekündigten Diktats erfährt, ist eigentlich ein "No-Go". Hier muss die Schulleiterin eingreifen. Wenn du dich absichern willst, kannst du deine Bedenken auch schriftlich bei der Schulleitung vortragen (mit deutlichem Vermerk "zur Kenntnissnahme an den Personalrat" der eine Kopie erhält).


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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