note zu ungunsten der schüler korrigieren?!?

  • ich hab mich bei der korrektur eines test um 2 punkte verzählt. der schüler hat es bemerkt. würde ich das richtig stellen, würde sich die note verschlechtern. was tue ich in diesem fall?


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    edit vom Mod: Ich ärgere mich schon seit Tagen über den Tippfehler in der Überschrift und habe ihn jetzt korrigiert.

  • Bei uns ist es so, dass die Note, die steht, steht und sich nicht verschlechtern darf. Verbessern darf sie sich natürlich. Mir ist das auch schon passiert. Ich schreibe dann die neue Punktzahl dazu und schreibe dazu, dass ich das geändert habe, die Note bleibt stehen.

  • Hatte den Fall leider auch schon. Ich habe die Note dann mit Magenschmerzen nach unten korrigiert, da auch die ganze Klasse mitbekommen hatte, dass die Note eigentlich nicht passte. Ein ähnlicher Fall wurde auch in der Elternzeitschrift des Bayerischen Kultusministeriums angesprochen: EZ, letzte Seite
    Dass Noten nicht nach unten korrigiert werden dürfen, scheint ein Gerücht zu sein.



    Bibo

  • Hallo,
    ich handhabe es wie Rottenmeier. Sicherlich "darf" man nach unten korrigieren, ich mache das jedoch nicht. Sonst würde mich auch niemand mehr auf meinen "Rechenfehler" hinweisen. Außerdem liegt die alte Note dann vermutlich eh im Randbereich (z.B. 2-) und es könnte allenfalls eine 3+ daraus werden. Da kann ich den Kindern die bessere Note gönnen. Niemand findet das ungerecht. Beim nächsten Mal könnte man ja selber Glück haben. ;)

  • Zitat

    Original von Rottenmeier
    Bei uns ist es so, dass die Note, die steht, steht und sich nicht verschlechtern darf. Verbessern darf sie sich natürlich. Mir ist das auch schon passiert. Ich schreibe dann die neue Punktzahl dazu und schreibe dazu, dass ich das geändert habe, die Note bleibt stehen.


    So ist es zumindest in Berlin auch. zumindest nach dem alten Schulrecht, obs nun anders ist, habe ich noch nicht gesucht.

  • Ich lasse die Noten immer so, wenn ich mich mal (kommt zum Glück selten vor) verrechnet haben sollte. Ausnahme: ich habe beim Zusammenzählen wirklich eine ganze Aufgabe übersehen und es ist zu Gunsten des Schülers.


    Im Zeugnis steht letztendlich sowieso nur eine ganze Note, da reißt es doch nichts raus, ob er mal 2 Zehntel besser bewertet wurde oder nicht.


    Ein Schüler hat mir mal erzählt, dass sein früherer Lehrer bei den Dezimalnoten am Ende sowieso immer nur die Zahl vor dem Komma genommen hätte. Sprich: 2,8 = 2. 8o


    Und sind wir mal ehrlich: Wir haben uns zu unserer Schulzeit doch auch gefreut, wenn wir mal besser wegkamen.


    Viele Grüße
    Super-Lion

    • Offizieller Beitrag

    ich sag dann immer: "Da hast du aber Glück gehabt" und lasse die bessere Note.
    Dafür habe ich die Zustimmung der SL


    Denn: was lernen die Kinder sonst? Dass sie nicht mehr ehrlich sind und in solchen Fällen einfach hoffen, dass es nicht auffällt. X(

  • Original von Tootsie:

    Zitat

    Niemand findet das ungerecht.


    Und genau das trifft an unserer Schule leider nicht zu. :rolleyes: Bei uns ist der Übertrittswahnsinn so groß, dass eben doch einige sich dann ungerecht behandelt fühlen. Und mit ihnen dann natürlich auch die Eltern. Also bleibt einem gar nichts anderes übrig, als nach unten zu korrigieren, um alle Kinder gleich zu behandeln. Zum Glück hatte es bei dem Kind aber auf die Zeugnisnote keine Auswirkungen.



    Bibo

  • Hallo,


    auch ich möchte mich diesem Dauerthema anschließen. Unter meinen Schülern hält sich hartnäckig das Gerücht (?), eine Note darf nur verbessert werden. Wie sieht dies nun aus? Wäre dankbar wenn jemand eine fundierte Antwort mit § liefern könnte.


    Gruß


    Kohlhaas

    • Offizieller Beitrag

    Du wirst im Schulgesetz keinen expliziten Paragraphen finden.


    Die Grundlagen der Leistungsbewertung ermöglichen aber eine solche Korrektur nach unten, wenn die falsch erteilte Note nicht mehr sach- und leistungsgerecht ist.


    Es gibt im Verwaltungsrecht Paragraphen, die besagen, dass ein zu Unrecht ergangener positiver wie negativer Verwaltungsakt, der auf einem offensichtlichen Irrtum basiert, zu revidieren ist.


    Wenn Du also Punkte offensichtlich falsch addiert hast, eine falsche Gesamtpunktzahl-Noten-Zuordnung vorgenommen hast, dann darfst Du sehr wohl die Note nach unten korrigieren. Dann kannst Du einen "offensichtlichen Irrtum" als Grund anführen.


    Die Legende hält sich hartnäckig ebenso wie die, dass jemand, der etwas gegen den Lehrer sagt, schlechte Noten bekommt.


    Gruß
    Bolzbold

  • Unter uns gesagt:
    Die mündliche Note ist dermaßen subjektiv (was ist der Unterschied zwischen 3,7 oder 3,9?), dass man eigene Fehler so locker wieder ausgleichen kann, dass man da ruhig großmütig sein kann.

  • Oh je....Ich habe für eine Kollegin die Noten ind die Halbjahresinformation getippt, weil dieses krank ist.
    Und nun fällt mir auf... Ich habe bei zwei Kindern einen Fehler in der Note "Schrift und Gestaltung" gemacht.
    Ein Fall ist schon erledigt, weil der Schüler eine bessere Note bekommt. Aber bei einem Schüler habe ich eine 1,5 anstelle einer 3,5 eingetragen! Mir ist es eben erst aufgefallen und die Schüler haben heute ihre Halbjahresinfo erhalten. Jetzt hab ich totale Magenschmerzen! Was soll ich tun?!

  • Halbjahresinfo wieder mitbringen lassen und gegen korrigierte Version austauschen.
    Ist ärgerlich, aber kann passieren.
    Und Magenschmerzen helfen da auch nicht weiter. :)


    Kopf hoch.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Hatte den Fall leider auch schon. Ich habe die Note dann mit Magenschmerzen nach unten korrigiert, da auch die ganze Klasse mitbekommen hatte, dass die Note eigentlich nicht passte. Ein ähnlicher Fall wurde auch in der Elternzeitschrift des Bayerischen Kultusministeriums angesprochen: EZ, letzte Seite
    Dass Noten nicht nach unten korrigiert werden dürfen, scheint ein Gerücht zu sein.



    Bibo

    Verstehe ich nicht.
    Da kann man doch schlichtweg sagen, dass einem ein Fehler passiert ist! Der Schüler hat dann eben Glück gehabt. Wo ist das Problem?

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

    • Offizieller Beitrag

    Aber bei einem Schüler habe ich eine 1,5 anstelle einer 3,5 eingetragen! Mir ist es eben erst aufgefallen und die Schüler haben heute ihre Halbjahresinfo erhalten.


    das scheint ein Übertragungsfehler zu sein, da ist nichts falsch berechnet worden, kein Fehler übersehen worden etc. Die Kollegin wird ja sicherlich die "richtige" Note dokumentiert haben.
    Warum man das nicht ausbessern sollte, ist mir nicht ganz klar. Selbst ein falsches Datum auf dem Zeugnis würde ausgebessert werden....

  • Lieben Dank für eure Antworten! Hat mir Mut gemacht, die Eltern nun anzurufen und zu informieren! Sie haben Verständnis gezeigt! Zum Glück! Mir ist es halt äußerst unangenehm... und nun muss ich das auch meiner Kollegin (der Klassenlehrerin) noch mitteilen. Aber ich habe die Noten für S&G auch sehr kurzfristig erhalten und musste sie noch schnell in der großen Pause eintippen. Alle anderen Noten wurden mehrfach überprüft...

  • Meinst du tatsächlich, ihr könnte das in Eile nicht auch passieren? Sie wird Verständnis haben so wie die Eltern auch. Du hast ihr einen Dienst erwiesen und fertig. Nu sei mal gnädig mit dir.

  • Das ist kein Gerücht. Zumindest in BaWü steht im Schulgesetz drin, dass Noten nicht zum Nachteil des Schülers verändert werden dürfen. Fakt. Ich hatte den Fall auch schon. Mein Fehler- da hat der Schüler Glück gehabt.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ich hatte den Fall neulich, dass die Punkte richtig gezählt waren, ich war aber in der Tabelle verrutscht und hatte deswegen eine falsche Note hingeschrieben. Habe nach Rücksprache mit der SL die Note korrigiert. Aber sie sagte zu mir auch, dass man Noten nicht verschlechtern dürfte, so habe ich das auch schon in meiner Schulzeit erlebt. Habe abe rbisher für NRW nix festes im Schulgesetz gelesen.

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